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Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V.

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V. wurde 1950 gegründet und bündelt heute die Interessen von rund 100 deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen, Natursportorganisationen, Erzeugerverbänden, Stiftungen und Institute, die zusammen mehr als elf Millionen Menschen erreichen. Ihnen gemeinsam ist das Ziel, Natur- und Lebensräume zu schützen, um die Schönheit der Landschaft und die Ressourcen unseres Planeten auch für unsere Nachkommen zu bewahren. Gegründet als konstruktiv, kritischer Partner zur staatlichen Instanz fungiert der Dachverband für seine Mitglieder als Koordinator, Vermittler und Vertreter im politischen Bereich. Durch ihre Mitgliedschaft im DNR werden die Organisationen in ihren Anliegen und Aufgaben unterstützt und bestärkt. Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene setzt sich der DNR für den Erhalt der biologischen Vielfalt, wertvoller Landschaften, unverfügter Räume, Ressourcen- und Klimaschutz und für eine nachhaltige Entwicklung als Leitidee gegenüber dem bisher vorherrschenden ökonomischen Wachstumsmodell ein. Der DNR engagiert sich für eine natur- und umweltverträgliche sowie tiergerechte Landwirtschaft. Er unterstützt eine nach Natur- und Umweltbelangen ausgerichtete Agrar- und Energiepolitik und die Entwicklung nachhaltiger Lebensstile. In seiner Rolle als Dachverband setzt er sich für die Themen Gemeinnützigkeit, Förderpolitik, ehrenamtliches Engagement, Demokratie und Weltoffenheit gemeinsam mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft ein. Interessenbereiche: Energienetze; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Digitalisierung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Energie"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Stadtentwicklung; Politisches Leben, Parteien; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Fossile Energien; Industriepolitik; Lebensmittelsicherheit; Atomenergie; Wohnen; Verbraucherschutz; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Immissionsschutz; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Institutionelle Fragen der EU; Klimaschutz; Tierschutz; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Verkehrsinfrastruktur; Land- und Forstwirtschaft; Schifffahrt; Luft- und Raumfahrt; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliches Recht; Schienenverkehr; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Fischerei/Aquakultur Regelungsvorhaben: - Konsequente Umsetzung der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Die inzwischen rechtskräftige EU-Verordnung legt zahlreiche verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für ein breites Spektrum von Ökosystemen fest, von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen über städtische Gebiete bis hin zu Flüssen und Meereslebensräumen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Vorgaben in Deutschland erfüllt werden und sich dies im zu erarbeitenden Nationalen Wiederherstellungsplan niederschlägt. Eine ausreichende Finanzierung auf EU- und Bundesebene muss gesichert sein. - Verhinderung von staatlicher Förderung von synthetischem Methan (sNG): Im Rahmen der Klimaschutzverträge werden staatliche Subventionen zur CO2 Minderung vergeben. SNG sollte nicht unter diese Förderung fallen - Gasförderung Nordsee, Absage des Unitarisierungsabkommens durch Nicht-Umsetzung in deutsches Recht: Notwendige Genehmigungen zur Gasförderung in der Nordsee sind nicht rechtskräftig. Ziel ist die Nicht-Umsetzung des Unitarisierungsabkommen als Voraussetzung für eine kommerzielle Gasförderung zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik in deutsches Recht. - Reform des Gemeinnützigkeitsrecht: Im Rahmen der Umsetzung der geplanten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts muss gesetzlich klargestellt werden, dass die Zwecke von gemeinnützigen Organisationen auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen sowie, dass sich gemeinnützige Organisationen ausnahmsweise und bei Gelegenheit für andere als die eigenen gemeinnützigen Zwecke engagieren dürfen. - Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG-E): Aus unserer Sicht ist nicht hinreichend dargelegt, dass ein Bedarf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz besteht und dieses einen Beitrag zur Versorgungssicherheit undzum Klimaschutz leistet (1. Durch die im Entwurf vorgesehenen Regelungen erhöhen sich Risiken für Mensch und Natur dadurch, dass Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschränkt (2) und Zielkonflikte in der Wassernutzung verschärft werden (3) - Nachhaltige Windenergieproduktion in Europa: Damit insbesondere beim Ausbau der Windenergie an Land, als Fundament für erfolgreichen Klimaschutz, die erforderlichen Ausbauziele erreicht werden, braucht es einen gesteuerten Ausbau, der sensible Naturräume schützt und berücksichtigt. Die notwendige Skalierung der Windenergie an Land und auf See und die damit verbundene Rohstoffversorgung und -verarbeitung muss im Kontext einer gerechten Transformation höchstmöglichen Anforderungen an Umwelt- und Sozialstandards unterliegen und die Zirkularität der verbauten Materialien von Anfang an mit umgesetzt werden. Diese Ausweitung muss umwelt- und sozialverträglich erfolgen sowie alle Stufen der Wertschöpfungskette in der Windenergie von der Rohstoffbeschaffung, Herstellung, Transport und Montage bis zur Demontage und Kreislaufführung umfassen. - Gesetzesreform für den Schienenverkehr in Deutschland und Europa: Europas Aufbruch hin zu mehr klimafreundlicher Schiene ist zentrale Aufgabe für EU und Deutschland in der neuen EU-Legislatur. Für die Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele trägt der Bahnsektor viel bei, daher muss die EU sofort nach der Europawahl 2024 die Schiene zu einem Fokus von Gesetzgebung und Investitionsentscheidungen machen. - Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union: Forderung substanzieller Nachbesserungen der GAP-Reform, um Umwelt-, Klima- und Tierschutz wirksam abzusichern. Dazu gehören ein verbindliches Mindestbudget für Öko-Regelungen sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und die Ablehnung einer Benachteiligung dieser Instrumente durch nationale Kofinanzierung. Die Abschwächung bzw. Aufgabe verbindlicher GLÖZ-Standards (u. a. GLÖZ 1–10) lehnen die Verbände ausdrücklich ab. Zudem wird eine differenzierte Basisprämie mit Umwelt- und Tierschutzbezug sowie eine weitergehende Reform der Marktordnung und die finanzielle Sicherung der ländlichen Entwicklung gefordert. - Ausschreibungsdesign der Offshore-Windenergieflächen: Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein Schlüsselbereich für die sozial und ökologisch nachhaltige Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft. Das Offshore-Ausschreibungsdesign muss daher den Ausbau der Windenergie sichern und sozialökologisch vorantreiben. Das derzeitige Ausschreibungsdesign der Offshore-Windenergieflächen hat Schwächen wie die Fixierung auf den Höchstbietenden ohne ausreichend wirksame qualitative Kriterien bei der Flächenvergabe. Stattdessen müssen für die Flächenvergabe insbesondere qualitative Kriterien die entscheidende Rolle spielen, auch um die Nachhaltigkeit und Resilienz des Offshore-Ausbaus zu stärken. - Novellierung des Bundeswaldgesetz (BWaldG): Wir fordern die Novellierung des Bundeswaldgesetzes für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung unserer Wälder als vielfältige Leistungserbringer für die Gesellschaft. Dies gilt für die Erholung und den Tourismus genauso wie für eine umwelt- und standortgerechte Bewirtschaftung der Wälder. Wir fordern ein zukunftsfähiges Gesetz, das den Erhalt und die Stabilisierung unserer Wälder in den Mittelpunkt stellt und dabei die verschiedenen Waldfunktionen angemessen berücksichtigt. - Naturschutzfachliche Mindestkriterien bei PV Freiflächenanlagen, Umsetzung EEG: Zur Steigerung der Biodiversität auf den Flächen der geförderten PV-FFA müssen zahlreiche Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt werden, dazu gehören bei den Kriterien im Speziellen (§ 37 Absatz 1a EEG) sowie Ergänzung des §12 PflSchG Absatz 2 um Freiflächenanlagen - Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG): Ein breiter Einsatz von CCS auch für vermeidbare Emissionen aus der Nutzung von fossilen Ressourcen, beispielsweise bei der industriellen Prozesswärme oder für die Stromerzeugung darf nicht ermöglicht werden. Dies stellt eine Gefahr für wirkliche Emissionsminderung und die Transformation der Industrie dar und konterkariert den notwendigen schnellen Ausstieg aus fossilen Energieträgern.“ - Umsetzung Gesetzpaket zur partizipativen Energiewende: Umsetzung eines Gesetzpaketes zur Teilhabe von Bürger*innen an der Energiewende. - Ambitionierte Maßnahmen für den Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen umsetzen: Wir fordern konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Fünf-Punkte Plans der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen (EDCs). Es muss ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, in dem konkrete Ziele, Aktivitäten, Zeitvorgaben und handelnde Akteur*innen benannt werden und der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Die BR muss sich dafür einsetzen, dass EDCs auf europäischer Ebene schneller und effizienter identifiziert und reguliert werden, einschließlich im Pestizid und Biozidrecht unter Mitberücksichtigung verdächtiger EDCs. Auf internationaler Ebene fordern wir die Einführung von Gefahrenklassen für EDC im GHS und Herstellung von Transparenz über die Verwendung von EDCs in der gesamten Wertschöpfungskette. - Umsetzung Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II: Wir stellen uns gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Kriterien der Additionaliät und der Korrelation im Delegated Act der RED II für erneuerbare Gase nichtorganischen Ursprungs (RFNBOs) und betonen, dass gerade die Einhaltung des Additionalitätskriteriums ein zentraler Bestandteil für die langfristige Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Energiewende in Deutschland, aber auch weltweit ist. Wir appelieren daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen und parallel dazu Maßnahmen zu ergreifen, die den schnellen und effizienten Ausbau zusätzlicher erneuerbarer Energiekapazitäten ermöglichen. - Klimafreundliche Ausgestaltung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes: Gestaltung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes im Sinne eines klima- und ressourcenschonenden Energiesystems der Zukunft. - Schuldenbremsenreform zur Sicherstellung von Finanzmitteln für Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im GG: Wir setzen uns für die Schaffung ausreichender Finanzmittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich, um Investitionen in Klimaschutz, nachhaltige Infrastruktur und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Ziel ist es, Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes so anzupassen, dass insbesondere die Finanzierung klimarelevanter Projekte planbar und nachhaltig gesichert ist. Dies umfasst auch die Einführung klarer Ausnahmetatbestände, wie die Einstufung der Klimakrise als Naturkatastrophe, und die Erweiterung des Investitionsbegriffs, um ökologische und soziale Fortschritte zu berücksichtigen. - Novellierung AVBFernwärmeV: Wärmenetze können eine Möglichkeit sein, das Zeitalter des fossilen Heizens hinter sich zu lassen. Die Modernisierung der Fernwärme braucht kurzfristig folgende zwei Schritte: 1. Mehr Transparenz und faire Preisgleitklauseln, damit Kund:innen vor überfordernden Preissteigerungen geschützt werden. Dies muss in der anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV geregelt werden. 2. Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. - Gentechnik, Saatgut und Lebensmittelerzeugung: Verankerung zentraler Forderungen in der nationalen Position zur Deregulierung der neuen Gentechnik (NGT) auf EU-Ebene: Sicherung der Wahlfreiheit durch konsequente und verpflichtende Kennzeichnung; Gewährleistung von Risikoprüfung und Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit und Haftung; Verhinderung von Patenten auf Pflanzen, Tiere und deren genetische Eigenschaften. - Schutz der Wasserrahmenrichtlinie vor Abschwächung und ambitionierte Umsetzung: Unser Anliegen ist eine schnellstmögliche, intensivierte und ambitionierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auch über das Jahr 2027 hinaus. Bestrebungen, die Richtlinie abzuschwächen, wollen wir entgegentreten. - Einhaltung und Stärkung des Pestizidrechts: Wir fordern, die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie Sustainable Use Directive (SUD) zu erfüllen und wenden uns gegen das "Food and Feed Simplification Omnibus“-Paket der Europäischen Kommission - Nationale und Internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung: Wir fordern die Mindestsicherung von jährlich sechs Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung und mindestens 1,5 Milliarden Euro für die internationale Biodiversitätsfinanzierung. Den globalen Herausforderungen sowie Deutschlands Verantwortung und Wirtschaftskraft angemessen wäre aus unserer Sicht ein Beitrag von jährlich mindestens acht Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für die Klimafinanzierung und jährlich mindestens zwei Milliarden Euro für die Biodiversitätsfinanzierung 2025. Weiterhin fordern wir Engagement für die konsequente Übersetzung in den kommenden Haushaltsverhandlungen, um weitere Kürzungen in den Etats von BMZ, BMFSFJ und AA zu verhindern und die Entwicklungs-, Klima- und Biodiversitätsfinanzierung sowie Demokratieförderung nicht weiter zu beschneiden. - Kontrolle von Online-Plattformen: Die Forderung an die nächste Bundesregierung lautet, sich in der kommenden Legislaturperiode entschlossen dafür einzusetzen, dass Online-Plattformen das gesellschaftliche Gemeinwohl und den demokratischen Diskurs fördern, um damit Hassrede, Desinformationen und gesellschaftliche Spaltung in die Schranken zu weisen. Das beinhaltet: i) Wettbewerbs- und Kartellrecht auf digitale Plattformen anwenden und punktuell verschärfen. ii) Transparenz bei den algorithmischen Systemen von Plattformen erwirken. - Erhalt der Regelungen zur Heizung im Gebäudeenergiegesetz (GEG): Erhalt der Regelungen zur Heizung im GEG § 71 - Beibehaltung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Wir setzen uns für die Beibehaltung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein und setzen uns gleichzeitig für den Erhalt der EU-Lieferkettenrichtlinie ein, welche klare Regelungen und gleiche Voraussetzungen für alle Unternehmen in Europa schafft - Rechtssicherheit und Anerkennung von Agroforstsystemen: Wir forden die Ausräumung rechtlicher Unsicherheiten durch die eindeutige Anerkennung von Agroforstsystemen als Teil der landwirtschaftlichen Bodennutzung in allen relevanten Rechtsbereichen. Darüber hinaus sollten die bereits allokierten finanziellen Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) für Agroforst durch ein unbürokratisches, nationales Sofortprogramm für Agroforst effizient genutzt werden. Vergleichbar mit einmaligen Programmen wie der Investitionsförderung von Maschinen zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen könnten Anfangsinvestitionen in Agroforst für Landwirtinnen und Landwirte unterstützt werden. Zudem sollte die Bestandsförderung für bestehende Agroforstflächen als klares politisches Signal erhalten bleiben. - Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität 2045: Wir fordern eine gezielte und soziale Ausgestaltung und Implementierung des Sondervermögens Infrastruktur/Klimaneutralität 2045. Zentral dabei ist die Mittelverwendung als zusätzliche Investitionen. Zudem muss die Bundesregierung sicherstellen, dass sämtliche Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen klimagerecht erfolgen. - Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR): In dem Langfristhaushalt der EU wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der DNR dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten. - Klimafreundliche Ausgestaltung der Renewable Energy Directive III (RED III): Anstehende Umsetzung der REDIII im Verkehrsbereich so ausgestalten, dass ein realer positiver Effekt für den Klimaschutz erzielt wird und bisherige kontraproduktive Regelungen abgebaut werden. - Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds: Wir fordern die Ausgestaltung und Implementierung des KTFG im Sinne des Klimaschutzes - Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes: Der zurückgezogene Gesetzentwurf enthält substanzielle Verbesserungen für den Lärmschutz. Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Klarstellung zum § 19b Luftverkehrsgesetz ist sehr zu begrüßen, ebenso wie die Neufassung von § 25 Abs. 1 Satz 3 LuftVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nummer 8a LuftVG st. Die geplante Stärkung des Fluglärmschutzes bei der Flugsicherung durch eine Neuregelung von § 27c Abs. 1 LuftVG wird seit langem von unserer Seite gefordert. Die Forderungen hinsichtlich § 29b Abs. 2 LuftVG hinsichtlich einer Hinwirkungspflicht der Flugsicherung bei erheblichem Fluglärm ist ebenfalls begrüßenswert genauswo wie die durch den Referentenentwurf in § 32b LuftVG vorgeschlagenen Regelungen. - Anpassungen am Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen: Einsatz für die verbesserte Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten durch konkrete Vorgaben auf Bundesebene und Instrumente wie ein zentrales, elektronisches, flächengenaues und öffentlich zugängliches Register, Sicherstellung eines ausreichenden Qualitätsniveau der Aufzeichnungen sowie behördliche Speicherung der Aufzeichnungen. - Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Novellierung des Tierschutzgesetzes des Bundes: Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf alle Tierarten. Novellierung des Tierschutzgesetzes mit Verankerung einer EU-weiten Positivliste für den Handel und der Privathaltung von Heimtieren im Gesetzestext mit dem Ziel einer Verbesserung der Tierschutzgesetzgebung zum Wohl der Tiere. - Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz: Forderung nach der Umsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben des Beschlusses VII/8g der 7. Konferenz der Vertragsstaaten der Aarhus Konvention (2021). - Weiterentwicklung der bundesrechtlichen Vorgaben für emissionsreduziertes und ressourcenschonendes Bauen im Schienenverkehr: Forderung nach Schaffung verlässlicher gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen für den Einsatz emissionsreduzierter Bau- und Grundstoffe im Bereich der Schieneninfrastruktur der Deutschen Bahn ab. - Verankerung von Klima- und Ressourcenschutzkriterien im Vergabebeschleunigungsgesetz: Forderung, im Vergabebeschleunigungsgesetz verbindliche klima- und ressourcenschonende Kriterien für die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene zu verankern. Ziel ist die Nutzung der Marktmacht des öffentlichen Sektors, um Innovationen für klimafreundliche und zirkuläre Produkte zu fördern, Investitionen in die Klimaneutralität zu beschleunigen und Unternehmen zu unterstützen, die bereits emissionsarme und ressourcenschonende Produkte anbieten. Das Vorhaben stützt sich auf §13 Klimaschutzgesetz und §45 Kreislaufwirtschaftsgesetz. - Natur- und umweltgerechte Ausgestaltung des Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird in dieser Form von uns abgelehnt. Es provoziert massive Angriffe auf materielle und prozessuale Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt, wertet Natur- und Klimaschutz durch die Einstufung von zahlreichen weiteren Infrastrukturvorhaben in das “überragende öffentliche Interesse” sowie durch die faktische Abschaffung der Realkompensation ab und führt zu irreversiblen Eingriffen in Ökosysteme durch vorzeitigen Maßnahmenbeginn. - Wirksames und ambitioniertes Klimaschutzprogramm: Verschärfung, verbindliche Emissionsminderungsziele für jeden Sektor, regelmäßige Überprüfung und Nachsteuerungspflicht mit zeitnah umzusetzenden geeigneten Maßnahmen, um Zieleverfehlungen zu korrigieren, generationengerechter Klimaschutz, Transparenz über die Projektionsdaten bis 2030 und darüber hinaus, Einhaltung der Ziele bis 2030 und darüber hinaus gemäß § 3 Absatz 1 KSG. Hinterlegung einer klaren Finanzierungsstrategie gemäß Klimaschutzgebot aus Art. 20a Grundgesetz (GG). Fokus auf Maßnahmen in den Bereichen LULUCF, Fläche/Siedlung, Wälder, Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, sustainable finance. - Einführung eines Ressourcenschutzgesetzes: Einführung eines Ressourcenschutzgesetzes, um den Zielen und Forderungen der NKWS einen rechtlich verbindlichen Rahmen zu geben. Darin sollten verbindliche und messbare sektorspezifische Ressourcenschutzziele inklusive Zeitrahmen, Reduktionspfad, Monitoring und Sanktionen bei Nichterreichung der Ziele festgelegt werden. - Änderung des Düngegesetzes: Der DNR setzt sich gegen die geplante Streichung des Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz aus den Zweckbestimmungen des Düngegesetzes (§ 1 Nr. 4) sowie gegen die geplante Streichung des § 11a zur Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanz ein. - Sicherstellung von Planungssicherheit und Erneuerbaren-Ausbau durch EEG-Novelierung: Wir fordern, die EEG-Novelle und das Netzpaket ambitioniert auszugestalten, den Erneuerbaren-Ausbau konsequent voranzutreiben und Planungssicherheit zu schaffen, Stromnetze und Elektrifizierung zum Schlüssel für die Dekarbonisierung zu machen, die Bürger*innenbeteiligung bei der Energiewende zu sichern und kleine Anlagen zu stärken. - Nicht-Einführung einer allgemeinen Grüngasquote im Gebäudewärmesektor: Ziel ist die Verhinderung der Einführung einer allgemeinen Grüngasquote im Gebäudesektor. - Klimaschutz und sozialverträgliche Ausgestaltung im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Wir fordern die gemeinsame Stärkung von Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit im Gebäudebereich sowie ein Festhalten an der 65-Prozent-Regel und stellen uns gegen die vorgesehene Grüngasquote und plädieren für den Ausstieg aus fossilen Infrastrukturen. - Novelle des Energie-Wirtschaftsgesetztes (EnWG) zur Ermöglichung der Gasnetz-Transformation: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffpakets bietet einen verbindlichen Rechtsrahmen, der die mittel- und langfristige Stilllegung von Gasnetzen ermöglicht. Lücken im Gesetzentwurf: Es fehlen verbindliche Stilllegungspläne für die Gasverteilnetze die direkt die Endkund*innen erreichen. Ohne klare Planung drohen steigende Kosten und erhebliche soziale Verwerfungen - und damit genau die Kostenrisiken, die für Verbraucher*innen vermieden werden müssten - Einführung eines bundesweiten Nachtfahrverbots für Mähroboter im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes: Ziel ist die Einführung eines bundesweiten Nachtfahrverbots für Mähroboter durch entsprechende gesetzliche Regelungen im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Konkret soll der Betrieb von Mährobotern in den Abend- und Nachtstunden (insbesondere zwischen einer Stunde vor Sonnenuntergang und einer Stunde nach Sonnenaufgang) untersagt werden. - Einführung eines Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (Naturflächenbedarfsgesetz / NATIF): Das Gesetz sollte den Erhalt der natürlichen Infrastruktur ermöglichen, indem es Ersatzgeldzahlungen sowie Fördermaßnahmen bündelt und in eine kohärente Naturflächenkulisse lenkt. In der Kulisse muss ein Vorrang des Naturschutzes im Sinne eines überragenden öffentlichen Interesses gelten. In der Naturflächenkulisse sind beschleunigte Verfahren zur Umsetzung von Natur-schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Neben Naturschutz- und Wasserbehörden sollten auch private Träger wie Naturschutz-stiftungen, Landschaftspflegeverbände oder Landeigentümer in der gesetzlichen Kulisse einfach und schnell Projekte umsetzen, diese sichern und langfristig Verbesserungen er-reichen. - Saatgut und Gentechnik: Der DNR setzt sich für eine Landwirtschaft ein, in der der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen, Mikroorganismen und Tieren streng reguliert und transparent gekennzeichnet bleibt. Außerdem ist es das Ziel, dass dieser Verfahren im Ökolandbau weiterhin verboten bleiben. - Ablehnung der im UMoG und in der UMoV vorgesehenen Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung: Das Gesetz (UmoG) und die Verordnung (UmoV) zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes enthält einige sinnvolle und dem Titel des Gesetzes entsprechende Neuerungen wie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Allerdings sind die vorgeschlagenen Einschränkungen von Beteiligungsrechten, insbesondere der Wegfall der Jedermannbeteiligung im BImSchG deutlich zu kritisieren und werden entschieden abgelehnt. - Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur: Wir setzen uns für ein effektives und langfristig wirksames Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur in Deutschland ein, mit dem die natürliche Infrastruktur rechtlich der grauen Infrastruktur gleichgestellt wird. - Änderungen in GAPDZG nach ökologischen und sozioökonomischen Bedarfen: Die Verwendung der für das Antragsjahr 2027 zur Verfügung stehenden Mittel sollen zur Stärkung freiwilliger Maßnahmen zum Schutz von Natur, Klima und Tierwohl in der GAP genutzt werden. Sie müssen rechtssicher für Klima-, Umwelt- und Tierschutzleistungen garantiert vorbehalten werden. Außerdem sollten sie bereits in der aktuellen Förderperiode für die bestehenden bzw. noch einzuführenden Öko-Regelungen (Weidehaltung von Milchkühen und Biotopverbund) genutzt werden. - Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1): Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU für die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie und Teile des Luftverkehrs. Erhalt des Verursacherprinzips inkl. wirksamen, verlässlichen CO2-Preispfaden, Phase-Out für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, Lenkung der Erlöse gezielt in Richtung Klimaneutralität und sozial-gerechte Transformation.

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