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bauforumstahl

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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bauforumstahl Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung bauforumstahl e.V. erstellt zum Zwecke der Interessenvertretung Positionspapiere, die Mitgliedern des Bundestags sowie Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien übermittelt werden. Durch Gespräche und Einladungen zu verbandseigenen Veranstaltungen, z.B. in Form von Dialogen, tritt bauforumstahl in direkten Kontakt mit den o.g. Adressaten. Zudem erarbeitet der Verband im Einzelfall eigene Formulierungsvorschläge zu Regelungsvorhaben, die entweder im Rahmen von Verbändeanhörungen oder direkt an die o.g. Adressaten übermittelt werden. Inhalte dieser Gespräche und Dokumente sind unter anderem die Leistungsfähigkeit des deutschen Stahlbaus, Nachhaltigkeit, Fachkräftemangel und Brandschutz. Interessenbereiche: Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Klimaschutz; Öffentliches Recht; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Handwerk; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft. - Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz): Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung des Stahlbaus für Kleinst- und mittelständische Stahlbauunternehmen in Deutschland. Für diese soll die Stahlbauweise vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger werden. - Verbesserung Kreislauffähigkeit von Stahl und Wiederverwendung von Stahlprodukten: Mit dieser Interessenvertretung soll bezweckt werden, dass Gesetze eingeführt und überarbeitet werden, die die Wiederverwendung von Stahlbauteilen sowie die Anforderungen an diese Wiederverwendung regeln. Die Kreislauffähigkeit muss auch durch trennbare Konstruktionen, instandhaltungs- und Reparaturmöglichkeiten sowie ihre Wieder- und Weiterverwendung durch Gesetze gewährleistet sein. - Vergaben von Bauprojekten: Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung der Vergabe von Bauprojekten an KMU’s des Stahlbaus in Deutschland. - Sicherstellung der vergabeseitigen Wirkung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes: Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung des Stahlbaus für Stahlbauunternehmen in Deutschland. Für diese soll die Stahlbauweise vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger werden. - Praxisgerechter Bürokratierückbau für Stahlbau und Infrastruktur: BFS setzt sich im Regelungsvorhaben zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich dafür ein, dass Entlastungs-, Digitalisierungs- und Beschleunigungsmaßnahmen praxistauglich, mittelstandsfreundlich und rechtssicher ausgestaltet werden. Ziel der Einflussnahme ist, bestehende und gemeinsam erarbeitete technische Regelwerke zu erhalten und zusätzliche Sonderregelungen im Infrastrukturbereich zu vermeiden. - Praxisgerechter Bürokratierückbau für Stahlbau und Infrastruktur: BFS setzt sich im Regelungsvorhaben zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich dafür ein, dass Entlastungs-, Digitalisierungs- und Beschleunigungsmaßnahmen praxistauglich, mittelstandsfreundlich und rechtssicher ausgestaltet werden. Ziel der Einflussnahme ist, bestehende und gemeinsam erarbeitete technische Regelwerke zu erhalten und zusätzliche Sonderregelungen im Infrastrukturbereich zu vermeiden. - Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Im weiteren Ressortabstimmungsprozess sollte auf eine Ausgestaltung des Vorhabens hingewirkt werden, die mit den Zielen der Bundesregierung zur Modernisierung und Erneuerung der Verkehrs-, Energie- und Bauinfrastruktur, zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland vereinbar ist. - Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG): Die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden seit dem 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung geführt (Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung). Der Bund bedient sich zur Erledigung dieser Aufgabe auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) und nach Maßgabe des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einer Gesellschaft privaten Rechts, der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH bzw. Gesellschaft privaten Rechts). Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolgt bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt (§ 7 Absatz 1 InfrGG) und ist somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden. - Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026: Damit soll die UVgO substantiell vereinfacht und die Auftragsvergabe deutlich beschleunigt werden. Unter anderem wird das Regelwerk von 54 Paragrafen auf 24 Paragrafen reduziert. Das BMWE kommt damit einem Auftrag der Föderalen Modernisierungsagenda, die der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschef der Länder am 4. Dezember 2025 vereinbart haben, nach.

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