NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V.
Text
NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Ziel des Vereins ist es, die Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien zu verbessern, durch Öffentlichkeitsarbeit über die Problematik von Kindern aus suchtbelasteten Familien aufzuklären und zu informieren sowie konkrete Hilfen für diese Kinder bereitzustellen. Zu diesem Zweck führt der Verein eine jährliche Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien durch, in der er Forderungen an die Politik stellt. Diese Forderungen artikuliert der Verein auch in Gesprächen mit Vertreter:innen aus Bundes- und Landespolitik. Vereinzelt führt der Verein Veranstaltungen durch, zu denen politische Entscheidungsträger:innen eingeladen werden.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Kinder- und Jugendpolitik; Familienpolitik
Regelungsvorhaben:
- Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen: Der Antrag "Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen" greift die bisher nicht oder nur teilweise umgesetzten Empfehlungen der interdisziplinären AG von 2019 auf. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der Verbesserung der Zusammen- und Netzwerkarbeit des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe sowie auf die Gestaltung kommunaler Gesamtprozesse.
Als Teil des „Bündnisses für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien“ (KipsFam), wirbt NACOA Deutschland dafür, dass der Antrag "Prävention stärken" beschlossen und die darin genannten Maßnahmen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen berücksichtigt sowie in der nächsten Legislatur umgesetzt werden.
- Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen: Kinder aus suchtbelasteten Familien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung. Zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen sind umfassende regulatorische Maßnahmen im Bereich Alkohol und Nikotinprodukte erforderlich. Dazu zählen insbesondere eine kontinuierliche Erhöhung der Preise durch regelmäßige steuerliche Anpassungen sowie die Festlegung von Mindestpreisen. Darüber hinaus sollte das Marketing für dieser Produkte vollständig untersagt werden, der Verkauf sollte auf lizensierte Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und den Einzelhandel gestoppt werden. Für Alkoholprodukte sollte ein einheitliches Mindestalter von mindestens 18 Jahren gelten, für Nikotinprodukte wird ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschlagen.
Relationen
Keine Relationen.