Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Text
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV), der älteste deutschlandweite Selbsthilfeverband, vertritt die Interessen der rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen (nach WHO), einschließlich der taubblinden und hörsehbehinderten Menschen dieses Landes. Er vertritt ebenso die Interessen der Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann. Im DBSV bündeln und koordinieren bundesweit 19 selbstständige Landesvereine ihre regionale Arbeit. Es findet eine Vernetzung mit 37 Organisationen und Einrichtungen des Blinden- und Sehbehindertenwesens (korporative Mitglieder) statt.
Der DBSV steht für eine inklusive Gesellschaft in einem zukunftsfähigen Deutschland, in Europa und in der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Auf dieser Basis tritt der DBSV für eine Gesellschaft ohne Diskriminierung ein, in der jeder gleichberechtigt teilhaben kann.
Der Verband hat die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung blinder und sehbehinderter Menschen sowie von Augenpatienten, die Förderung ihrer Selbstbestimmung, ihrer gleichwertigen Teilhabe und Mitwirkung am Leben in der Gesellschaft, die Erhaltung und Verbesserung ihrer medizinischen Versorgung sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel.
Diese Aufgaben erfüllt er u.a. durch Einflussnahme auf die Gesetzgebung und Gesetzesanwendung. Das betrifft alle Bereiche, die sich unmittelbar oder mittelbar auf das Leben und die Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen auswirken können - von den sozialen Sicherungssystemen über die Teilhabe an Arbeit, Gesundheit, Mobilität, der Digitalisierung, Kultur und Sport bis hin zur barrierefreien Zugänglichkeit zu Produkten und Dienstleistungen.
Der DBSV organisiert seine politische Arbeit sowohl durch die eigenständige Wahrnehmung der Interessenvertretung, u. a. im Wege von schriftlichen Stellungnahmen, mündlichen Erörterungen, Anhörungen und Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Gesetzesvorhaben, als auch durch die Mitwirkung in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen, Bündnissen und Netzwerken. Er ist im ständigen Austausch mit Politik, Wirtschaft, Medien, Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren, insbesondere mit den Verbänden behinderter Menschen. Die politische Arbeit wird durch die Geschäftsführung, durch das Rechtsreferat und die weiteren Fachreferate sowie nicht zuletzt durch ehrenamtliche Aktivitäten der unter dem Dach des DBSV organisierten Fachgremien geprägt.
Ein Großteil der Arbeit zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sehverlust wäre ohne die Förderung durch die angegebenen öffentlichen und privaten Förderer nicht möglich, etwa die Herstellung von tastbaren Kinderbüchern, die Jugendarbeit oder die Ausbildung von ehrenamtlichen Peerberaterinnen und Beratern. Die Interessenvertretung wird im Gegensatz dazu aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und erfolgt neutral und unabhängig. Der DBSV hat die Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen vom 28.04.2012 in der jeweils aktuellen Fassung ratifiziert. Er hat sich zudem der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung
Regelungsvorhaben:
- Reform des SGB VIII: Noch vor der nächsten Bundestagswahl soll ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem die Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen der Jugendhilfe zugeordnet und neu geregelt werden. Die Herausforderungen für eine so große sozialpolitische Reform sind angesichts der schwierigen Haushaltslage in vielen Kommunen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel immens. Für den DBSV ist zentral, dass die spezifischen Belange der vergleichsweise kleinen Gruppe blinder und sehbehinderter junger Menschen angemessen berücksichtigt werden, sich die Situation nicht verschlechtert, sondern spürbar verbessert wird. Dafür setzt sich der DBSV im laufenden Reformprozess ein
- Novellierung des Filmförderrechts: Der Zuwachs an Angeboten mit Audiodeskription bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen eine deutliche Verbesserung ihrer Teilhabe. Es gibt aber noch einen erheblichen Handlungsbedarf.
Im Rahmen der Neufassung des FFG und der dazugehörenden untergesetzlichen Regelungen hat der DBSV daher zwei zentrale Anliegen: Barrierefreie Filmfassungen mit Audiodeskription müssen zum Kinostart vorhanden und im Kino über ein kostenfreies, allgemein zugängliches und barrierefreies Wiedergabesystem zugänglich sein.
Zu jedem produzierten und der Verwertung zugänglich gemachten Filmpaket muss die barrierefreie Filmfassung unabdingbar dazugehören. Die barrierefreie Filmfassung ist bei jedweder Verwertungsform gemeinsam mit dem Film anzubieten.
- Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen: Im Rahmen der Spezifizierung der Vorgaben des Online Zugangsgesetzes (OZG) setzt sich der DBSV für einheitliche uns standartisierte Vorgaben zur digitalen barrierefreiheit ein.
- Gesetz zur Durchführung der eIDAS 2.0: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 geänderten Fassung (nachfolgend: eIDAS-VO 2.0) vorgelegt. Durch das Gesetz soll u.a. das Vertrauensdienstegesetz geändert und an die neuen Regelungen der eIDAS-VO 2.0 angepasst werden. Der DBSV setzt sich für effiziente und rechtssichere Regelungen zur Barrierefreiheit im Bereich der Vertrauensdienste ein.
- Konsultation zur Berichterstattung über die Barrierefreiheit von Webseiten und Apps öffentlicher Stellen in Deutschland an die EU-Kommission: In o. g. Angelegenheit nahm der DBSV Stellung zu den Fragen der Bundesregierung:
Wie schätzt ihre Organisation den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Bundesrepublik Deutschland ein?
Was hat sich aus der Sicht Ihrer Organisation in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Erscheinen des ersten EU-Berichts 2021 verändert?
Wie kann man aus Ihrer Sicht die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig verbessern?
- Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu E-Rollern: Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) verursachen massive Probleme für blinde und sehbehinderte Menschen. Der DBSV setzt sich dafür ein, dass Das Abstellchaos auf Gehwegen durch straßenverkehrsrechtliche Vorgaben mit verbindlichen Abstellflächen beendet wird, eine verschuldensunabhängige Halterhaftung bei Schadensereignissen eingeführt wird, eine Angleichung der Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge an diejenigen für Radfahrende unterbleibt und abschreckende Bußgeldvorschriften bei Verstößen eingeführt werden.
- Einflussnahme auf die Entwicklung der nationalen Fußverkehrsstrategie: Im Rahmen der Verabschiedung der nationalen Fußverkehrsstrategie hat sich der DBSV für eine verbindliche Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Verankerung von Barrierefreiheit eingesetzt.
- Einflussnahme auf die Verhandlungen des Koalitionsvertrages: Der DBSV hat die Arbeitsgruppenmitglieder (Arbeit und Soziales“ sowie „Gesundheit“ angeschrieben, die für die verhandlung des aktuellen Koalitionsvertrages verantwortlich zeichneten. Themen waren die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit.
Relationen
Keine Relationen.