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GHD GesundHeits GmbH Deutschland

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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GHD GesundHeits GmbH Deutschland Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die GHD GesundHeits GmbH Deutschland ist ein bundesweit tätiges Therapie- und Dienstleistungsunternehmen, welches sowohl die vollumfängliche Versorgung von Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln nach § 126, 127 SGB V, Verbandmitteln sowie medizinischer Ernährung zu Hause und in Pflege- oder Altenheimen als auch im Patientenauftrag die Koordination der notwendigen Arzneimittel durchführt. Neben den Patienten versorgenden Unternehmensteilen verfügt die GHD GesundHeits GmbH Deutschland sowohl über ein eigenes Großhandelsunternehmen als auch über einen in Deutschland ansässigen Herstellerstandorte für patientenindividuellen Infusionslösungen. Die GHD GesundHeits GmbH Deutschland begleitet direkt und über ihre Mitgliedschaft im BVMed alle Gesetzesvorhaben, die ihre Versorgungs- und Herstellungsbereiche tangieren und nimmt im Bedarfsfall Stellung zu den entsprechenden Einzelfragen. Dieses sind in erster Linie die Gesetzgebungsverfahren im Gesundheitswesen, jedoch auch regelmäßig weitere Gesetzgebungsverfahren aus anderen Bereichen mit Auswirkung auf die GHD GesundHeits GmbH Deutschland und den Herstellungsstandort Deutschland. Zusätzlich steht sie für einen sachlichem, praxisnahen und lösungsorientierten Austausch der Politik zur Verfügung . Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit; Pflege; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) - Stärkung der Hilfsmittelversorgung: Qualitätssicherung der ambulanten Patientenversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Entbürokratisierung der Prozesse in der Hilfsmittelversorgung. Erhalt des selektiven Vertragsverhandlungsanspruchs- und Abschlusses. (nach §127 SGB V) - Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - Stärkung der ambulanten Hilfsmittelversorgung: Qualitätssicherung der ambulanten Patientenversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Entbürokratisierung der Prozesse in der Hilfsmittelversorgung. Erhalt des selektiven Vertragsverhandlungsanspruchs- und Abschlusses. (nach §127 SGB V) - Beitragssatzstabilisierungsgesetz - Überdenken Abschlag Bereich Hilfsmittel: Hinweis, Hilfsmittel / Homecare Keine Kostentreiber, sondern Teil der ambulanten Lösung. Zwangsrabatt unverhältnismäßig, zumal in diesem Bereich langlaufende Erstattungspreise ohne jährliche Preisanpassungen bestehen.

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