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Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

lobbyregister / register_entry 21.02.2022 · Original ↗

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Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Tätigkeit: Berufsverband Als Wirtschaftsverband vertreten wir die Interessen der Bauindustrie gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung, den europäischen Institutionen, Auftraggebern, Wirtschaftsorganisationen und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Unsere Ziele sind eine bedarfsgerechte Investitionspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden, die sachgerechte Vergabe öffentlicher Bauaufträge und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, vom Bauvergabe- und Bauvertragsrecht über das Steuer- bis hin zum Wettbewerbs- und Unternehmensrecht. Als Technikverband setzen wir dort an, wo Märkte für Bauunternehmen durch technisch-fachliche Rahmensetzungen begrenzt oder geöffnet werden. Wir arbeiten an der Entwicklung von Normen mit und setzen uns für Innovationen ein, um Antworten auf auf die Herausforderungen von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel zu geben.. Spezialisierte Bundesfachabteilungen mit geballter Technikkompetenz bilden das Rückgrat für die Durchsetzung unserer spezifischen fachlichen Interessen. Als Arbeitgeberverband sind wir Partner der Tarifverhandlungen. Wir verhandeln ein nachhaltiges Lohn- und Gehaltsniveau sowie alle weiteren tariflichen Fragen und schließen Tarifverträge ab. Wir setzen uns für Tariftreue und die Einhaltung der tariflichen Mindestlöhne ein und engagieren uns im Bereich der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung. Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit; Öffentliches Recht; Allgemeine Energiepolitik; Immissionsschutz; Verkehrsinfrastruktur; Stadtentwicklung; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Ländlicher Raum; Kommunikations- und Informationstechnik; Rechtspolitik; Verkehrspolitik; Erneuerbare Energien; Arbeitsmarkt; Digitalisierung; Wettbewerbsrecht; EU-Binnenmarkt; Kleine und mittlere Unternehmen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Internetpolitik; Schifffahrt; Industriepolitik; Straßenverkehr; Energienetze; Hochschulbildung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Außenwirtschaft; Berufliche Bildung; Handwerk; Schienenverkehr; Wohnen Regelungsvorhaben: - Justizstandort-Stärkungsgesetz: Stärkung des Justizstandortes Deutschland, keine Änderung des materiellen Rechts - Beibehaltung §§ 305 ff in der aktuell geltenden Fassung: Beibehaltung der §§ 305 f BGB insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle zwischen Unternehmern - Änderung des Hochbaustatistikgesetzes: Unterstützung der geplanten Erweiterungen, insbesondere die Einführung der Veröffentlichung der Baubeginne und die Erweiterung der bisher jährlichen Veröffentlichung der Baufertigstellungen auf eine unterjährige - EU-Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Die Kommission ergreift Maßnahmen, um gegen das Problem des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr in Europa vorzugehen. Zahlungsverzug hat erhebliche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Jede vierte Insolvenz ist darauf zurückzuführen, dass Rechnungen nicht rechtzeitig beglichen wurden. Eine der Hauptursachen für Zahlungsverzug sind Asymmetrien in der Verhandlungsposition zwischen einem großen oder leistungsstärkeren Kunden (Schuldner) und einem kleineren Lieferanten (Gläubiger). Dies führt häufig dazu, dass Lieferanten unfaire Zahlungsbedingungen akzeptieren müssen. - Umsetzung der EPBD /GEG (geplant): das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird den aktuellen Herausforderungen der Treibhausgasreduktion nicht mehr gerecht. Durch den starren Fokus auf Energieeffizienz werden kaum Anreize zur Optimierung von Bauprozessen, -materialien oder -konstruktionen gesetzt. Die BAUINDUSTRIE spricht sich deshalb für eine grundlegende Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes hin zu einem Gebäudeemissionsgesetz aus – weg vom Fokus auf die Energieeffizienz hin zu einer Betrachtung des CO2-Fußabdrucks über den gesamten Lebenszyklus mit Zielwerten. - BauGB Novelle: Einführung des § 246e BauGB + Verlängerung Anpassungen der TA-Lärm Erweiterte Genehmigungsmöglichkeiten - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden. - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden. - Eckpunktepapier Gebäudetyp E: Ziel des Gebäudetyps E ist es, den Bau von Wohngebäuden schneller, kostengünstiger und rechtssicherer zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu leisten. Durch die Reduzierung nicht zwingend erforderlicher Komfort- und Ausstattungsanforderungen sollen wirtschaftliche Spielräume eröffnet werden, ohne die grundlegenden Schutzziele des Bauordnungsrechts zu gefährden. - Staatsmodernisierung: Normen sichern im Bauwesen Qualität, Sicherheit und einheitliche Standards, erleichtern Prozesse und reduzieren Aufwand sowie Fehler. Ziel ist nicht ihre Abschaffung, sondern mehr Transparenz ihrer Folgekosten und eine kritische Prüfung ihrer Verbindlichkeit. - BauGB Novelle II: Schwerpunkte der Novelle im Baugesetzbuch sind die Beschleunigung und Vereinfachung der Regelverfahren, unter anderem durch eine vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen und Doppelprüfungen, die Straffung der Umweltprüfung sowie die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und einer Präklusionsvorschrift. - Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zielt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf eine deutliche Entlastung der Wirtschaft. Das bestehende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wird entsprechend des Koalitionsvertrags vereinfacht und trägt zur Entbürokratisierung bei. <br> Der Entwurf reduziert die Anforderungen für Unternehmen und Staat auf das von der EU-Richtlinie (EED) geforderte Maß. Unternehmen werden von Bürokratiekosten entlastet, während Energieeffizienz eine zentrale Säule der Energiepolitik bleibt. Gleichzeitig werden notwendige europäische Vorgaben der EED in deutsches Recht umgesetzt. - Appell Wohnungsbau 2026: Der „Appell Wohnungsbau 2026“ des Verbände Bündnisses der Bau-, Planungs- und Immobilienwirtschaft wurde am 22.05.2026 anlässlich der Veröffentlichung der Baufertigstellungszahlen im Wohnungsbau in der Bundespressekonferenz präsentiert. - Infrastrukturzukunftsgesetz: Das Infrastrukturzukunftsgesetz solte für effizientere, schnellere und zugleich rechtssichere Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten stehen. Im Fokus stehen verfahrensrechtliche Vereinfachungen, die Reduzierung von Doppelstrukturen sowie ausgewogene Anpassungen im Umwelt- und Verbandsklagerecht, um Investitionen zu beschleunigen, ohne zentrale Schutzstandards unverhältnismäßig einzuschränken.

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