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ALBA plc & Co. KG

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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ALBA plc & Co. KG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Kontaktaufnahme zu und Informationsbereitstellung für Bundestagsabgeordnete und deren Büros zu Themen der Klima-, Umwelt-, Wirtschafts- und Finanzpolitik - ebenso für BMUKN, BMWE, BMLEH u. ggf. andere Ministerien. Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Wettbewerbsrecht; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Außenwirtschaft; Versicherungswesen; Parlamentarisches Verfahren; Arbeitsmarkt; Allgemeine Energiepolitik; Straßenverkehr; EU-Binnenmarkt; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz; Industriepolitik; Politisches Leben, Parteien; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; Güterverkehr Regelungsvorhaben: - Novelle Gewerbeabfallverordnung: Die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung soll zum Ziel haben, sowohl die Getrenntsammlung als auch die Recyclingquote bei Gewerbeabfällen zu steigern. Insbesondere sollten Kontrollpflichten der Behörden bei den angelieferten Gewerbeabfälle nicht in Richtung Anlagenbetreiber verschoben werden. Der Fokus der Kontrollen, die auch deutlich häufiger vollzogen werden müssen, sollte am Anfang der Entsorgungskette, an der Anfallstelle bei den Betrieben und Gewerben, liegen. Ausnahmeregelung bei der Vorbehandlungspflicht und der Zulässigkeit der Kaskadenvorbehandlung. - ElektroG: Brandschutz für Recycling- und Entsorgungswirtschaft stärken: Der Bundestag soll das ElektroG auf die Tagesordnung setzen und der Empfehlung des Bundesrats nachkommen, ein Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten mitbeschließen. - Praxisgerechte Umssetzung der EU-Verpackungsverordnung durch das VerpackDG: Aufgrund der unterjährigen Einführung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) besteht die Gefahr einer Unterfinanzierung der dualen Systeme (DS), welche im VerpackDG adressiert werden muss. Gleichzeitig sollte das Umsetzungsgesetz dazu genutzt werden, die Absicherung der Leistungspartner der DS im Falle einer Insolvenz zu verbessern. Zusätzliche Bürokratie und entsprechende Kosten jenseits der EU-Vorgaben sollten vermieden werden.

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