Christ & Company GmbH & Co. KG
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Christ & Company GmbH & Co. KG
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Zum Zwecke der Interessenvertretung führt Christ & Company (C & C) Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, um sich hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern auszutauschen, die für die Mandantinnen und Mandanten von Bedeutung sind.
Dabei geht es unter anderem um innovative Technologien, allgemeine Fragen zur Regulatorik und zu Transformationsprozessen in Industrie und Verkehr, wobei auch die Herausforderungen zum Schutz des Klimas und die Dekarbonisierung der Wirtschaft thematisiert werden. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben.
Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt. Zu diesen werden Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen. C & C vertritt Unternehmen unter der Voraussetzung, dass ein positiver Beitrag zum Gemeinwohl gewährleistet ist. Dies geschieht in der Überzeugung, dass ein intensiver Austausch zwischen Akteuren der Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Politik erforderlich ist.
C & C ist Teil der Christ Group. Aufgrund dieser Zugehörigkeit erfolgt auch die Betreuung von Mandanten im Auftrag von Unternehmen der Christ Group.
Interessenbereiche: Internationale Beziehungen; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Arbeitslosenversicherung; Land- und Forstwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rente/Alterssicherung; Kleine und mittlere Unternehmen; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Verbraucherschutz; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Werbung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Öffentliches Recht; Klimaschutz; Pflegeversicherung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Krankenversicherung; EU-Binnenmarkt; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Rüstungsangelegenheiten; Außenwirtschaft; Kriminalitätsbekämpfung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Wohnen; Bank- und Finanzwesen; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Verkehrspolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verteidigungspolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Verkehrsinfrastruktur; Allgemeine Energiepolitik; Tourismus; Stadtentwicklung; Ländlicher Raum; Schienenverkehr; Digitalisierung; E-Commerce; Integration; Industriepolitik; Migration; Erneuerbare Energien; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Bundeswehrangelegenheiten; Sonstige Interessenbereiche; Artenschutz/Biodiversität; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Terrorismusbekämpfung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenpolitik; Schifffahrt; Automobilwirtschaft; Kultur; Arzneimittel; Lebensmittelsicherheit; Handel und Dienstleistungen; Extremismusbekämpfung; Versicherungswesen; Arbeitsmarkt; Immissionsschutz; Güterverkehr; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Datenschutz und Informationssicherheit; Luft- und Raumfahrt; EU-Gesetzgebung; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Personenverkehr
Regelungsvorhaben:
- Änderungsgesetz zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Ausweitung auf weitere Vertriebskanäle: Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung mit dem Ziel der Realisierung eines identischen Transparenzniveaus in der Außer-Haus-Verpflegung wie es im LEH vorgesehen ist.
- Finanzierung Transformation Tierhaltung: Plädoyer für nachhaltige öffentliche Finanzierung: Plädoyer für nachhaltige öffentliche Finanzierung der Transformation der Tierhaltung in Deutschland.
- AgrarOLkG: Beibehaltung in der jetzigen Fassung: Beibehaltung des Status quo des gegenwärtig gültigen und über die UTP-Richtlinie bereits in weiten Teilen hinausgehenden Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes.
- Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Änderung EU-RL 2014/31/EU (i.R. BEG IV): eBon ermöglichen, auch bei Wiegevorgang Obst und Gemüse: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
- Verankerung einer positiven ökol. Lenkungswirkung bei möglicher Umlage der EU-Plastikabgabe in DE: Verankerung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei der Ausgestaltung einer möglichen Umlage der EU-Plastikabgabe in Deutschland mit dem Ziel die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten nicht zu gefährden.
- Schaffung eines Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG: Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch Schaffung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern.
- Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR: Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
- Verhältnismäßige und praxistaugliche Rücknahme-/Informationspflichten bei Elektroaltgeräten: Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der Rücknahme- und Verbraucherinformationspflichten bei Elektroaltgeräten für Handelsunternehmen. Darüber hinaus Hinwirken auf eine Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung, eine Eindämmung des Brandrisikos durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und eine sachgerechte Einbeziehung des Onlinehandels.
- Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
- Verhältnismäßige und bürokratiearme Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung: Verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung mit dem Ziel, die Getrenntsammlung und Recyclingquote von gewerblichen Abfällen zu verbessern. Beibehaltung der bisherigen Ausnahmeregelung bei der Vorbehandlungspflicht und der Zulässigkeit der Kaskadenvorbehandlung.
- Optimierung Sammlung, Sortierung & Verwertung Alttextilien sowie Umgang mit (Ultra-)Fast-Fashion durch Einführung erweiterter Herstellerverantwortung: Weiterentwicklung der Sammlung, des Recyclings und der erweiterten Herstellerverantwortung für Alttextilien im Rahmen der Novelle des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Bundesregierung soll zudem dazu bewogen werden, sich diesbezüglich auch bei den Arbeiten an Ökodesign-Richtlinien und deren delegierten Rechtsakten auf EU-Ebene einzusetzen.
- Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels: Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden.
- Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
- Praxisnahe Lösungen bei der nationalen Umsetzung der EUDR und Verschiebung um 12 Monate: Verschiebung der nationalen Umsetzung um 12 Monate sowie Schaffung praxistauglicherer Schnittstellen, die handelsgerecht große Anzahlen verarbeiten können und Kleinbauern befähigen, die geforderten Informationen bereitzustellen.
- Anpassung der Fütterungsvorschriften für die Black Soldier Fly: Umfassende Zulassung von Lebensmittelabfällen als Futtermittel für Insekten wie die Black Soldier Fly
- Etablierung einer verpflichtenden einheitlichen Nachhaltigkeitskennzeichnung für Lebensmittel: Etablierung einer Nachhaltigkeitskennzeichnung für Lebensmittel, damit Kundinnen und Kunden die Klimawirkung ihres Einkaufs erkennen können.
- Ermöglichung mehrgleisiger Kennzeichnung von Mineralwasser bei klarer Auslobung: Zulässiger Vertrieb von Mineralwasser aus einer Quelle unter verschiedenen Markennamen, bei namentlicher Nennung der betreffenden Quelle.
- Hinwirkung auf eine beschleunigte Zulassung von Smart Proteins: Beschleunigung der Zulassungsverfahren und stärkere Unterstützung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die auf Smart Proteins basieren.
- Wettbewerb auf Online-Plattformen fair gestalten: Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Beschleunigung von Netzanschlüssen: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Mitgestaltung der sekundären und delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die Bundesregierung soll bewogen werden, ggü. der EU-Kommission darauf hinzuwirken, bei der Gestaltung der delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung folgende Punkte zu berücksichtigen: bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen.
- Mitgestaltung der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht: Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – insbesondere bei den Artikeln 29 und 47 – in Deutschland, folgende Punkte zu berücksichtigen: bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen.
- Digitalisierbarkeit steuerlicher Prozesse, Steuerbescheide in digitaler Form: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten.
- KinderlebensmittelWG: Grds. Unterstützung Ziel Regulierungsvorhabens; Plädoyer f. andere Instrumente: Praktikable und dem Kinderschutz entsprechende Regelungen, die auch den Bereich der Verpackungsdesigns erfassen.
- Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeit im Rahmen des EU-Rechts: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Verbesserte Rahmenbedingungen für schnellere bauliche Anpassungsmaßnahmen an ökologische und gesellschaftliche Veränderungen: Hinwirken auf verbesserte Baubedingungen durch Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: Stärkung der gemeindlichen Kompetenzen bei der Bauleitplanung; zeitliche Verkürzung von Bebauungsplanverfahren; Vereinfachung und Verschlankung in Rechtsschutzverfahren; Genehmigungsfiktion von Baugenehmigungen nach Ablauf von Fristen; Vereinheitlichung der länderspezifischen Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels (Landesentwicklungspläne); Flexibilisierung des Umgangs mit geltenden Bebauungsplänen sowie Anpassung der Technischen Anleitung Lärm, indem eine Verlagerung der Messpunkte („Innenmessung statt Außenmessung“) sowie eine signifikante Erhöhung der Lärmwertgrenzen in Betracht gezogen wird.
- Praxisnahe Umsetzung des Multi-Cloud-Ansatzes im Rahmen der Deutschen Verwaltungscloud Strategie (DVS): Unterstützung der Bundesregierung bei der Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS), die mit dem Multi-Cloud-Ansatz einen zentralen Bestandteil zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung darstellt. Eintreten für eine praxisnahe Umsetzung des verfolgten Multi-Cloud-Ansatzes, bei dem klare Anforderungen für alle Marktteilnehmer definiert werden und ein Level Playing Field für alle Cloud Service Provider verfolgt wird.
- Begleitung des Gesetzes zur Umsetzung der EU NIS2 Richtlinie und zur Stärkung der Cybersicherheit - NIS2UmsuCG: Wir setzen uns für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten, europaweit einheitliche Nachweis-, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Leistungs-/Arbeitsfähigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die staatliche Vorbildfunktion.
- Begleitung der nationalen Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland: Unterstützung einer bürokratiearmen, anwenderfreundlichen und global anschlussfähigen nationalen Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland, mit klar geregelten Zuständigkeiten, ausreichender Ausstattung der zuständigen Behörden sowie schlank gestalteten Dokumentationspflichten und einheitlicher Implementierung in EU-Mitgliedstaaten.
- Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie: Die EU-Kommission hat im Herbst 2023 einen Entwurf zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Dieser wird derzeit in Brüssel beraten. EU-Parlament und EU-Rat befassen sich mit diesem Dossier. Deshalb bildet sich auch die deutsche Bundesregierung (Federführung BMJ) dazu derzeit eine politische Meinung. Nach Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens in Brüssel muss das dortige Ergebnis in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Integration der Kreuzfahrt in die Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung: Anerkennung der Kreuzfahrt als wichtiger und planbarer Teil der Tourismuswirtschaft in Deutschland, insbesondere für die deutschen Küstenregionen, aber auch darüber hinaus. Berücksichtigung der Erfolge der Kreuzfahrtindustrie auf dem Weg zur Klimaneutralität und ihrer Rolle als wichtiger Teil der deutschen Tourismuswirtschaft.
- Integration der Kreuzfahrt in die Nationalen Hafenstrategie der Bundesregierung für die See- und Binnenhäfen: Anerkennung der Wichtigkeit der Hafenwirtschaft in Deutschland, daher braucht es eine moderne und angemessene Finanzierung und Ausbau bestehender Strukturen in einem konstruktiven Dialog zwischen Bund, Ländern, Hafenstädten und Wirtschaft
- Interessenvertretung mittelständischer Batterie-Recyclingunternehmen bei Ausarbeitung des Regelungsentwurfes: Ziel der Interessenvertretung ist es, die Umsetzung der EU-Batterieverordnung in deutsches Recht so auszugestalten, dass mittelständische Batterie-Recyclingunternehmen durch realistische, praxistaugliche und wettbewerbsfaire Vorgaben gestärkt werden und so ihren Beitrag zur Entwicklung eines nachhaltigen und tragfähigen Recyclingkreislaufs zu unterstützen.
- Betriebsrentenstärkungsgesetz II: Ziel ist, digitale, kosteneffiziente und transparente Strukturen in der bAV zu fördern.
Im Mittelpunkt stehen die Themen Kostentransparenz, Übertragbarkeit von Anwartschaften, Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen sowie die Nutzung technologischer Lösungen zur Vereinfachung der Verwaltung.
- Änderung des Steuerberatungsgesetzes: Reform des Steuerberatungsgesetzes, Bemühungen zu einer konformen Öffnung des Marktes
- Umsetzung des Cloud Sovereignty Framework Version 1.2.1 aus Oct. 2025 in lokales Recht: Die Umsetzung des "Cloud Sovereignty Framework Version 1.2.1 – Oct. 2025" in lokales Recht ist für uns von Interesse. Um dem Cloud Sovereignity Framework als Anbieter vollständig zu entsprechen, müssen Cloud-Dienste ohne Lock-in zu anderen EU-Clouds migrierbar sein. Daten und Workloads müssen exportierbar, dokumentiert und wiederherstellbar sein.
Das Konstrukt, dass Codesphere als Virtual Cloud Provider verfolgt, ist noch nicht Teil der EU-Vorlage und kann auch nur mittelbar hergeleitet werden. Wir glauben aber, dass es sehr im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen müsste, über einen Virtual Cloud Provider die Angebote der "normalen" Cloud Provider souverän zu machen. Diese Anerkennung suchen wir durchzusetzen.
- Überarbeitung des EnEfG: Ziel der Interessensvertretung ist es, die Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) so auszugestalten, dass die Effizienzanforderungen, Abwärme‑ und Managementsystempflichten für Rechenzentren technologieoffen, investitionsfreundlich und an die spezifischen Bedarfe und die Realitäten von KI‑Infrastrukturen angepasst werden.
- Neuordnung des Netzanschlussverfahren: Ziel der Interessensvertretung ist es, die Neuordnung des Netzanschlussverfahrens so auszugestalten, dass in kapazitätsbegrenzten Netzen transparente, standardisierte Regelungen gelten und großskalige KI‑Rechenzentren beim Zugang zu Netzanschlusskapazitäten gleichberechtigt berücksichtigt werden.
- Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie (EU): Die derzeitige Regelung der zu Folge 80% der Finanzierung alleine durch die Kosmetik- und Pharmaindustrie getragen werden soll, betrachten wir jedoch als unfaire und diskriminierend. Die Bundesregierung soll daher dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass eine frühzeitige Revision mittels des Omnibusverfahren angegangen wird.
- Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
- Gesetz zur Reform der Notfallversorgung: Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen und Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen durch Einsetzen für eine praktikable und anbieterneutrale Regulierung bei der Einbindung von Patienten- und Terminplattformen zur Unterstützung der ambulanten Akutversorgung.
- Änderung zum TierHaltKennzG: Ausweitung auf weitere Vertriebskanäle, Erhöhung der Praktikabilität mögl. Downgrades und Stärkung der Landwirtschaft: Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung. Zielsetzung ist die Realisierung eines identischen Transparenzniveaus in der Außer-Haus-Verpflegung, wie es im Lebensmitteleinzelhandel vorgesehen ist; Hinwirken auf praktikable Downgrading-Optionen, ohne die Erforderlichkeit der Kennzeichnung des Rohstoffanteils aus höherer Haltungsform; Hinwirken auf einheitliche Auslegung und Stärkung der deutschen Landwirtschaft durch Verbindung von Haltung und Herkunft.
- Schaffung von Rechtssicherheit für die Besonderheiten einer Kundenanlage im Energiewirtschaftsrecht: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Einführung digitaler Identitäten und Akzeptanz von EUDI-Wallets: Berücksichtigung von etablierten Anbietern von Online-Plattformen zur Konzeptionierung der nach der eIDAS-Verordnung geforderte EUDI-Wallet im öffentlichen Architektur- und Konsultationsprozess und für einen erfolgreichen Aufbau und Betrieb der EUDI Wallet.
- Aufbau des Deutschland-Stacks: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
- Praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetz: Im Rahmen eines Änderungsgesetzes streben wir eine praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an, um die Berichts-, Dokumentations- und Umsetzungspflichten sowie die Regelungen für Rechenzentren praxistauglicher auszugestalten. Dazu gehören Umsetzungspflichten gemäß § 9, Abwärmenutzungspflichten in §11 (3), Änderungen der PUE-Vorgaben in §11 (1), (2), Berichtspflichten gemäß § 13, Abwärmemeldungen nach § 17 sowie eine Klarstellung der Definition von Rechenzentren § 3 Nr. 24.
- Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich: Die Reform der Netzentgeltsystematik im Rahmen des Agnes-Prozesses sowie von § 19 Abs. 2 StromNEV sollte im Lichte des zu stärkenden Rechenzentrumsstandorts ausgestaltet werden. Die dauerhafte Verlängerung und Ausweitung der Strompreiskompensation sollte auch auf Rechenzentren angewendet werden, um die hohen Stromkosten zu dämpfen. Überlegungen zum Industriestrompreis sollten Rechenzentren mitberücksichtigen.
- Praxisnahe Umsetzung des CSRD-Gesetzesentwurfes mit Blick auf bilanzrechtliche Fragen: Bestreben einer Anpassung des § 315 b HGB zur gleichwertigen Umsetzung der CSRD für inner- und außereuropäische Unternehmen.
- Sicherung der Trinkwasserversorgung in Krisenzeiten durch verbindliche Festlegung zur Bevorratung von Mineralwasser und anderen Lebensmitteln: Begleitung und Bewertung der Weiterentwicklung des Ernährungssicherstellungs- und Vorsorgegesetzes mit Blick auf eine krisenfeste, nachhaltige und verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Trinkwasser. Ziel ist die Stärkung der staatlichen Vorsorge, klarer Zuständigkeiten sowie praxistauglicher Vorgaben für Unternehmen der Ernährungswirtschaft und kritischer Infrastrukturen unter Berücksichtigung von Resilienz, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit.
- Anerkennung von Mineralbrunnen als wichtige komplementäre Ergänzung zur staatlichen Trinkwassernotversorgung: Begleitung und Bewertung der Weiterentwicklung des Wassersicherstellungsgesetzes mit dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in Krisen und Notlagen dauerhaft abzusichern. Im Fokus stehen klare Zuständigkeiten, praktikable Vorsorgemechanismen sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Betreiber kritischer Wasserinfrastrukturen unter besonderer Berücksichtigung von Resilienz, Versorgungssicherheit und nachhaltigem Ressourcenschutz.
- Strategische Einbindung in die nationale Wasserstrategie zur Sicherstellung einer resilienten und nachhaltigen Trinkwasserversorgung: Die nationale Wasserstrategie soll die Trinkwasserversorgung langfristig sichern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen, insbesondere durch die Einbindung der Mineralwasserbranche, gegenüber dem Klimawandel stärken. Dabei stehen beschleunigte Genehmigungsverfahren, Rechtssicherheit bei Wasserentnahmen und die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren im Fokus, um eine nachhaltige Ressourcennutzung zu gewährleisten.
- Strategische Einbindung in die nationale Resilienzstrategie zur Sicherstellung resilienter u. nachhaltiger Trinkwasserversorgung in Krisensituationen: Strategische Verankerung der Trinkwasserversorgung als Handlungsfeld innerhalb der Nationalen Resilienzstrategie. Im Mittelpunkt steht die langfristige Sicherstellung einer zuverlässigen öffentlichen Trinkwasserversorgung mit Mineralwasser unter den Bedingungen des Klimawandels, zunehmender Extremwetterereignisse sowie wachsender hybrider und sicherheitspolitischer Risiken.
- Informationspflichten bei loser Ware: Informationspflichten bei loser Ware: Regelungen zur Angabe von Allergenen (§ 4 LMIDV) und Zusatzstoffen wie Oberflächenbehandlungsmitteln (§ 5 LMZDV) beim Verkauf ohne Umhüllung oder bei loser Abgabe.
- Vermarktungsnormen für Mischungen: Vermarktungsnormen für Mischungen: Umsetzung der EU-Vorgaben für die Kennzeichnung von Obst- und Gemüsemischungen und deren Ursprungsländer (EU/Nicht-EU) gemäß VO (EU) 2023/2429.
- Gewichtsangaben bei Rettertüten: Gewichtsangaben: Spezifische Anforderungen an die Kennzeichnung des Nenngewichts bei offenen Verkaufspackungen (§ 17 FPackV).
- Umsetzung der EU Entgelttransparenz-Richtlinie: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
Relationen
Keine Relationen.