Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V.
Text
Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die dggö bezweckt die Förderung der Wissenschaft, Forschung und wissenschaftlichen Politikberatung auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie.
In unregelmäßigen Abständen erstellt die dggö Stellungnahmen zu gesundheitspolitischen Themen, die an Verbände und Ministerien verschickt, sowie auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden. Damit soll unabhängige wissenschaftliche Evidenz bereitgestellt werden, um den politischen Entscheidungsprozess zu unterstützen und dazu beizutragen, das Gesundheitssystem im Angesicht Herausforderungen (wie z.B. dem demografischen Wandel) nachhaltig aufzustellen.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- Vorhaltevergütung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz besser ausgestalten: Die Vorhaltevergütung in der im Referentenentwurf zum KHVVG vorgelegten Form sollte grundlegend überarbeitet werden. Die Möglichkeit, künftig Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmen zu können, wird begrüßt. Hinsichtlich der Qualitätskriterien wird der überwiegende Fokus auf Strukturkriterien und die langfristigen Ausnahmenregelungen für bedarfsnotwendige Einrichtungen als kritisch bewertet. Ausnahmen sollten nur befristet möglich und zwingend an konkrete Planungen zur Zielerreichung gebunden sein. Die Finanzierung sollte durch Steuermittel erfolgen. Die Evaluation der Reform sollte durch eine unabhängige externe Stelle erfolgen und die Selbstverwaltung dabei eingebunden werden.
- Referentenentwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (1. GIGVÄndV-E): Die dggö begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit zur GIGV. Im Gesundheitswesen muss die elektronische Erzeugung, Verarbeitung und die Archivierung von Daten das Ziel sein, um die positiven Effekte der mehrfachen Nutzung von „eDaten“ zu heben. Hierzu bedarf es weiterer Forschungsarbeit, die unterstützt werden muss. Insbesondere die Forschung zu den Kosten, Nutzen und den vielen Effekten von E-Health-Anwendungen ist hier zu nennen. Die dggö unterstützt diese Schritte durch die Etablierung einer Roadmap zur Evaluierung von E-Health-Anwendungen.
- Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten in der Wissenschaft nötig: Die dggö begrüßt die Anstrengungen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten in der Wissenschaft. In dem vorgelegten Entwurf der 1. Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten sieht sie einen weiteren wichtigen Schritt zur maßgeblichen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten, der es der Wissenschaft ermöglichen wird, zur Stärkung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung beizutragen.
- Update zur Empfehlung, die Vorhaltevergütung KHVVG in Verbindung mit dem Referentenentwurf zum KHAG besser auszugestalten.: Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
Relationen
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