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Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V.

lobbyregister / register_entry 05.05.2022 · Original ↗

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Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk ist die mitgliederstärkste Vereinigung im Bereich Feuerwerk im deutschsprachigen Raum. Der Verband versammelt die Fachcommunity des künstlerisch orientierten Feuerwerks und dient als Plattform für Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie als Interessenvertretung gegenüber Öffentlichkeit und Politik. Besonderer Fokus liegt dabei auf Erhalt und Entwicklung von Feuerwerk als Kulturgut und Kunsthandwerk in all seinen Facetten. Der Verband verantwortet eigene Publikationen und Veranstaltungen, sucht den stetigen Austausch mit den Akteuren der Zivilgesellschaft und fördert künstlerische und kulturelle Projekte rund um Feuerwerk. Der Verband ist gleichermaßen offen für nicht-gewerbliche und gewerbliche Anwender:innen von Feuerwerk. Um fachliche Expertise, Förder- und Regulierungsbedarfe in die Politik zu tragen, organisiert der Verband die Vernetzung der Mitglieder untereinander sowie mit externen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft und Politik in Form von digitalem Austausch und physischen Treffen. In diesem Kontext erarbeitete Positionen sind Gegenstand von Positionspapieren und anderen Publikationen, Stellungnahmen im Kontext von Gesetzesvorhaben sowie direkten Anschreiben an Mitglieder des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung, insbesondere dem fachlich zuständigen Bundesministerium des Innern. Seine Inhalte vermittelt der Verband auch in Form von direkten Gesprächen mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags sowie Vertreter:innen der Bundesregierung. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Verbraucherschutz; Tierschutz; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Klimaschutz; Immissionsschutz; Artenschutz/Biodiversität; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Kultur Regelungsvorhaben: - Neufassung Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG): Der bvpk begleitet die Novellierung des SprengG hinsichtlich der Regulierung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (z.B. Feuerwerkskörpern) für professionelle Anwender:innen und Laien. Dabei setzt er sich für den Erhalt der bestehenden Regelungen zu Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ein. Weiterhin setzt sich der Verband für den Erhalt der nicht-kommerziellen Feuerwerkerei im Amateurbereich sowie der gewerblichen, professionellen Feuerwerkerei ein. - Ja zur Anwendung des Einwegkunststofffondsgesetzes auf Feuerwerkskörper: Der bvpk begleitet die Ausgestaltung des Gesetz über den Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) auf Verordnungsebene und befürwortet dabei die Anwendung von Gesetz und den entsprechenden Verordnungen auf Feuerwerkskörper. - Stellungnahme zu geplanten Verschärfung der Strafbarkeit von Delikten mit Bezug zu Explosivstoffen: - Der bvpk begrüßt die Änderung zu § 15 SprengG und die Änderung der Tatbestandsvoraussetzung von § 40 Abs. 2 Nr. 1a SprengG. - Auch die Beseitigung von gesetzlichen Widersprüchen durch die Ergänzung der Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe findet Zustimmung. - Der bvpk spricht sich gegen die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für die Vergehen des § 40 SprengG aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Einführung der Strafbarkeit der nicht gewerblichen Begehungsformen unerlaubten Lagerns, Verbringens und Überlassens explosionsgefährlicher Stoffe aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus.

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