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peace brigades international - Deutscher Zweig e. V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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peace brigades international - Deutscher Zweig e. V. Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere u.Ä. wird unmittelbar der Kontakt mit politischen Entscheidungsträger:innen, insbesondere mit den zuständigen Fachreferaten von Bundesministerien und Mitgliedern des Deutschen Bundestages gesucht. In gemeinsamen Gesprächen, in denen z.T. internationale Menschenrechtsverteiger:innen präsent sind, werden Erfahrungen und Sichtweisen ausgetaucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts hoher Gefahren und Risiken von zivilgesellschaftlichem Engagement weltweit gemeinsame Schnittstellen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger:innen zu finden. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Vertreter:innen der Bundesministerien und Mitglieder der Deutschen Bundestags eingeladen werden, um miteinander ins Gespräch zu kommen, Konfliktkontexte zu analysieren und Friedensperspektiven für bedrohte Menschenrechtsverteidiger:innen weltweit zu diskutieren. Interessenbereiche: Meinungs- und Pressefreiheit; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Außenpolitik; Außenwirtschaft; Sonstige Interessenbereiche; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Rüstungsangelegenheiten; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen" Regelungsvorhaben: - Umsetzung der EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD) in deutsches Recht: PBI setzt sich dafür ein, dass Safeguards für Menschenrechtsverteidiger:innen in der CSDDD verankert bzw. bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht berücksichtigt werden. - EU-Omnibus-Initiative der EU-Kommission: PBI setzt sich dafür ein, dass die EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten nicht erneut geöffnet wird, die darin enthaltenen Standards erhalten bleiben und die EU-Richtlinie schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt wird. - Ausreichende Finanzierung von Programmen für zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung (Einzelplan 23 und 05): PBI Deutschland setzt sich für eine ausreichende Mittelausstattung von Programmen für zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung unter besonderer Berücksichtigung des Zivilen Friedensdienstes ein.

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