Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Text
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Ziel des Vereins ist die Realisierung eines modernen und anerkannten Rehabilitationssystems, das Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen unter Mobilisierung aller Ressourcen zuverlässig jede individuell erforderliche Unterstützung für ihre selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bereitstellt. Maßgebende Leitlinie ist dabei Artikel 26 der UN-Behindertenrechtskonvention (Habilitation und Rehabilitation). Auf diese Weise wirkt die DVfR an der Entwicklung einer umfassend inklusiven Gesellschaft mit.
Der Verein vertritt keine Partikularinteressen der einzelnen Mitglieder (Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Expertinnen und Reha-Experten sowie Berufs- und Fachverbände), sondern führt vielmehr die Interessen der Menschen mit Beeinträchtigungen mit den Interessen derjenigen zusammen, die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe anbieten oder finanzieren. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen, auf Gewinn ausgerichteten, religiösen oder politischen Interessen, sondern ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne § 52 AO.
Die DVfR erstellt fachliche Expertisen und Stellungnahmen zu aktuellen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Auch werden Veranstaltungen und Kongresse durchgeführt, zu denen Vertreterinnen und Vertreter in Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung zur Teilnahme an Diskussionen eingeladen werden.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Gesundheitsversorgung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Gesundheitsförderung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Umfassende sozialpädiatrische Behandlung für Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gesetzlich sicherstellen: - Schaffung einer Lösungsmöglichkeit zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten sozialpädiatrischen Behandlung für Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unter Einschluss nichtärztlicher sozialpädiatrischer Leistungen
- Schließung einer sich zunehmend ausbreitenden Versorgungslücke durch gesetzliche Klarstellung
- Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe: - Sicherung des individuellen Anspruchs auf teilhabeorientierte Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG): Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, die Barrierefreiheit sowohl im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern als auch in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Das Vorhaben der Bundesregierung soll mit dem vorliegenden Referentenentwurf umgesetzt werden. Mit der Stellungnahme aus der DVfR wird die Intention begrüßt, ist aber enttäuscht, dass die vorgesehenen Regelungen dieses Ziel nicht erreichen, da das Verhältnis von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen im Entwurf nicht richtig ausgestaltet ist.
Relationen
Keine Relationen.