Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.)
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Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter ist ein gemeinnütziger Verein, der sich mit Jugendmedienschutz in Onlinemedien befasst. Die ungefähr 40 Mitglieder des Vereins sind sehr reichweitenstarke Unternehmen der Onlinebranche. Innerhalb des durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2003 eingeführten Systems der regulierten Selbstregulierung ist die FSM anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Weiterhin betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich jeder Nutzer kostenlos wenden kann, um strafbare und jugendgefährdende Onlineinhalte zu melden. Im Rahmen der Beschwerdestellenarbeit bestehen langjährige enge Kooperationen mit dem BKA, den Strafverfolgungsbehörden und Inhope, dem weltweiten Netzwerk von Internet-Hotlines zur Bekämpfung von illegalen Inhalten im Internet, insbesondere der Darstellungen von Kindesmissbrauch. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden die folgenden Tätigkeitsbereiche wahrgenommen: Begleitung von Gesetzesvorhaben im Bereich des Jugendmedienschutzes; Verfassen, veröffentlichen und ggf. übermitteln von Stellungnahmen, Positionspapieren und Gutachten; Teilnahme an Anhörungen; Korrespondenz und Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und den Ministerien; Organisation von Austausch-, Fach- und Informationsveranstaltungen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Positionspapier der FSM zur Bundestagswahl und darüber hinaus: Anlässlich der kommenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ein Positionspapier zum Thema „Stärkung des Jugendmedienschutzes“ veröffentlicht. In insgesamt vier Bereichen formuliert der Verein darin zentrale Positionen für die kommende Legislaturperiode. Die Punkte sind: Stärkung des Jugendmedienschutzes durch Sicherung und Förderung der Beschwerdestellen, Wertschätzen des Systems der regulierten Selbstregulierung, Anbieten von flexiblen Jugendschutzmaßnahmen und Verankerung von Medienbildung.
Betroffen sind neben dem Jugendmedienschutz-Staatvertrag (JMStV), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), und dem Digital Services Act (DSA) auch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL).
- Entwurf von Jugendschutzleitlinien nach Artikel 28 Digital Services Act (DSA) vom 13.05.2025: Die Vorgaben des Art. 28 DSA sollen durch Leitlinien konkretisiert werden. Die Europäische Kommission hat einen diesbezüglichen Entwurf vorgelegt und im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hat sich die FSM mit ihrer langjährigen juristischen und medienpädagogischen Expertise beteiligt. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/commission-seeks-feedback-guidelines-protection-minors-online-under-digital-services-act
Betroffen sind neben dem Digital Services Acts (DSA) auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
- Nationale Umsetzung des DSA durch das Digitale Dienste Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze.
Betroffen sind neben dem Digitale Dienste Gesetz auch das Jugendschutzgesetz (JuschG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
- FSM Input for the Public Consultation on the Digital Fairness Act at 17th october 2025: Jugendschutzrechtliche Aspekte, die bei der Ausarbeitung des Digital Fairness Act (DFA) aus Sicht der FSM zu berücksichtigen sind.
- Positionspapier zu Social Media und jungen Menschen: Jugendmedienschutz im Spannungsfeld von digitalen Lebenswelten und Forderungen nach Mindestalter: Ein wirksamer, moderner Jugendmedienschutz kann aus Sicht der FSM nur unter Berücksichtigung von Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gelingen. Aktuelle Forderungen nach pauschalen Regelungen wie Verboten von digitalen Geräten oder Arten von Angeboten für bestimmte Altersgruppen würden insbesondere die Teilhabe junger Menschen an einer digitalisierten Lebenswelt, die Wahrung von Kinderrechten sowie die Entwicklung von Medienkompetenz negativ beeinflussen.
Die FSM setzt sich dafür ein, dass flexible Ansätze des technischen Jugendmedienschutzes verbunden mit der Förderung von Medienkompetenz gestärkt werden. Bei all dem muss neben den Kinderrechten auch das elterliche Erziehungsprivileg aktiv berücksichtigt werden.
Relationen
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