European Association of E-Pharmacies (EAEP)
Text
European Association of E-Pharmacies (EAEP)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die European Association of E-Pharmacies (EAEP) vertritt die Interessen der Online-Apotheken auf dem europäischen Kontinent. Die EAEP setzt sich vor allem bei politischen Entscheidungsträgern, regionalen und wirtschaftlichen Akteuren für ihre Belange ein, mit dem Ziel, die Gesundheit der europäischen Bürger zu verbessern und das europäische Gesundheitssystem zu stärken. Online-Apotheken haben die klassische Apotheke digitalisiert und stehen damit an der Schnittstelle zwischen Digitalisierung, Gesundheitswesen, E-Commerce und Nachhaltigkeit. Als Pioniere im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung entwickeln die Mitglieder der EAEP innovative und sichere Verfahren für die Verwaltung von Gesundheitsdaten, die Lieferung von Medikamenten und die Bereitstellung digitaler Gesundheitsdienstleistungen. Alle Mitglieder halten sich an die nationalen und EU-Vorschriften und setzen sich für die Verbesserung der Qualität, Sicherheit und Effizienz der Gesundheitsversorgung für alle Europäer ein.
Interessenbereiche: E-Commerce; Wettbewerbsrecht; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; EU-Binnenmarkt; Gesundheitsversorgung; Datenschutz und Informationssicherheit
Regelungsvorhaben:
- Einlösen von E-Rezepten mittels GesundheitsID und PoPP Mobil: Ermöglichung technischer Möglichkeiten, die auf Grundlage der GesundheitsID und PoPP Mobil einen niederschwelligen, verlustfreien, volldigitalen und gleichberechtigten Einlöseweg für elektronische Verordnungen bei Apotheken ermöglicht
- Politische Sicherstellung einer geeigneten Apothekenvergütung: Regelmäßige Erhöhung des Apotheken-Fixums pro Rx-Arzneimittelpackung zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung in Deutschland durch den Gesetzgeber
- Zugriff auf elektronische Patientenakte durch Online-Apotheken: Regulatorische Ermöglichung technischer Optionen zum Lese- und Schreibzugriff auf die elektronische Patientenakte durch Online-Apotheken zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Patienten- und Arzneimittelversorgung
- Diskriminierungsfreier Rechtsrahmen für Telepharmazie: Einsatz für einen weitreichenden Rechtsrahmen zur Erbringung und Inanspruchnahme telepharmazeutischer Leistungen, der keine Apotheken oder Apothekenform diskriminiert und darüber hinaus die Erbringing ausgewählter pharmazeutischer (Beratungs-)Leistungen aus dem Homeoffice ermöglicht.
- Effizientere Gestaltung von Digitalisierungsprozessen & Einbeziehung externer Stakeholder: Stärkung der digitalen Transformation des deutschen Gesundheitswesens durch geeigneten Umbau der gematik zu einer Digitalagentur Gesundheit. Deren künftige Rolle soll in der Steuerung anstelle eines eigenständigen Marktteilnehmers liegen. Anwendungen sollen auch künftig zwingend vom Markt entwickelt werden. Online-Apotheken sollen früher in Prozesse eingebunden werden und einen Vertreter in den Beirat entsenden.
- Sicherstellung der diskriminierungsfreien Gestaltung der Temperaturkontrolle für alle Apotheken und Transportunternehmen: Die Verordnung sieht Änderungen an § 35b ApBetrO und § 9a AM-HandelsV vor. § 35b führt detaillierte betriebliche Anforderungen für Apotheken ein, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Endverbraucher versenden (Versandhandel), während § 9a direkt die Logistikunternehmen regelt, die von Apotheken mit der Auslieferung verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher beauftragt werden. Damit werden die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transport von Arzneimitteln auf diese Unternehmen ausgeweitet. Der EAEP meint, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine wesentlichen Verbesserungen für die Arzneimittelsicherheit mit sich bringen.
Relationen
Keine Relationen.