Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V.
Text
Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. (bved) vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung in Fragen des Energie- und Wasserdatenmanagements sowie der Digitalisierung der Gebäude- und Energiewirtschaft. Die Interessenvertretung erfolgt insbesondere durch Gespräche mit Abgeordneten, Fraktionen sowie Vertreter der Bundesministerien und nachgeordneten Stellen, die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes-, Verordnungs- und Referentenentwürfen, die Erarbeitung und Übermittlung von Positionspapieren sowie die Mitwirkung an Fachgesprächen und Anhörungen. Darüber hinaus organisiert der Verband Dialogveranstaltungen zum Austausch zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und weiteren Stakeholdern.
Inhaltliche Schwerpunkte der Interessenvertretung sind die Stärkung der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Kälte-, Warm- und Kaltwasserkosten, die Verbesserung der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für das Energie- und Wasserdatenmanagement sowie die Förderung der Nutzung von Daten zur Optimierung der Gebäudetechnik, insbesondere zur Steigerung von Energieeffizienz, Transparenz und Digitalisierung.
Interessenbereiche: Wettbewerbsrecht; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verbraucherschutz; Allgemeine Energiepolitik; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Fossile Energien; Wohnen; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Energienetze; Handwerk
Regelungsvorhaben:
- Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV: Sicherung der aktuellen Regelungen der Heizkostenabrechnung in der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Ebenfalls ein Monitoring über mögliche Anpassungsbedarfe aus der Praxis.
- Submetering im Messstellenbetriebsgesetz: Teilnahme an Konsultationen des BMWEs zum MsbG (z.B. AG DigiEW, Konsultation nach §48 MsbG).
Gespräche mit Ministerien und Abgeordneten zu den unterschieden zwischen Submetering und Messung von Hauptzählern.
- Nationale Umsetzung der EPBD: Nationale Umsetzung der EPBD effizient gestallten. Fokus auf Gebäudedatenbank und Energieausweise.
- Änderungen im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetz: Sicherung der Abrechnungsfähigkeit der Heizkosten, Sicherung des Energieverbrauchsausweises und Umsetzung der EPBD in Bezug auf Effizienzgewinne durch Digitalisierung von Gebäuden.
- Mess- und Eichgesetz - Jahreswendeverfahren: Sicherung der vollen Eichdauer bei Montage eines Messgerätes im Folgejahr der Inverkehrbringung
- Vereinheitlichung der Vorgehensweise beim Überschreiten des technischen Maßnahmenwerts gemäß § 51 TrinkwV: Mit dieser Anfrage soll eine Vereinheitlichung und damit mehr Klarheit bei der Vorgehensweise beim Erreichen bzw. Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes gemäß § 51 TrinkwV erreicht werden. Aktuell gibt es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen der verschiedenen Gesundheitsämter.
Relationen
Keine Relationen.