Deutsche Aidshilfe
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Deutsche Aidshilfe
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Wir verfolgen strukturelle Prävention (Verhaltens- und Verhältnisprävention) in den Bereichen HIV/STI/Hepatitis, sexuelle Gesundheit und Gesundheitsförderung für Menschen aus unseren Schlüsselgruppen. Wir vertreten die Interessen von Menschen mit HIV/Aids und der Menschen aus den Schlüsselgruppen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik, Wissenschaft und medizinischer Forschung.
Wir fördern die Meinungsbildungs-, Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu allen Themenfeldern (z. B. Gesundheitspolitik, Antidiskriminierungsarbeit, Drogenpolitik) unseres Arbeitsbereiches durch Advocacy- und Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe von Publikationen, Pressemitteilungen, parlamentarischen Veranstaltungen, unseren Webseiten, Beteiligung an parlamentarischen Anhörungen, öffentlichen und nicht-öffentlichen Briefen sowie Einzelgesprächen mit Bundestagsabgeordneten.
Interessenbereiche: Asyl und Flüchtlingsschutz; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Entwicklungspolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Datenschutz und Informationssicherheit; Diversitätspolitik; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Gesundheitsförderung; Menschenrechte; Digitalisierung; Krankenversicherung
Regelungsvorhaben:
- Streichung § 87 AufenthG (Übermittlung an Ausländerbehörden): Ersatzlose Streichung des §87 AufenthG, der die Übermittlungspflicht an Ausländerbehörden beinhaltet, da die geltende Übermittlungspflicht Menschen daran hindert, medizinische Versorgung aufzusuchen.
- Freiwilligkeit und Stärkung der Persönlichkeitsrechte bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die Selbstbestimmung und Freiwilligkeit sind in der aktuellen Gestaltung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen nicht gegeben. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Es dürfen ausschließlich regelbasierte Systeme zum Einsatz kommen bei der Ersteinschätzung, um die Gefahr von Missbrauch persönlicher Gesundheitsdaten zu reduzieren. Für die Sekundaärdatennutzung fordern wir unabhängige Gutachten und transparente Sicherheitsprüfungen.
Außerdem ist ein unabhängiges Kontrollgremium unabdingbar, an dem Patient*innenvertreter*innen beteiligt sind.
- Ergänzung Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität.: Erweiterung des Artikel 3 Grundgesetz zum Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität bzw. Orientierung. Dafür sollen sowohl die genannten Merkmale explizit im Grundgesetz als Schutzgrund genannt werden. Wir setzen uns dafür in Gesprächen mit Mitgliedern des Parlaments ein.
- Absenkung der Zugangskriterien zu Diamorphin gestützter Substitution: Änderung §5a Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV): Absenkung der Zugangskriterien für die Patient*innen durch Anpassung Satz 1, Ausweitung der Versorgung mit Diamorphin durch Erweiterung der Sätze 2 bis 5.
- Überarbeitung ProstSchG nach erfolgter Evaluation und auf Grundlage der Studie "Sexuelle Gesundheit und HIV/STI-Präventionsbedarfe von Sexarbeitenden": Um das Ziel des Schutzes für Prostituierte zu erreichen, muss das ProstSchG auf Grundlage der Studienergebnisse der Studie "Sexuelle Gesundheit und HIV/STI-Präventionsbedarfe von Sexarbeitenden" und der Evaluationsergebnisse überarbeitet werden. Ein Sexkaufverbot würde die Arbeitsbedingungen und die gesundheitliche Situation von Menschen in der Sexarbeit extrem verschlechtern und soll daher verhindert werden.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz reformieren: Veränderung des Gesetzentwurfs durch Streichung des Begriffs Rasse, Einführung der gleichen Behandlung der Merkmale Behinderung, rassistischer und geschlechtlicher Diskriminierung
- Überarbeitung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzentwurfs: §71 und §87d Sicherung der flächendeckenden, qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung durch entsprechende Berücksichtigung der Vergütungen
Rücknahme der individuellen Zusatzbelastungen der Patient*innen durch Zuzahlungen, fehlende Kostenübernahmen für Mobilität, Nicht-Erstattung von Präventionsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen
- Globale Gesundheit stärken - nachhaltige Strukturen sichern (z.B. Förderung des GFATM und UNAIDS): Die Bundesregierung wird aufgefördert, sich für die Stärkung der globalen Gesundheit und die nachhaltige Sicherung der Strukturen einzusetzen und dafür u.a. die Förderung des GFATM und UNAIDS zu sichern und und den Bedarfen anzupassen.
- Aktualisierung und Anpassung des Präventionsgesetzes: Eine Aktualisierung des Präventionsgesetzes ist dringend notwendig. Aufgenommen werden muss der Geltungsbereich virtuelle Welten. Die Kategorie Lebenswelten sollte überdacht werden, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen müssen in die Definition von Geltungsbereichen einbezogen werden. Die Finanzierung von Präventionsaktivitäten in allen Lebensbereichen muss vorgesehen werden. Der Zugang für Organisationen, die Präventionsarbeit anbieten, muss unabhängig von der Größe der Organisation allen möglich sein.
Relationen
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