EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
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EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die Mitarbeiter:innen der Abteilung Politik und Verbände (PUV) am Berliner Standort der EWS beschäftigen sich mit allen relevanten politischen Entwicklungen und Prozessen rund um die Energiewende. Als Ökoenergieversorger stehen für die EWS in erster Linie Themen rund um den dezentralen und bürgernahen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Fokus.
Das konkrete Tätigkeitsfeld der mit der Interessenvertretung betrauten Personen bei der EWS umfasst insbesondere das Verfassen von Positionspapieren, Stellungnahmen, Pressemitteilungen sowie Beiträgen für branchenbezogene Publikationen. Darüber hinaus wird auch der direkte Austausch mit politischen Entscheidungsträger:innen wie Mitgliedern des Deutschen Bundestags und deren Mitarbeiterstab sowie Vertreter:innen von Bundesministerien (v.a. BMWE) und Regulierungsbehörden, mit Branchen- und Kooperationspartner:innen, Energiewende-Netzwerken sowie Marktbegleitern geführt. Zu Themen großer energiepolitischer Relevanz geben die EWS Studien bei renommierten Beratungsinstituten oder Energiewende-Think Tanks in Auftrag. Die Ergebnisse werden in öffentlichen Dialogformaten mit Vertreter:innen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft diskutiert. Ferner werden EWS-Positionen im Rahmen von externen Fachgesprächen, Workshops und relevanten Energiewende-Projekten sowie durch Engagement in relevanten Branchenverbänden vertreten. Bei Bedarf beauftragt die EWS externe Fachagenturen mit der Unterstützung in Fragen der strategischen Kommunikation und politischen Positionierung. Die politische Arbeit der EWS zeichnet sich stets durch ein transparentes, dialogorientiertes und konstruktiv-kritisches Miteinander aus.
Interessenbereiche: Atomenergie; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Fossile Energien; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Energie"; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung Solarpaket hinsichtlich bürgernahe Energiewende: Verbesserungen für die dezentrale Energiewende. Verbesserungen beim Mieterstrom und der Direktvermarktung von PV-Kleinanlagen. Forderung nach Solarpflicht. Verbesserungen für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.
- Verbesserung Solarpaket II hinsichtlich bürgernahe Energiewende: Weitere Verbesserungen für die dezentrale Energiewende. Bessere marktliche Integration von PV-Dachanlagen. Forderung nach Solarpflicht. Verbesserungen für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.
- BimSchG-Novelle für Windenergiewende verbessern: Verbesserungen für den Windausbau mit Schwerpunkt auf die Verbesserung von Planungs- und Genehmigungsverfahren neuer Windprojekte.
- Energiespeicher im zukünftigen Energiesystem etablieren: Verbesserungen für den Ausbau von Stromspeichern. Verbesserung des Angebots von Flexibilitäten. Beschleunigung des Netzanschlusses. Überprüfung der Baukostenzuschüsse für Stromspeicher.
- Einführung eines bundesweiten Bürgschaftsprogramms: Forderung eines bundesweiten Bürgschaftsprogramms für Energiewende-Projekte. Absicherung von Energiewende-Projekten über eine bessere Sicherheit der Finanzierungskosten. Absicherungsvolumen für Stadtwerke, Genossenschaften und Bürgerenergiegesellschaften.
- Dynamische Stromtarife skalieren und breitenwirksam ausgestalten: Für Skalierung und breitenwirksame Anwendung dynamischer Stromtarife:
-Unklarheiten beseitigen
-Planbarkeit stärken
-Best Practice und Innovationen fördern
- Fair gestaltete Netzentgelte für Akzeptanz der Energiewende und Flexibilisierung des Stromsystems: Anpassungen der Netzentgelte. Die EWS sehen bei den Netzentgelten Anpassungsbedarf bei vielen Punkten:
-Wälzung der Netzkosten auf Verteilnetzebene zwischen den Regionen bzw. einheitliche Verteilnetzentgelte,
-Anreize bzw. Hemmnisse für Flexibilisierung des Stromsystems,
-Akzeptanz der Energiewende,
-Schnelligkeit des Roll-Outs Intelligenter Zähler,
-Netzengpässe, Redispatchkosten & lokale Signale,
-Anreize zur Steigerung der „Energiewendekompetenz" von Netzbetreibern,
-Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau von Gasnetzen
- Verbesserung AVBFernwärmeV-Novelle: Die EWS empfehlen zur Verbesserung des Referentenentwurfs:
·Regulatorische Schritte zu mehr Transparenz und Wettbewerb, die die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ausreichend berücksichtigen
·Separate Fernwärmetarife führen zu keinen Vorteilen für Fernwärmebetreiber, die bereits heute hohe Erneuerbare-Anteile in ihren Wärmenetzen haben und sollten nicht eingeführt werden
·Eine Ausweitung der sinnvollen neuen Regelung zur Grundstücksnutzung
·Ausnahmeregelungen bzw. Übergangspflichten für Kleinnetzbetreiber, z.B. bei der Pflicht zur Fernauslesung von Messeinrichtungen und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
·Die Beibehaltung der Nutzung der unabhängig ermittelten und transparenten Indizes des Statistischen Bundesamtes bei Vorgaben zur Preisänderungsklausel
- Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung: Die EWS empfehlen zur Verbesserung des Referentenentwurfs:
· Die Absicherungspflicht ausnahmslos für alle Energielieferanten einzuführen
· Einen vorgezogenen Start der gemeinsamen Internetplattform durch die Netzbetreiber
· Die Streichung der verpflichtenden Anbietung von Stromlieferverträgen mit fester Laufzeit und festen Tarifen
· Die neuen Regeln zum Energy Sharing deutlich attraktiver auszugestalten
· Mehr Klarheit bezüglich den zu erbringenden Nachweisen bei den neuen Regeln zum Kapazitätsmechanismus zu schaffen
· Eine Konkretisierung zur gleichwertigen Behandlung aller Beteiligungsformen bei den neuen Regeln zur Bürger:innenbeteiligung
- Verbesserung Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz: Die EWS empfehlen zur Verbesserung der Eckpunkte:
- Berücksichtigung klimafreundlicher Flexibilitätspotenziale und dezentraler Erzeugungsanlagen für Versorgungssicherheit
- Zukunftsfeste Ausgestaltung der Ausschreibung von Langzeitstromspeichern
- Verwendung von Steuergeldern für Zukunftstechnologien statt für Stranded Assets
- Schaffung von Anreizen über systemdienliche Standorte und lokale Signale
- Stärkere Berücksichtigung von Erneuerbaren und Flexibilität im Übergang – Spitzenpreishedging statt Kapazitätsmarkt
- Empfehlungen für die nächste Bundesregierung mit Verbesserungsvorschlägen zur gegenwärtigen Energiepolitik: Mit dem Impulspapier geben die EWS politischen Akteuren und Mandatsträgern 10 Handlungsempfehlungen, entlang derer die nächste Bundesregierung auf zentrale energiepolitische Herausforderungen eingehen sollte.
- Empfehlungen an die Koalitionsverhandler:innen der AG Klima und Energie: Mit dem offenen Brief fordern die Öko-Energieversorger (Bürgerwerke, EWS Schönau, Green Planet Energy und Naturstrom) von den Koalitionsverhandler:innen der AG Klima und Energie, den bisherigen Kurs beim Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent fortzusetzen, bürokratische Hürden abzubauen und marktorientierte sowie innovationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, anstatt unter dem Vorwand eines „Neustarts“ das Ausbautempo zu drosseln oder gar zurückzufahren. Sie warnen davor, die Ausbauziele zu senken oder die Energiewende auszubremsen, da dies Investitionen, Arbeitsplätze, Klimaschutz und die wirtschaftliche Entwicklung gefährden würde, und verlangen stattdessen eine Weiterentwicklung des Marktdesigns, mehr Flexibilitätstechnologien und eine stärkere Bürgerbeteiligung
- Innovationen und Geschäftsmodelle mit Wärmepumpen vorantreiben: Die unterzeichnenden Unternehmen fordern von der zukünftigen Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD, weiterhin verlässliche und nachhaltig finanzierte Förderprogramme für erneuerbare Wärme (wie BEG und BEW) bereitzustellen, an den aktuellen gesetzlichen Regelungen (GEG und WPG) festzuhalten und effektive Strompreis-Entlastungen umzusetzen. Sie erwarten, dass die Politik damit Planungssicherheit schafft, die Wärmewende vorantreibt und die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Unabhängigkeit Deutschlands stärkt.
- Beibehaltung der vermiedenen Netzentgelte für Bestandsanlagen: Die EWS empfehlen im Zuge ihrer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur zur Verbesserung des Festlegungsentwurfs:
· Verlässlichkeit wahren: Kein vorzeitiges Abschmelzen der Entgelte für Bestandsanlagen bis neue Anreize für dezentrale, netzdienliche Einspeisung vorhanden sind.
· Versorgungssicherheit stärken und Systemdienlichkeit anreizen: mehr netzdienliche dezentrale Erzeugung anreizen statt abwürgen.
· Investitionsklima schützen: Vertrauensschutz für Bestandsanlagen gewährleisten.
- Empfehlungen für die nächste Bundesregierung mit Verbesserungsvorschlägen zur gegenwärtigen Energiepolitik: Die EWS empfehlen:
- Verlässlichkeit für die Wärmewende schaffen
- Ausbau der Erneuerbaren Energien effizient vorantreiben
- Energieeffizienz als Leitprinzip verankern
- Marktsignale für Flexibilität verbessern
- Bürgerenergie und effiziente Netze stärken
- Empfehlungen an die Bundesnetzagentur zur zukünftigen Ausgestaltung der Netzentgelte (Stellungnahme im Rahmen des Agnes-Prozesses): Der Ausbau der Erneuerbaren schreitet voran und ist gleichermaßen Garant für weniger CO2-Ausstoß wie für geringe Energiepreise im Großhandel.
Gleichzeitig müssen im Zuge dieser Modernisierung Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit im Blick behalten werden.
Politische Rahmenbedingungen und Marktmechanismen sollten so gestaltet werden, dass sie Innovationen fördern, Akzeptanz stärken und die Transformation in allen Sektoren vorantreiben – ohne dabei neue Fehlanreize zu setzen.
- Empfehlungen an die Bundes- und Landesregierung zur Nutzung des Sondervermögens Infrastruktur sowie der Reallabor-Strategie des Bundes: Gemeinsam mit anderen Akteuren empfehlen die EWS:
Wirkungsorientierung für Klima- und Umweltschutz als Steuerungsprinzip
Unbürokratisch und flächendeckend: der thematische Budget-Ansatz
Privates Kapital hebeln: Gewährung von Risikoübernahmen und differenzierte Anrechnung kommunaler Schulden
Lernen für Finanzierungsinnovationen: Reallaboransatz
Pflicht- und Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimawandelanpassung
- Empfehlungen an das Bundeswirtschaftsministeriums zur zukünftigen Ausgestaltung des Energiewirtschaftsrechts, mit Fokus auf Energy Sharing: Die EWS empfehlen zur Verbesserung des Referentenentwurfs:
Einführung der Absicherungspflicht ausnahmslos für alle Energielieferanten.
Vorgezogenen Start der gemeinsamen Internetplattform durch die Netzbetreiber bei gleichzeitiger Vereinfachung im Geiste des § 14e EnWG.
Energy Sharing energiewirtschaftlich sinnvoll und netzdienlich ausgestalten.
Möglichkeit für Stromlieferanten erhalten, sich außerordentlich von einem Vertrag zu lösen.
- Empfehlungen für die nächste Bundesregierung mit Verbesserungsvorschlägen zur gegenwärtigen Energiepolitik: Der Ausbau der Erneuerbaren schreitet voran und ist gleichermaßen Garant für weniger CO2-Ausstoß wie für geringe Energiepreise im Großhandel.
Gleichzeitig müssen im Zuge dieser Modernisierung Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit im Blick behalten werden.
Politische Rahmenbedingungen und Marktmechanismen sollten so gestaltet werden, dass sie Innovationen fördern, Akzeptanz stärken und die Transformation in allen Sektoren vorantreiben – ohne dabei neue Fehlanreize zu setzen.
- BNetzA-Verfahren MiSpeL praxistauglicher ausgestalten: Die EWS begrüßen das Festlegungsverfahren ausdrücklich und empfehlen zur weiteren Verbesserung:
- Die Berücksichtigung von Erneuerbare Energien Anlagen, die sich in der sonstigen Direktvermarktung befinden, in den neuen Optionen
- Eine praxisnähere Behandlung von steckerfertigen Solargeräten
- Die Verbesserung der Regeln zum Pauschalmodell , z. B. indem die Leistungsschwelle angehoben und die Regelungen zur Personenidentität flexibler ausgestaltet werden
- Das Vorziehen des Inkrafttretens der Regelungen auf den 31.03.2026
- Eine schnelle Aufnahme vor Verhandlungen mit der Europäischen Kommission, damit die Pauschaloption beihilferechtlich genehmigt wird
- Zukünftigen Ausgestaltung des Energiewirtschaftsrechts hinsichtlich Energy Sharing: Interessenvertretung im Zusammenhang mit der laufenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem Ziel, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung und Skalierung von Energy-Sharing-Modellen zu schaffen. Dabei werden Aspekte einer energiewirtschaftlich sinnvollen und netzdienlichen Ausgestaltung, die Ermöglichung von Flexibilität, Marktdienlichkeit und Digitalisierung sowie die Überführung von Energy Sharing von Pilotprojekten in eine breitere Anwendung adressiert.
- Anpassung des Aktionsplans Gebotszone, Aufteilung der einheitlichen Gebotszone: Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Strommarkt- und Netzregulierung, insbesondere im Rahmen des Aktionsplans zur Stromgebotszone. Thematisiert wird die Frage, inwieweit bestehende Maßnahmen zur Reduzierung von Netzengpässen ausreichen und ob eine stärkere Berücksichtigung lokaler Marktpreissignale erforderlich ist. In diesem Zusammenhang wird die Anpassung der derzeit einheitlichen Stromgebotszone hin zu kleineren Gebotszonen als möglicher Ansatz zur Senkung von Systemkosten und zur Erhöhung der volkswirtschaftlichen Gesamteffizienz erörtert.
- BEHG und ETS sozial und zielführend ausgestalten: Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung und Ausgestaltung des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS-2) sowie der Weiterentwicklung des nationalen Brennstoffemissionshandels. Thematisiert werden Fragen der zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung des ETS-2 ab 2027, der Ausgestaltung verlässlicher Preissignale, einschließlich eines nationalen Mindestpreises, sowie begleitende Maßnahmen zum sozialen Ausgleich. Darüber hinaus werden flankierende Instrumente aus Förderung, Anreizsetzung und Ordnungsrecht sowie die Ausgestaltung eines Klima-Sozialplans und die Nutzung des EU-Klimasozialfonds adressiert, um den Übergang für private Haushalte sozial ausgewogen zu gestalten.
- Empfehlungen für die nächste Landesregierung Baden-Württembergs mit Verbesserungsvorschlägen zur aktuellen Energiepolitik: Die Handlungsempfehlungen zielen darauf ab, den Transformationsprozess der Energiepolitik in Baden-Württemberg fortzusetzen und die Energiewende nachhaltig zu gestalten. Im Fokus steht, das Land als Vorreiter in der Energie- und Klimapolitik zu positionieren und das Klimaziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen. Dies erfordert Maßnahmen zur Stärkung der Energieversorgung, der Infrastruktur und zur Förderung der Bürger- und Unternehmensbeteiligung. Vorgeschlagen werden:
Vorsprung bei der Energie- und Wärmewende
Kontinuität beim Ausbau erneuerbarer Energien
Verbesserung der Energieinfrastruktur-Finanzierung
Verlässlichkeit in der Wärmeversorgung
Weniger Bürokratie für Bürgerenergie
- Zukunftsfähige, markt- und systemgerechte Netzentgelte mit integrierter Finanzierungsfunktion: Die EWS empfehlen Anpassungen am BNetzA-Festlegungsverfahren AgNes (GBK 25 01 1#3). Netzentgelte für Prosumer:innen sollen kostenreflexiv ausgestaltet werden; pauschal erhöhte Grundpreise gefährden Investitionen in Photovoltaik. Erforderlich ist eine freiwillige Wechseloption auf kapazitätsbasierte Netzentgelte mit klarer Lenkungswirkung. Dynamische Netzentgelte sollten nur bei tatsächlichen Netzengpässen Anwendung finden; netzentlastendes Verhalten ist zu honorieren. Baukostenzuschüsse sind netzkostenbezogen, differenziert und wirtschaftlich tragfähig auszugestalten. Für bestehende Anlagen ist ein Bestandsschutz sicherzustellen, um Investitionssicherheit und Vertrauen zu wahren.
- Empfehlungen zur Verbesserung der EEG-Novelle für einen besseren Ausbau Erneuerbarer Energien: Das EEG sollte vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen der Energiewirtschaft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind stärkere Anreize für Flexibilitäten, Speicher und neue Geschäftsmodelle sowie eine an EU-Vorgaben angepasste Fördersystematik. Ziel bleibt eine bürgernahe Energieversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien. Regulatorische Schwerpunkte sind u. a. die planungssichere Ausgestaltung von CfD, die Absicherung förderfreier EE-Vermarktung über PPA, standardisierte Netzanschlüsse, begrenzte Pachthöhen für Windflächen, der Erhalt der Südquote, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen und eine effizientere Direktvermarktung für Kleinanlagen.
- Anpassung des EEG-Ausschreibungsmechanismus Wind an Land: Im Rahmen der EEG-Novellierung setzen wir uns für eine Anpassung des Ausschreibungsmechanismus für Windenergieanlagen an Land ein. Der bestehende Mechanismus berücksichtigt die höheren Standort- und Errichtungskosten in Süddeutschland sowie die netz- und systemdienlichen Vorteile eines stärkeren Windenergieausbaus in verbrauchsnahen Regionen nicht ausreichend. Ziel ist eine stärkere Berücksichtigung regionaler Kostenstrukturen und netzdienlicher Effekte, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den wirtschaftlichen Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg auch künftig zu ermöglichen.
- Konsequente Umsetzung von dynamischen Netzentgelten bis in die Niederspannung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung dynamischer Netzentgelte im Stromnetz und deren Beitrag zur Bewältigung von Netzengpässen innerhalb der einheitlichen deutschen Strompreiszone. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Weiterentwicklung netzdienlicher Preissignale in der Niederspannungsebene, die stärkere Einbindung von Flexibilitäten, die Ausgestaltung von Grund- und Kapazitätspreiskomponenten sowie Regelungen zum Baukostenzuschuss (BKZ). Ziel ist eine netzdienliche und verursachungsgerechte Struktur der Netzentgelte für unterschiedliche Nutzergruppen.
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