Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform
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Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform
[Bundesrat Drucksache 166/25
09.04.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur notwendigen
Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der
Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der
Krankenhausreform
Land Brandenburg Potsdam, 9. April 2025
Der Ministerpräsident
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die brandenburgische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als
Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung
zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der
Krankenhausreform
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025
aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Woidke
Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung
zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der
Krankenhausreform
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat hält einen strukturellen Inflationsausgleich für Krankenhäuser für
die Jahre 2022 und 2023 für zwingend geboten, um die erheblichen nicht
refinanzierten Kostensteigerungen auszugleichen. Eine basiswirksame
Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent erscheint deshalb
angezeigt.
2. Um die Krankenhausstandorte im anstehenden Strukturwandel zu unterstützen,
sind – über die bestehenden Forderungen zur Weiterentwicklung der Reform
hinaus – weitere Maßnahmen notwendig. Der Bundesrat fordert zusätzliche
finanzielle Mittel des Bundes für den Übergangszeitraum bis die
Finanzierungsreform vollständig greift. Vor dem Hintergrund der finanziell
angespannten Situation der meisten Kliniken und der schrittweisen Umsetzung
der Finanzierungsreform, bedarf es weitere Unterstützung zur Stabilisierung der
Krankenhausversorgung. Eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung darf
nicht zu einem kalten Strukturwandel und Gefährdung der flächendeckenden
Versorgung führen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah zu beiden Punkten einen Vorschlag
vorzulegen.
Begründung:
In den Jahren 2022 bis 2023 lagen die Inflationsraten und die Steigerungen der
Personalkosten signifikant über den maximal möglichen Steigerungen des
Landesbasisfallwertes. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken
beigetragen. Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
beschlossen Regelungen adressieren derzeit nur Verbesserungen für künftige
Kostenentwicklungen. Daher ist rückwirkende Erhöhung des Landesbasisfallwertes zu
fordern.
Der meisten Krankenhäuser stehen seit Jahren zunehmend unter finanziellem Druck.
Der durch die Krankenhausreform angestoßene Transformationsprozess verstärkt
dies. Zur Unterstützung und Stabilisierung der Krankenhäuser im Übergangszeitraum
sind deshalb zusätzliche finanzielle Mittel jedoch dringend notwendig. Ansonsten
drohen weitere Insolvenzen und eine kalte Strukturbereinigung, bevor die Reform
greift. Allen Standorten muss die Möglichkeit gegeben werden, die Übergangsphase
zu überstehen.
Die finanziellen Auswirkungen der schrittweise eingeführten Vorhaltevergütung
werden nicht hinreichend seitens des Bundesministeriums für Gesundheit dargelegt.
Den entsprechenden Forderungen der Länder im Gesetzgebungsprozess des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist der Bundes ebenso wenig nachgekommen wie
der mit der Entschließung des Bundesrates vom 22. November 2024 bereits
formulierten Prüfbitte für eine Überbrückungsfinanzierung.
Drucksache 166/25]
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