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Bundesverband Feuerverzinken e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Feuerverzinken e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Verband bezweckt die Sicherung, Förderung und Entwicklung der Feuerverzinkungsindustrie. Er vertritt die gemeinsamen Belange und Interessen seiner Mitglieder gegenüber Verwaltung, Wissenschaft, Industrie und Öffentlichkeit in rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Verbandszweck wird insbesondere auf folgende Weise verfolgt. Betreuung, Beratung und Information der Mitglieder. Förderung der Kontakte, des Meinungsaustausches und der Zusammenarbeit unter den Mitgliedern sowie mit anderen nationalen und internationalen Organisationen, Verbänden und Institutionen. Darstellung und Förderung der Interessen der Mitglieder durch effektive Lobbyarbeit auf nationaler und europäischer Ebene. Verfolgung und Begleitung der nationalen und internationalen Normen, Richtlinien, Vorschriften und Regelwerke im Bereich der Feuerverzinkung. Initiierung und Durchführung von Maßnahmen der Werbung und Imagepflege für den Verband, die Gesamtheit seiner Mitglieder und das Produkt Feuerverzinken. Beobachtung der Markt- und Produktentwicklung im Bereich der Feuerverzinkung einschließlich ihrer Substitution. Beobachtung und Förderung branchenrelevanter Forschung. Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Feuerverzinkung und Korrosionsschutz für Mitarbeiter der Feuerverzinkungsindustrie. Herausgabe branchenspezifischer Publikationen in Medien aller Art. Werbung zusätzlicher Mitglieder für den Verband. Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Stadtentwicklung; Wohnen; Handwerk; EU-Binnenmarkt; Energienetze; Kleine und mittlere Unternehmen; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Außenwirtschaft; Industriepolitik; Fossile Energien; Arbeitsmarkt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Erneuerbare Energien; Handel und Dienstleistungen; Bauwesen und Bauwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Verkehrsinfrastruktur; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen Regelungsvorhaben: - Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo): Der Bundesverband Feuerverzinken (BVF) unterstützt die Intention des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aus Sicht des BVF wäre eine zügige Ausweisung und Bebauung geeigneter Flächen wünschenswert, um kurzfristig neue Wohnangebote zu schaffen und gesellschaftlichen Druck zu mindern. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Beschleunigung des Bauens nicht zu Lasten der Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit geht. Es soll sichergestellt werden, dass auch bei vereinfachten Genehmigungen der Einsatz dauerhaft korrosionsgeschützter Baustoffe – wie feuerverzinkter Stahl – als Standard vorausgesetzt bleibt. - Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland: Steuerpolitische Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung die zur kurzfristigen und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandort Deutschland beitragen sollen. Ziel ist es, dass die Anreize so gesetzt werden, dass industrielle KMU, wie die Unternehmen der Feuerverzinkungsindustrie von den Gesetzgebungsvorschlägen profitieren können. - Verbesserung des Industriestrompreises/Einführung eines Dekarbonisierungsstrompreises: Derzeit nutzt rund 95 Prozent der Feuerverzinkungsindustrie Erdgas als primären Energieträger. Gleichzeitig ist die Branche technologisch bereit für die Dekarbonisierung und strebt einen Umstieg von Gas auf Strom als zentralen Energieträger an. Um diesen Transformationsprozess wirtschaftlich tragfähig zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit von Feuerverzinkungsanlagen zu sichern, die bereits mit hybrider Technologie wirtschaften, setzt sich der Bundesverband Feuerverzinken für die Einführung eines Industriestrompreises ein. - Staatliche Anerkennung der Ausbildung Fachkraft Feuerverzinken: Der Fachkräftemangel in Deutschland spitzt sich zu. Für deutsche Feuerverzinkungsunternehmen wird es zunehmend schwieriger bis unmöglich, Fachkräfte für eine Tätigkeit in einer Feuerverzinkerei zu gewinnen. Ein Grund dafür sind unter anderem die hohen Hürden einer 3-jährigen Ausbildung und die Perspektive für die Mitarbeitenden. An dieser Stelle muss der Gesetzgeber zeitgemäße und passgenaue Lösungen zulassen, die das bestehende Ausbildungssystem sinnvoll ergänzen. Der Bundesverband Feuerverzinken hat eine einjährige, digitale Qualifikation entwickelt und umgesetzt, die staatlich anerkannt werden sollte. - Ablehnung Abschaffung der Einspeisevergütung für Photovoltaik: Die Feuerverzinkungsindustrie setzt sich gegen eine Abschaffung der EEG Förderung ein, insbesondere im Bereich von Photovoltaikanlagen. Die Branche ist direkt betroffen, da Solarunterkonstruktionen ein wichtiges Geschäftsfeld darstellen und von der Feuerverzinkungsindustrie verzinkt werden. Eine Abschaffung der Solarförderung würde voraussichtlich vor allem im privaten Photovoltaikmarkt zu einem deutlichen Nachfrageeinbruch führen und sich unmittelbar negativ auf die Auftragslage der Feuerverzinkungsbetriebe auswirken. Die Feuerverzinkungsindustrie spricht sich daher klar gegen eine Abschaffung aus und setzt sich stattdessen für eine Weiterentwicklung der Fördermechanismen ein, um den Ausbau der Photovoltaik verlässlich fortzuführen und Investitionssicherheit zu gewährleisten. - Entwicklung einer Positivliste für nachhaltige Baustoffe als Bewertungs- und Orientierungshilfe in den Vergabestellen der Bauverwaltungen: Der Bundesverband Feuerverzinken schlägt vor, eine Positivliste für nachhaltige Baustoffe zu entwickeln, die insbesondere den Vergabestellen in den Bauverwaltungen als Bewertungs- und Orientierungshilfe bei der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen dienen soll. - Einführung eines kombinierten low-carbon- und Union-origin-Kriteriums für Stahl bei der öffentlichen Vergabe (IAA): Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Industrial Accelerator Act (IAA) mit dem Ziel, ein kombiniertes „low-carbon“- und „Union-origin“-Kriterium in öffentlichen Beschaffungs- und Förderinstrumenten zu verankern, eine einheitliche europäische Definition für „low-carbon“-Stahl sicherzustellen sowie relevante stahlbasierte Net-Zero-Komponenten (insbesondere Photovoltaik-Montagestrukturen, PV-Tracker sowie Stromübertragungs- und Verteilungsinfrastruktur) in den Anwendungsbereich des Regelungsvorhabens einzubeziehen. Darüber hinaus soll die Berücksichtigung entsprechender Kriterien in öffentlichen Beschaffungsverfahren und Förderprogrammen gestärkt werden. - Praxisnahe und mittelstandstaugliche Umsetzung des EAP: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Electrification Action Plan mit dem Ziel, wettbewerbsfähige und planbare Strompreise für die industrielle Elektrifizierung sicherzustellen, einen eigenständigen Fördermechanismus für nicht energieintensive KMU zu schaffen, Netzanschluss- und Genehmigungsverfahren für Elektrifizierungsprojekte zu beschleunigen, Rahmenbedingungen für Speicher- und Flexibilitätslösungen zu verbessern, Anreize für Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu stärken sowie die Elektrifizierung des industriellen Transports durch geeignete Förder- und Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen. - Einführung eines Mittelstandstransformationsfonds (MTF): Einflussnahme auf die Einführung und Ausgestaltung eines Mittelstandstransformationsfonds (MTF) mit dem Ziel, ein speziell auf mittelständische Industrieunternehmen ausgerichtetes Förderinstrument für die industrielle Transformation zu schaffen. Der Fonds soll Investitionen in die Elektrifizierung von Prozesswärme, die Modernisierung und Umstellung bestehender Industrieanlagen, Energieeffizienzmaßnahmen sowie elektrizitätsseitige Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Netzanschlüssen fördern und hierfür mittelstandsgerechte Förderkonditionen sowie vereinfachte Antragsverfahren vorsehen. - Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle): Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) mit dem Ziel, Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau zu beschleunigen, die Digitalisierung der Bauleitplanung voranzubringen, den Gebäudetyp E rechtssicher einzuführen sowie geeignete Rahmenbedingungen für serielle und modulare Bauweisen zu schaffen. Dabei sollen Vereinfachungen im Bau- und Genehmigungsrecht unter Wahrung von Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit im Bauwesen umgesetzt werden.

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