Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Text
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Arbeit des Medizinischen Fakultätentags lebt von der internen und externen Vernetzung sowie dem Erfahrungsaustausch zwischen den Medizinischen Fakultäten und Akteur:innen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Hochschulmedizin in Deutschland zu verbessern. Konkret setzt sich der Medizinische Fakultätentag für die medizinische Lehre und Forschung ein. Da diese Bereiche einerseits stark reguliert sind und sich andererseits schnell verändern, ist der Austausch mit der Politik und Verwaltung von wesentlicher Bedeutung. Hierzu erarbeitet der Verband Positionspapiere und kommentiert Gesetzgebungsprozesse. In diesem Prozess wendet er sich mit seinen Einschätzungen an die beteiligten Ministerien und Abgeordneten. Um einen direkten Einblick in die hochschulmedizinische Praxis zu ermöglichen, sucht der Verband außerdem regelmäßig das direkte Gespräch mit Politiker:innen und organisiert Fachveranstaltungen und Diskussionsrunden.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Hochschulbildung
Regelungsvorhaben:
- Aktualisierung der Approbationsordnung für Ärzte (Humanmedizin): Die Approbationsordnung für Ärzte muss an die sich weiterentwickelnde Medizin angepasst werden. Gestärkt werden sollte in der neuen Approbationsordnung z.B. die Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe des Studiums. Der NKLM sollte in der neuen Approbationsordnung verbindlich werden. Die Ausfinanzierung und Umsetzbarkeit vor Ort sind die Grundlagen jeglicher Novellierung.
- Verfahren und Strukturen für klinische Studien in Deutschland verbessern: Die Rahmenbedingungen für klinische Studien, insbesondere der Teilbereich der akademisch initiierten klinischen Studien, muss verbessert werden. Ziel muss es sein, deren Anzahl in Deutschland wieder zu erhöhen. Ein wichtiger Aspekt wird dabei sein, die geplanten Standardvertragsklauseln nah an den zwischen der Akademia und Industrie ausgehandelten Musterverträgen zu orientieren. Insgesamt sollte die Bürokratie, zum Beispiel im Bereich Strahlenschutz, weiter reduziert werden.
- Rechtssicherheit im Bereich Tierversuche erhöhen: Die Rechtssicherheit im Bereich tierexperimentelle Forschung muss in Deutschland erhöht werden. In der Praxis bestehet immer wieder ein rechtlicher Graubereich, der zur Verunsicherung bei Wissenschaftler:innen führt und die Forschung in Deutschland schwächt. Klare rechtliche Definition, wie zum Beispiel, wann nicht verwendbare Tiere getötet werden dürfen, würden helfen.
Mittelfristig sollte ein eigenes Gesetz für die tierexperimentelle Forschung verabschiedet werden, wie es ähnlich in anderen europäischen Ländern bereits existiert.
- Anpassung der Befristungsreglungen im Bereich Wissenschaft für die Medizin: Anpassung des ÄArbVtrG auf Grund der Änderungen im WissZeitVG. Die bessere Ermöglichung von wissenschaftlicher Tätigkeit während der ärztlichen Weiterbildung. Eine Klarstellung, dass Wissenschaft als eine wichtige ärztliche Tätigkeit auch in der klinischen Weiterbildung betrieben werden kann. Eine längere Befristungsdauer, wenn Wissenschaft während der Facharztweiterbildung betrieben wird.
- maßvolle Anpassung der Studienplatzzahlen im Bereich der Humanmedizin: Eine an tatsächlichen Bedarfen und qualitäts-orientierte, nachhaltige und umsetzbare Studienplatzplanung in der Humanmedizin
- akademische Ausbildung von Gesundheitsfachberufen an Universitäten stärken: Ein nachhaltiges Finanzierungsmodell für den Aufbau und den Betrieb von universitären Studiengängen für Gesundheitsfachberufe, hohe Qualität des Studiums, Interoperabilität zwischen den Berufsgruppen , wissenschaftliche Weiterentwicklung des Fachs und gute Vorbereitung auf die praktische Arbeit im Gesundheitswesen und Verzahnung zum Medizinstudium sicherstellen.
- Stärkung der Universitätskliniken als Partner der Medizinischen Fakultäten: Universitätskliniken sind die Hauptpartner für die Medizinischen Fakultäten im Bereich hochschulmediznischer Lehre und Forschung. Diese besondere Rolle muss im Gesundheitssystem besser abgebildet werden. Um die nötigen Kapazitäten für Forschung und Lehre bereitstellen zu können, müssen die Universitätskliniken dementsprechend ausfinanziert sein.
- Aktualisierung der Approbationsordnung für Zahnärzte: Die vorgesehenen Anpassungen im Prüfungsbereich werden zu Schwierigkeiten an den Standorten führen. Sie sind so nicht verhältnismäßig und sollten praxistauglich angepasst werden.
- Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: Wir setzen uns dafür ein, dass die Beschleunigungsmaßnahmen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfungen gehen. Die Qualitätsstandards des (Zahn-)Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen nicht unterlaufen werden, und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss höchste Priorität haben.
Es dürfen keine neuen bürokratischen Hürden und Verwaltungsaufwände entstehen.
- Anpassung der Krankenhausreform: Die Kombination aus medizinischer Versorgung, Forschung und
Lehre muss weiterhin oder sogar besser in der Hochschulmedizin gelebt werden können. Dafür benötigen die Universitätskliniken die notwenigen finanziellen Spielräume. Durch die Krankenhausreform wird es zu einer Veränderungen der Patientenströme kommen, dies hat Auswirkungen auf patientennahe Lehre. Das muss mitgedacht werden.
- Nachhaltige Verbesserung der medizinischen Register in Deutschland: Wir setzen uns insbesondere für die Qualitätssicherung, Transparenz und die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für die medizinischen Register ein. Gesichert werden muss auch die Grundfinanzierungen der medizinischen Register, die sich oft an Standorten der Hochschulmedizin befinden.
- Verknüpfung von Gesundheitsdaten mit anderen Forschungsdaten sicherstellen: Bessere Nutzung von Daten für die wissenschaftliche Forschung, die bisher nicht über das GDNG abgedeckt sind. Wir setzen uns insbesondere für eine gute Verzahnung zwischen Gesundheitsdaten (die primär über das GDNG geregelt sind) und anderen Daten ein. Wichtig ist außerdem eine gute Verzahnung zwischen GDNG und dem Forschungsdatengesetz. Wichtig sind hier insbesondere Vereinheitlichungen, um die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit zu erhöhen.
Relationen
Keine Relationen.