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AVISTA OIL Deutschland GmbH

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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AVISTA OIL Deutschland GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Bundestages gesucht. Zielsetzung ist dabei im Sinne von Umweltschutz und Nachhaltigkeit die Grundlagen für die ordnungsgemäße Entsorgung, Sammlung und das Recyceln gebrauchter Mineralölprodukte stetig zu verbessern, damit diese durch konsequente Wiederverwertung in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Hierbei liegt der Schwerpunkt insbesondere darauf Gesetzgebung, Verordnungen und Forschungsvorhaben in diesem Sinne zu überprüfen und stetig weiterzuentwickeln. Im Sinne des Klimaschutzes wird eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Herstellung CO2-reduzierter Recyclingprodukte angestrebt, durch Förderung des Einsatzes von Recycelprodukten sowie mögliche Anrechnung des eingesparten CO2. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik; Industriepolitik; Immissionsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Fossile Energien; Öffentliches Recht Regelungsvorhaben: - Weitere Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein umfassendes Recycling von Altölen: Produkte aus der Aufbereitung von Altölen im Sinne einer idealen Kreislaufwirtschaft sparen bis zu 90% CO2-Emissionen ggü. Primärprodukten ein, verringern darüber hinaus den notwendigen Einsatz und damit die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Ziel der Interessenvertretung ist die weitere Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um möglichst alle recyclingfähigen Altöle im Sinne der Abfallhierarchie der Aufbereitung zuzuführen. - Digitalisierung Übernahmescheine bei der Abfallenstorgung: Bei der Abfallentsorgung in Verbindung mit Übernahmescheinen sind diese vorgeschrieben immer noch händisch in Papierform zu unterschreiben und abzulegen. Dies ist mit einem enormen Bürokratieaufwand sowie einer immensen Papierflut verbunden. Wir setzten uns daher dafür ein, dass Übernahmescheine im Rahmen einer digitalen Nachweisführung auch ohne qualifiziert elektronische Signatur digital mittels Unterschrift auf einem PAD/Touch Screen unterschrieben werden dürfen.

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