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Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform

dip / drucksache 09.04.2025 · WP 21 · 166/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform [Bundesrat Drucksache 166/25 09.04.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Brandenburg Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform Land Brandenburg Potsdam, 9. April 2025 Der Ministerpräsident An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, die brandenburgische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Dietmar Woidke Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat hält einen strukturellen Inflationsausgleich für Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 für zwingend geboten, um die erheblichen nicht refinanzierten Kostensteigerungen auszugleichen. Eine basiswirksame Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent erscheint deshalb angezeigt. 2. Um die Krankenhausstandorte im anstehenden Strukturwandel zu unterstützen, sind – über die bestehenden Forderungen zur Weiterentwicklung der Reform hinaus – weitere Maßnahmen notwendig. Der Bundesrat fordert zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes für den Übergangszeitraum bis die Finanzierungsreform vollständig greift. Vor dem Hintergrund der finanziell angespannten Situation der meisten Kliniken und der schrittweisen Umsetzung der Finanzierungsreform, bedarf es weitere Unterstützung zur Stabilisierung der Krankenhausversorgung. Eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung darf nicht zu einem kalten Strukturwandel und Gefährdung der flächendeckenden Versorgung führen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah zu beiden Punkten einen Vorschlag vorzulegen. Begründung: In den Jahren 2022 bis 2023 lagen die Inflationsraten und die Steigerungen der Personalkosten signifikant über den maximal möglichen Steigerungen des Landesbasisfallwertes. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen. Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen Regelungen adressieren derzeit nur Verbesserungen für künftige Kostenentwicklungen. Daher ist rückwirkende Erhöhung des Landesbasisfallwertes zu fordern. Der meisten Krankenhäuser stehen seit Jahren zunehmend unter finanziellem Druck. Der durch die Krankenhausreform angestoßene Transformationsprozess verstärkt dies. Zur Unterstützung und Stabilisierung der Krankenhäuser im Übergangszeitraum sind deshalb zusätzliche finanzielle Mittel jedoch dringend notwendig. Ansonsten drohen weitere Insolvenzen und eine kalte Strukturbereinigung, bevor die Reform greift. Allen Standorten muss die Möglichkeit gegeben werden, die Übergangsphase zu überstehen. Die finanziellen Auswirkungen der schrittweise eingeführten Vorhaltevergütung werden nicht hinreichend seitens des Bundesministeriums für Gesundheit dargelegt. Den entsprechenden Forderungen der Länder im Gesetzgebungsprozess des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist der Bundes ebenso wenig nachgekommen wie der mit der Entschließung des Bundesrates vom 22. November 2024 bereits formulierten Prüfbitte für eine Überbrückungsfinanzierung. Drucksache 166/25]

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