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Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.

lobbyregister / register_entry 02.03.2022 · Original ↗

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Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die am 07.11.1980 gegründete Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. ist als gemeinnützig anerkannter Verein die bundesweit älteste und mit über 95.000 Mitgliedern größte Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie setzt sich seit ihrer Gründung für die Durchsetzung des Patientenwillens und Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen ein. Ziel ihrer Arbeit ist u. a., dass die unantastbare Würde des Menschen auch im Sterben und bei allen Arten der Sterbehilfe einschließlich der Suizidhilfe gewahrt bleibt. Die DGHS hat maßgeblich an der Entwicklung und Verbreitung von Patientenverfügungen in Deutschland mitgewirkt. Sie hat eine Patientenschutz- und Vorsorgemappe entwickelt, in der alle relevanten Vorausverfügungen enthalten sind. Im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen ermöglicht ein Notfall-Ausweis in Verbindung mit einem auf diesem befindlichen Passwort und QR-Code, dass Ärzte und Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu jeder Zeit und von jedem Ort einen schnellen und direkten Zugriff auf die im Volltext online hinterlegten Vorausverfügungen haben. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 bietet die DGHS auch für Nichtmitglieder eine telefonische Lebensendberatung an. Darüber hinaus vermittelt sie für ihre Mitglieder Freitodbegleitungen an regional tätige Teams, bestehend aus jeweils einem Arzt/einer Ärztin und einem Juristen/einer Juristin, die nach Feststellung der Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit sowie der Wohlerwogenheit und Konstanz der Freitodentscheidung die Durchführung des Freitodes professionell begleiten. Des Weiteren bringt sich die DGHS in Gesetzgebungsverfahren zu Patientenrechten und zum Selbstbestimmungsrecht am Lebensende ein und vertritt dabei die Interessen ihrer Mitglieder. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Arzneimittel; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Strafrecht; Zivilrecht; Pflegeversicherung; Seniorenpolitik; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" Regelungsvorhaben: - Verhinderung einer restriktiven gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids gem. Urteil des BVerfG vom 26.02.2020 (Az.: 2 BvR 2347/15 u.a.).: Gesetzliche Regelung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Suizidassistenz. - Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes: Die Einfügung eines Suizidpräventionsgesetzes, welches unzulässige und einschränkende Auswirkungen auf die derzeitige Rechtslage der professionellen Suizidassistenz hat soll verhindert werden.

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