polradar

VDDW - Verband der deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie e.V.

lobbyregister / register_entry 03.03.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

VDDW - Verband der deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der VDDW ist die Interessenvertretung der in Deutschland in der Wasser- und Wärmezählerindustrie tätigen Unternehmen. Er ist nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet. Der VDDW formuliert und vertritt alle gemeinsamen fachlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber allen zuständigen nationalen Stellen, insbesonders gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und den Landeseichbehörden. Der VDDW informiert und fördert seine Mitglieder durch Sammlung und Verwertung von Erkenntnissen der Wissenschaft und Erfahrungen der Praxis. Insbesonders initiiert er gemeinsame Forschungsprojekte, deren Ergebnisse in die Regelsetzung einfließen. Mitglieder der Fachausschüsse bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung durch die Mitarbeit in Ausschüssen des gesetzlichen Messwesens in die Verordnungsgebung und Regelsetzung ein. Der VDDW berät, fördert und unterstützt seine Mitglieder in Fragen der Normung, gesetzlichen Regelsetzung, Typisierung, Rationalisierung und Prüfung. Hierzu arbeitet er eng mit der deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs (DVGW) auf nationaler Ebene und mit den europäischen Verbänden AQUA und EMATEM auf europäischer Ebene zusammen. Wir fördern Maßnahmen zum Schutz der Mitglieder durch Qualitätszeichen oder sonstigen marktordnenden Maßnahmen. Interessenbereiche: Industriepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Digitalisierung; Kleine und mittlere Unternehmen; Datenschutz und Informationssicherheit; Bauwesen und Bauwirtschaft; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Novellierung Mess- und Eichgesetz: Novellierung des MessEG im Sinne des ressourcenschützenderen Umgang mit Verbrauchsmessgeräten. Diese werden konformitätsbewertet in Verkehr gebracht, müssen jedoch national geeicht werden, damit sie für die volle Eichfrist eingesetzt werden können, sofern sie am Jahresende noch nicht eingebaut werden konnten. Hierzu soll eine Novellierung des § 37 stattfinden, an der der VDDW mitwirkt.

Relationen

Keine Relationen.