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Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Verein hat als Berufsverband die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen Belange der Zigarettenpapier herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie der Anbieter, Importeure und Distributeure von Zigarettenpapierhüllen nach allen Richtungen hin wahrzunehmen. Konkret werden Gespräche zum Zwecke der Interessenvertretung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bundesministerien geführt, die notwendig sind zur Erläuterung von juristischen und / oder faktischen Implikationen, die die Änderungen an bestimmten Gesetzen bewirken können oder durch neue Gesetze bewirkt werden. Dies kann auch in Form von Positionspapieren erfolgen. Mithilfe dieser Gespräche bzw. dieser Positionspapiere werden nicht nur Implikationen aufgezeigt, sondern auch konkrete Lösungsvorschläge vorgestellt, die für die Mitglieder des VZI nützlich sind und dabei im Einklang mit dem übergeordneten Ziel des Gesetzesvorhaben zu stehen. Momentan geht es vorwiegend um die Gebührenkalkulation aus der erweiterten Herstellerverantwortung nach der Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904/EU), die in Deutschland unter anderem im Einwegkunststofffondsgesetz und der Einwegkunststofffondsverordnung umgesetzt worden ist. Der VZI stellt zudem Expertise aus der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung, um eine Komparationsmöglichkeit in den Gebühren und der Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung der anderen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Zudem nimmt die Geschäftsführerin an fach- und sachübergreifenden Veranstaltungen verschiedener Formate teil, zu denen auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien einfinden . Interessenbereiche: Industriepolitik; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; EU-Binnenmarkt; Wettbewerbsrecht; Außenwirtschaft; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Handel und Dienstleistungen; Berufliche Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rechtspolitik; Verbraucherschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Gesetzgebung; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Politisches Leben, Parteien; Arbeitsmarkt Regelungsvorhaben: - Leitlinien nach Artikel 8 Abs. 4 S. 5 RICHTLINIE (EU) 2019/904: Nach Artikel 8 Abs. 4 S. 5 der Richtlinie (EU) 2019/904 vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt veröffentlicht die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten Leitlinien für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Kosten von Reinigungsaktionen im Zusammenhang mit Abfällen. Bei der Erstellung der Leitlinien durch die Europäische Kommission soll keine Bezugnahme auf Artikel 5.3 der WHO-FCTC erfolgen, damit der Dialog zur Kostenfestlegung zwischen den beteiligten Akteuren transparent und sachgemäß geführt werden kann, wie es Artikel 8 Abs. 4 S. 1 der vorgenannten Richtlinie bestimmt. - Optimierung der DIVID-Plattform des UBA nach dem Einwegkunststofffondsgesetz: Mit unserer Stellungnahme soll erreicht werden, dass die digitale Plattform "DIVID" des Einwegkunststofffonds öffentlich ausgestaltet wird, sodass für jeden einsehbar ist, welches Unternehmen sich mit welchen Marken dort registriert hat. Zudem soll die Plattform in englischer Sprache ausgestaltet werden, damit diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die nicht im Geltungsgebiet des Einwegkunststofffondsgesetzes ansässig sind, mit dieser Plattform sprachlich umgehen und sich konform registrieren können. - Verpackungskennzeichnung, Recycling, Fachkräftemangel, Bildungsförderung: Es werden Probleme aus dem Mittelstand skizziert, die aus dem Bereich der EU-Verpackungsregulierung bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nationale Alleingänge binnenmarktschädlich sind. Zudem wird auf die gleichwertige Förderung von mechanischem und chemischem Recycling hingewiesen, die von Seiten der Unterzeichneten präferiert wird. Ein weiteres Petitum ist die zu unterlassene pauschale Diskriminierung von Kunststoffverpackungen, da die Funktionalität ausschlaggebend sein muss. Der Verband für wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise für die Industrie aus. Es werden konkrete Beispiele genannt, die belegen, dass Investitionen in die eigene Bildung förderungsschädlich sind. Hier wird das Petitum nach vorn getragen, dass bildungswillige Menschen zu fördern sind. - EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU: Die Europäische Kommission hat den "Call for Evidence" und die öffentliche Konsultation zur Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU eröffnet und unterstrichen, dass bis 12/2026 ein Entwurf zu einer revidierten Tabakproduktrichtlinie vorlegen wird nachdem die Folgenabschätzung abgeschlossen wurde. Als Annexindustrie werden wir von diesem Regelungsvorhaben betroffen sein, worauf die Frage 15 in der öffentlichen Konsultation hinweist. - Gesetz und Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes: Gesetz zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes sowie einer Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes.

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