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Alterric GmbH

lobbyregister / register_entry 09.03.2022 · Original ↗

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Alterric GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Als selbständiger und wertschöpfender Grünstromerzeuger fokussiert die Alterric GmbH ihre Geschäftsstrategie auf 100 Prozent Energiewende. An diesem Ziel arbeitet Alterric mit seinen über 500 Mitarbeiter:innen. Mit mehr als 250 Onshore Windparks mit einer Leistung von 2.400 Megawatt übernimmt Alterric dabei Verantwortung für die Energieversorgung in Deutschland und Europa. Aktuell entwickelt Alterric in Deutschland neue Windenergieprojekte mit einer Gesamtleistung von mehr als 10.000 Megawatt. Bis 2030 will Alterric 3,6 Milliarden Euro in die grüne Stromversorgung investieren. Zusätzlich kombiniert das Unternehmen geeignete Windparks mit Freiflächen-Solaranlagen und Speichern zu hybriden Energieparks. Die Alterric GmbH vermittelt inhaltliche Lösungen und adressiert Probleme im Ausbau der Erneuerbaren Energien gegenüber Vertreterinnen und Vertretern aus Bundestag, Bundesregierung sowie weiteren Stakeholdern wie z.B. Medien, Wirtschaft und Wissenschaft. Hierzu nutzt sie diverse Formate wie Veranstaltungen, Fachpositionen oder Stellungnahmen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Allgemeine Energiepolitik; Immissionsschutz; Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Energie"; Klimaschutz; Artenschutz/Biodiversität; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Windenergie im Forst unter ökologischen Gesichtspunkten ermöglichen: Grundlegende Novelle des Bundeswaldgesetzes, die am Rande auch die Windenergie betrifft (Pauschale Öffnung oder Flächen-Ausschluss, Genehmigungs- und Kompensationsregelungen, u.a. auch für Waldwege und Zuwegungen, Regelungen zum Brandschutz, etc.) - Gesetzlicher Verankerung des Anspruchs auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten: Wir befürworten die gesetzliche Ermöglichung der gemeinsamen Nutzung von Netzverknüpfungspunkten durch unterschiedliche EE-Erzeuger, Speicher und Anlagen. Für die optimale praktische Umsetzung fordern wir eine gesetzliche Anpassung, die keinen Interpretationsspielraum offenlässt. Dabei bedarf es der gesetzlichen Klarstellung auf das Recht der Überbauung, der Klärung, wie es sich mit der volldynamischen Leistungsbegrenzung verhält und der Frage, wie sich die Diskriminierungsfreiheit auf Überbauungsprojekte auswirkt. Außerdem soll die Überbauung keinesfalls als generelle Alternative zum Netzausbau angesehen werden. Darüber hinaus braucht es für die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen einheitliche Musterverträge, um verschiedene Verfahrensweisen zu vermeiden. - Beschleunigung der Netzanschlüsse von Erneuerbaren-Energien-Anlagen: Wir setzen uns insgesamt für ein verbessertes und beschleunigten Netzanschlussverfahren ein. Im Rahmen dessen fordern wir insgesamt die netzbetreiberübergreifende Standardisierung des Netzanschlussverfahrens. Es braucht demnach geregelte Vorgaben zur Netzanschlussanfrage und sowie ein standardisiertes Rückmeldeverfahren. Wir fordern weiterhin einen einheitlich geregelten Reservierungsmechanismus. Außerdem muss unbedingt die Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens sowie die digitale Daten- und Informationsverarbeitung vorangetrieben werden. Auch im Rahmen des Inbetriebnahmeverfahrens sowie der technischen Standards bedarf es einheitlicher Vorgaben. - Unbürokratische Umsetzung des NZIA in den EEG-Ausschreibungen: Alterric befürwortet die Grundidee des europäischen Net Zero Industry Acts (NZIA). Bei der Umsetzung in nationales Recht setzen wir uns bei der Windenergie an Land dafür ein, dass keine umfassende Bürokratisierung eintritt, die sich etwa in neuen naturschutzfachlichen Prüfungen auf Projektebene oder einer Verlängerung der Ausschreibungs- und Entscheidungszeiträume durch die BNetzA äußert. Der Nachweis von nicht-preislichen Kriterien sollte idealerweise standardisiert durch die Hersteller oder durch Zertifizierung bestimmter Anlagentypen erfolgen. Zusätzlich befürworten wir besonders die Nutzung von Cyber-Sicherheitskriterien, da wir die Sicherheit der europäischen Energieerzeugungs-Infrastruktur für ein hohes Gut halten. - Bundeseinheitlicher Rahmen für die finanzielle Beteiligung an Wind- und PV-Projekten, der die Energiewende nicht ausbremst: Zur Stärkung der Akzeptanz des Windenergieausbaus setzt sich Alterric für eine bundeseinheitliche Regelung zur finanziellen Beteiligung an Wind- und PV-Projekten ein, die den Ausbau nicht durch bürokratische oder unwirtschaftliche Vorgaben ausbremst. Wir begrüßen die Möglichkeit des § 6 EEG und wollen diese bundeseinheitlich erhalten, sodass die Vielzahl von Bundesländer-spezifischen Beteiligungsgesetze, die teilweise bürokratisch gestaltet sind oder unwirtschaftliche Schwellenwerte ansetzen, potenziell durch eine sinnvolle Bundesregelung eingehegt werden kann. - Den Betrieb von Bestandsanlagen durch pragmatische Regelungen möglichst effizient sicherstellen: Um den Windenergieanlagen-Bestand effizient auszunutzen und auf der bereits bebauten Fläche eine hohe Energieernte zu ermöglichen, setzt sich Alterric für pragmatische Regelungen ein. Darunter fällt etwa eine dauerhafte Erhöhung von Schallwerten im Anlagenbetrieb bei Nacht und im Winter. Diese Regelung (§31 k BImSchG) hat sich temporär in der Energiekrise bewährt. Das Immissionsschutzrecht sollte allgemein die Produktion erneuerbarer Energien als hohes Gut gewichten. Darüber hinaus setzt sich Alterric für den Bestandsschutz ein. Nachteilige Betriebseinschränkungen, z.B. durch rückwirkende Verschlechterungen im Immissionsschutz, Naturschutz oder EEG sind zu vermeiden. Zum Bestandsschutz zählt für uns auch, gute Lösungen für Weiterbetrieb oder Repowering alter Windparks zu ermöglichen - Flächen für die Windenergie verfügbar machen und schnell ausweisen: Mit dem WindBG wurden für die Bundesländer verbindliche Flächenziele für die Windenergie bis 2032 beschlossen. Alterric setzt sich dafür ein, dass eine möglichst große Flächenkulisse für die Nutzung der Windenergie und die potenzielle lokale Ausweisung bereitsteht und dass die ausgewiesenen Flächen tatsächlich auch für den wirtschaftlichen Anlagenbetrieb in Frage kommen. Regelungsvorhaben in diesem Bereich betreffen zum Beispiel die Anpassung von kommunaler Bauleitplanung durch das WindBG, um unwirtschaftliche Höhenbeschränkungen zu reduzieren, eine praxistaugliche und unbürokratische Umsetzung der RED III in nationales Recht, sowie pragmatische Regelungen für den Umgang mit Windenergie im Wald, die lokale Handlungsspielräume nicht durch den pauschalen Ausschluss von Flächen einschränkt - Planung und Genehmigung für Windenergieanlagen/Repowering weiter verkürzen und entbürokratisieren: Genehmigungsverfahren dauern (Stand April 2025) im Schnitt 18,7 Monate (FA Wind) und müssen – so der erklärte politische Wille – weiter verkürzt werden, um die Ausbauziele für die Windenergie zu erreichen. Alterric setzt sich für eine konsequente Entbürokratisierung und Beschleunigung des Genehmigungs- und Planungsrechts ein. Darunter fällt die Umsetzung aller Maßnahmen aus der Wind-an-Land-Strategie der Bundesregierung, sowie die Nutzung weiterer regulatorischer Potenziale. Beispiele für Regelungsvorhaben sind die praxisorientierte Umsetzung der RED III auf Bundesebene, Erleichterungen für die Realisierung und Planung von Projekten zur Direktstrombelieferung, sowie weitere Klarstellungen und Vereinfachungen im Naturschutzrecht, die den Populationsschutz und die Digitalisierung stärken - Strommarktdesign, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien dauerhaft sichert: Alterric setzt sich für ein zukunftsfähiges Strom- und Energiemarktdesign ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien (insb. Wind an Land, PV, Speicher) erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Risiken im Anlagenbetrieb dauerhaft und angemessen abgesichert werden, um Finanzierungskonditionen für die kapitalintensiven erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für unseren Industriestandort zu sichern. Dazu braucht es angemessene staatliche Förder- und Absicherungsinstrumente, wie auch staatliche Absicherungen für private Verträge (PPAs). Für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren setzen wir uns auch in weiteren Strommarktfragen ein (z.B. Kapazitätsmärkte, Gebotszonen) - Die Sicherheit im Betrieb kritischer Energieinfrastruktur durch optimale gesetzliche Rahmenbedingungen stärken: Die erneuerbaren, heimischen und dezentralen Energien leisten einen essenziellen Beitrag zur Sicherheit und Energiesouveränität unseres Landes. Gleichzeitig werden Wind- und Solarparks und die entsprechenden Netzanschlüsse damit zu kritischen Infrastrukturen und sehen sich in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen zunehmend (potenziellen) physischen wie auch digitalen Angriffen ausgesetzt. Als Betreiber solcher Energieinfrastrukturen setzt Alterric höchste Sicherheitsstandards um. Da im Energiesystem alle Assets, Netze und Verbraucher letztendlich verbunden sind, setzt sich Alterric für einen effektiven und effizienten gesetzliche Rahmen für die Sicherheit der Energieinfrastruktur ein. Dazu gehören u.a. die nationale Umsetzung der NIS-2 Richtlinie und des KRITIS-Dachgesetz. - Optimierungspotenziale nutzen statt Redispatch-Vorbehalt: Kosten- und Systemeffizienz der Energieversorgung steigern: Da der vielseits diskutierte sog. „Redispatch-Vorbehalt“ den dringend benötigten Zubau der Erneuerbaren durch Investitionsunsicherheiten und einseitigen Kostenbelastungen massiv gefährden würde, lehnt Alterric den ungedeckelten Redispatch-Vorbehalt generell ab und beteiligt sich hier proaktiv an der politischen Debatte. Alterric fordert stattdessen insbesondere die Umsetzung alternativer politischer Hebel, die geeignet sind, die Kosten- und Systemeffizienz zu steigern, darunter beispielsweise den rechtlichen Anspruch für Anlagenbetreiber auf Überbauung des Netzverknüpfungspunktes und das gezielte und beschleunigte Vorantreiben von Standardisierung, Digitalisierung und effizienteren Strukturen bei Netzanschlussverfahren sowie Beschleunigungsmaßnahmen im Rahmen des Netzausbaus.

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