Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V.
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Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Pro Mobilität ist ein breites Bündnis für leistungsfähige Infrastrukturen und eine sichere, nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität in Deutschland. Dabei ist der gesellschaftliche Nutzen der Straßen im Zusammenspiel aller Verkehrsträger von besonderer Bedeutung.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern mit dem Schwerpunkt auf der Straßenverkehrsinfrastrukturpolitik. Dabei geht es unter anderem um die Infrastrukturfinanzierung, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren,den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur, digitalisierte und vernetzte Mobilität, die Stärkung der Nachhaltig bei Bau und Betrieb der Straßenverkehrsinfrastruktur sowie die Steigerung der Verkehrssicherheit.
Im Zuge der Interessenvertretung werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden.
Darüber hinaus werden Positionspapiere, Stellungnahmen und wissenschaftliche Gutachten erarbeitet und an Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien, Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie an Presse und Öffentlichkeit übermittelt.
Interessenbereiche: Straßenverkehr; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verkehrspolitik; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Personenverkehr; Automobilwirtschaft; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kleine und mittlere Unternehmen; Güterverkehr; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verkehrsinfrastruktur; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Gesetzliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur: Ziel der Interessenvertretung ist die Verkürzung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturvorhaben. Hierzu sollen prioritäre Straßen- und Brückenprojekte gesetzlich stärker gewichtet, Zuständigkeiten gebündelt, entbehrliche Verfahrensstufen reduziert und vereinfachte Genehmigungsformen ausgeweitet werden.
- Zulassung von Nebenangeboten in Vergabeverfahren: Ziel der Interessenvertretung ist eine vergaberechtliche Ausgestaltung, nach der geeignete Nebenangebote und Sondervorschläge bei öffentlichen Infrastrukturvergaben zugelassen, anhand transparenter Kriterien bewertet und bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt werden können.
- Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030: Ziel der Interessenvertretung ist die planmäßige Umsetzung der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltenen Vorhaben. Dies umfasst die Sicherung der erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel sowie die zügige Schaffung des Baurechts für Projekte des vordringlichen Bedarfs, für Engpassbeseitigungen und für bereits laufende oder fest disponierte Vorhaben.
- Stärkung und Verstetigung der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur: Ziel der Interessenvertretung ist eine bedarfsgerechte, verkehrsträgerbezogene sowie über- und mehrjährige Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur. Die Mittel für Erhalt, Brückenmodernisierung, Aus- und Neubau sollen verlässlich bereitgestellt und Preis- und Kostensteigerungen angemessen berücksichtigt werden. Zusätzliche Mittel aus Sondervermögen sollen die Ansätze des Kernhaushalts ergänzen und nicht ersetzen.
- Rückkehr zum Finanzierungskreislauf Straße: Ziel der Interessenvertretung ist die vollständige Zweckbindung der Einnahmen aus der Lkw-Maut für Erhalt, Ausbau, Modernisierung und Dekarbonisierung der Straßenverkehrsinfrastruktur. Hierzu soll die gesetzliche Regelung zur Verwendung der Mauteinnahmen entsprechend geändert und ein geschlossener Finanzierungskreislauf Straße wiederhergestellt werden.
- Einführung einer Stichtagsregelung für wissenschaftlich-technische Erkenntnisse im Planungsrecht: Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer gesetzlichen Stichtagsregelung für die bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen zugrunde zu legenden wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse. Maßgeblich soll grundsätzlich der Erkenntnisstand zum gesetzlich bestimmten Zeitpunkt der Vollständigkeit der Antrags- beziehungsweise Planunterlagen sein. Für später eintretende wesentliche Änderungen sollen klar begrenzte Ausnahmen geregelt werden.
- Wiedereinführung materieller Präklusion im Umwelt- und Planungsrecht: Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung unionsrechtskonformer materieller Präklusionsregelungen im Umwelt- und Planungsrecht. Tatsachen, Einwendungen und Unterlagen, die trotz bestehender Möglichkeit nicht innerhalb gesetzlicher Fristen vorgebracht wurden, sollen in späteren Verfahrensstadien nur unter eng begrenzten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
- Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030: Ziel der Interessenvertretung ist eine technologieoffene, bedarfsgerechte und in die Straßeninfrastruktur eingebundene Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Dabei soll insbesondere auf den Ladebedarf schwerer Nutzfahrzeuge, leistungsfähige Netzanschlüsse in Depots und Betriebshöfen, beschleunigte Genehmigungsverfahren, eine verlässliche Finanzierung sowie transparente Preisinformationen hingewirkt werden.
- Verbindliche Planungs- und Genehmigungsfristen mit Genehmigungsfiktionen: Ziel der Interessenvertretung ist die gesetzliche Festlegung verbindlicher Bearbeitungs- und Stellungnahmefristen für Behörden und Träger öffentlicher Belange in Planungs- und Genehmigungsverfahren. An die Überschreitung gesetzlich bestimmter Fristen sollen klare Rechtsfolgen bis hin zu einer Zustimmungs- oder Genehmigungsfiktion geknüpft werden.
- Bündelung und Standardisierung von Umwelt- und Schutzgutprüfungen: Ziel der Interessenvertretung ist die rechtliche und verfahrensmäßige Bündelung von Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzprüfung und weiteren umweltbezogenen Prüfungen. Hierzu sollen bundesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe, standardisierte Datengrundlagen, die Mehrfachnutzung vorhandener Untersuchungen sowie ein digitales Umweltdatenportal eingeführt werden.
- Praxistaugliche Ausgestaltung des Naturschutzrechts bei Infrastrukturvorhaben: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Naturschutz- und Kompensationsrechts für Infrastrukturvorhaben. Hierzu gehören insbesondere Regelungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zur Durchführung und Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen, zur Standardisierung naturschutzfachlicher Prüfungen, zum Flächenmanagement sowie zur Ausgestaltung naturschutzrechtlicher Anforderungen bei Planung, Genehmigung, Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
- Verbindliche Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren: Ziel der Interessenvertretung ist die gesetzliche Einführung eines bundesweit verbindlichen digitalen Planungssystems für Infrastrukturvorhaben. Das System soll standardisierte Datenformate und Schnittstellen, digitale Antrags- und Beteiligungsverfahren, ein Fristenmonitoring sowie die durchgängige Dokumentation und Nachverfolgung sämtlicher Verfahrensschritte ermöglichen.
Relationen
Keine Relationen.