Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
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Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Randstad Deutschland ist seit 2011 durch eine Hauptstadtrepräsentanz in Berlin vertreten. Die Leiterin des Hauptstadtbüros führt im Rahmen ihrer Tätigkeit u.a. Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Vertreter:innen von Ministerien und diversen Netzwerken.
Randstad engagiert sich politisch im gesamten Bereich der Arbeitsmarktpolitik (Rahmenbedingungen, Qualifizierung, Weiterbildungen, Arbeitsschutz, Arbeitsberechtigungen, Diversity, EDI&B, Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt) in den Bereichen CSR und Nachhaltigkeit und im Bereich Defense und Verteidigungspolitik. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, im Rahmen der politischen und gesamtgesellschaftlichen Diskussionen Auskunft über unsere Branche zu geben. Insbesondere wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Branche diskutiert werden.
Randstad möchte u.a. mit Hilfe von konkreten Beispielen aus der Unternehmenspraxis, aber auch durch die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Untersuchungen einen Beitrag zur Versachlichung der politischen Debatten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung leisten. Transparenz unseres Geschäftsmodells und größtmögliche Offenheit bestimmen dabei unser Handeln.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Gesundheitsförderung; Rüstungsangelegenheiten; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Integration; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; EU-Gesetzgebung; Bundeswehrangelegenheiten; Verteidigungspolitik; Migration; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Einsatz für einen flexiblen Arbeitsmarkt und flexible Arbeitsmarktinstrumente: Sicherstellung eines flexiblen Arbeitsmarkt zur Beschäftigung- und Konjunkturförderung und Sicherstellung von flexiblen Arbeitsmarktinstrumenten
- Öffnung des Aufenthaltsgesetzes (§40) für Beschäftigungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung: Änderung des Aufenthaltsgesetzes (§40) hinsichtlich der Erlaubnis Menschen aus Drittstaaten über die Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen zu dürfen
- Engagement gegen Beschränkungen (sektorale Verbote) in der Zeitarbeit: Im Bereich der Zeitarbeit existieren sektorale Verbote, die einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit darstellen.
- Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängige Beschäftigung/Selbständigkeit bzw. bei der Abgrenzung Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen: Definition von Positivkriterien für das Vorliegen einer echten Selbständigkeit, Anpassung der Beurteilungskriterien, Verfahrensbeschleunigungen und -erleichterungen beim Statusfeststellungsverfahren, Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen
Relationen
Keine Relationen.