Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
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Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 155/26
20.03.26
Antrag
des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung
der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
Freistaat Sachsen Dresden, 20. März 2026
Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
ich bitte Sie, die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Verbesserung der
Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln“
gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung
der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026 zu setzen und im Anschluss
den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen.
Dem geht ein entsprechender Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom
17. März 2026 voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer
Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Verbesserung der
Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass aufgrund des Wegfalls genehmigter Wirkstoffe bei
gleichzeitig ausbleibenden Genehmigungen neuer Wirkstoffe, eine zunehmende
Anzahl von Bekämpfungslücken entsteht, welche zu Wettbewerbsnachteilen der
Landwirtschaft führt und die landwirtschaftliche Produktion insgesamt sowie den
Systemansatz des integrierten Pflanzenschutzes vor noch nicht dagewesene
Herausforderungen stellt.
2. Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen des am 16.12.2025 von der europäischen
Kommission veröffentlichten Vereinfachungspaketes für den Lebens- und
Futtermittelbereich (Omnibus X „Food and Feed“) vorgesehenen Anpassungen der
EU-Pflanzenschutzverordnung (EG) Nr. 1107/2009.
3. Der Bundesrat begrüßt die im vergangenen Jahr erfolgte Gründung der Projektgruppe
zur „Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung“ und die bereits eingeleiteten
Maßnahmen der Bundesregierung, die nationalen Zulassungsverfahren von
Pflanzenschutzmitteln zukünftig fristgerecht, transparent und wissenschaftsbasiert
abzuschließen.
4. Der Bundesrat erachtet die eingeleiteten sowie geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln jedoch als nicht
ausreichend, um unter anderem die Zielstellung des Nationalen Aktionsplans zur
nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wonach in 80 % aller relevanten
Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen für ein ausreichendes
Resistenzmanagement zur Verfügung stehen sollen, zu erfüllen. Es sind
weitergehende Maßnahmen erforderlich, um der Landwirtschaft ausreichend wirksame
Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, um dem sich ändernden Auftreten von
Schaderregern und Krankheiten in Folge des fortschreitenden Klimawandels zu
begegnen und somit den Anbau wichtiger Kulturpflanzen sowie die Versorgung mit
regionalen Lebensmitteln auch zukünftig zu sichern.
5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der anstehenden
Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf europäischer Ebene für eine
weitergehende Anpassung von Artikel 4 Absatz 7 einzusetzen, sodass diese bereits
vorgesehene Ausnahmemöglichkeit zur befristeten Genehmigung essenzieller
Wirkstoffe auch praktisch anwendbar wird. Außerdem ist es in Anbetracht globaler
Entwicklungen erforderlich, dass auch in Europa zügig die notwendigen Grundlagen
für die Genehmigung neuer und innovativer Wirkmechanismen wie der Kaltplasma-
Technologie oder der Ribonukleinsäure-Interferenz geschaffen werden.
6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf der Ebene der europäischen
Union für eine grundsätzliche Novellierung der EU-Pflanzenschutzverordnung (EG) Nr.
1107/2009 mit dem Ziel einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung
einzusetzen.
7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das nationale Zulassungsverfahren
von Pflanzenschutzmitteln effizienter zu gestalten und in § 34 Absatz 1 Nummer 3 des
Pflanzenschutzgesetzes das Wort „Einvernehmen“ in „Benehmen“ zu ändern, sodass
die Bewertungsbehörden Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) und Umweltbundesamt (UBA) zukünftig als gleichberechtigte
Benehmensbehörden eingestuft werden und somit das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zentrale Zulassungsbehörde
in Deutschland gestärkt wird.
8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dass im Sinne des Abbaus von
Wettbewerbsnachteilen der deutschen Landwirtschaft und einer Harmonisierung der
Zulassungssituation in Europa keine nationalen Abweichungen vom durch die
entsprechenden EU-Verordnungen vorgegebenen Verfahren zur Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln erfolgen und keine grundsätzlichen Änderungen bei der Übertragung von
Zulassungen der gleichen Zone im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung gemäß
Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mehr vorgenommen werden.
9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die mit der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln erteilten Anwendungsbestimmungen und Auflagen zu
systematisieren und zu vereinfachen, um eine bessere Verständlichkeit,
Praxistauglichkeit sowie Kontrollierbarkeit für die Vollzugsbehörden der Länder zu
erreichen.
Begründung:
Die aktuelle prekäre Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln stellt die
landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe vor große, bisher noch nicht dagewesene
Herausforderungen. Das Auftreten neuer Schädlinge wie Zikaden in Zuckerrüben,
Kartoffeln und Gemüse, die gravierende Krankheiten übertragen, erschwert die Situation
zusätzlich. Gemäß dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln sollen in 80 % aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens
drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen, damit ein wirksames
Resistenzmanagement möglich ist. Hiervon ist die Praxis weit entfernt. Insbesondere der Anbau vieler
Sonderkulturen ist in Deutschland nur noch durch die jährliche Erteilung von
Notfallzulassungen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 möglich. Zur
Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes und des damit verbundenen gezielten
Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des Schwellenkonzepts, aber auch für
Spotspray- und weitere modernste sensorgestützte Pflanzenschutzapplikationen
beispielsweise mittels Drohnen, sind ebenso hochwirksame Pflanzenschutzmittel zwingend
erforderlich. Dementsprechend steht eine bessere Verfügbarkeit von
Pflanzenschutzmitteln einer Reduktion dergleichen nicht im Wege, sondern ermöglicht vielmehr die
Umsetzung praxistauglicher und integrierter Reduktionsstrategien.
Drucksache 155/26 - 2 -
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