Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V.
Text
Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder, indem wir an öffentlichen Anhörungen teilnehmen, bei Bedarf externe Gutachten in Auftrag geben und uns mit anderen Verbänden abstimmen. Zudem stellen wir politischen Entscheidungsträgern relevante Informationen zur Verfügung.
Interessenbereiche: Lebensmittelsicherheit; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Werbung; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kriminalitätsbekämpfung; Handel und Dienstleistungen; E-Commerce; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; EU-Binnenmarkt; Terrorismusbekämpfung; Lebens- und Genussmittelindustrie; EU-Gesetzgebung; Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Tabaksteuergesetzes: Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko der einzelnen Erzeugnisse orientieren. Auch die Tabaksteuer sollte sich am Risikoprofil orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto höher die Steuer.
Dies ermutigt Konsumenten auf risikoreduzierte Erzeugnisse umzusteigen und schafft Anreize für Unternehmen, kontinuierlich in Innovation und wissenschaftliche Forschung zu investieren.
Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten ausgewogen erfolgen, um den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht unnötig zu vergrößern.
- Umsetzung des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes: Ziel der Interessenvertretung ist es, die wirksame Bekämpfung illegaler Märkte zu unterstützen und ergänzende Maßnahmen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Dazu zählen insbesondere eine verbesserte Kontrolle von Rohtabak entlang der Lieferkette, die Erfassung zentraler Produktionsmaschinen, der Ausbau von Kooperationen zwischen Behörden und Wirtschaft sowie eine ausgewogene, risikobasierte Besteuerung zur Vermeidung zusätzlicher Anreize für illegale Aktivitäten im Bereich von Tabak- und Nikotinprodukten.
- Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG): Die IGT befürwortet die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Verbesserung der Rückführung kritischer Rohstoffe, spricht sich jedoch dafür aus, bestehende Regelungen und Rücknahmesysteme zunächst zu evaluieren, bevor weitere Verbotsinstrumente diskutiert werden. Zudem wird eine trennscharfe Produktdefinition sowie eine verhältnismäßige und evidenzbasierte Ausgestaltung möglicher Folgeregelungen angeregt.
Gegenstand der Stellungnahme ist ausschließlich die vorgesehene Erweiterung der Verordnungsermächtigung in § 24 KrWG und die in der Entwurfsbegründung ausdrücklich genannte Möglichkeit eines Vertriebsverbots für Einweg-E-Zigaretten durch Rechtsverordnung.
Relationen
Keine Relationen.