Deutsche Hochschulmedizin (DHM)
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Deutsche Hochschulmedizin (DHM)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
- Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren
- Gespräche und Informationsaustausch mit Abgeordneten und Ministeriumsvertretern
- Informationsveranstaltungen für politische Entscheidungsträger zu Themen der Universitätsmedizin
- Versand von Informationsmaterialien an politische Entscheidungsträger
- interne Austausch zwischen Vertreter:innen der Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika
Interessenbereiche: Arzneimittel; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung der Durchführung von klinische Studien: Mit Standardvertragsklauseln sollen die Vertragsverhandlungen zwischen Sponsor und durchführender Einrichtung beschleunigt werden. Hierzu sollte auf die bereits von den Verbänden MFT, VUD, KKS-Netzwerk, vfa, BPI und BVMA fertig ausgehandelten Mustervertragsklauseln zurückgegriffen werden.
Es besteht Handlungsbedarf, mehr Harmonisierung, Verbindlichkeit, Schwerpunktbildung und effiziente Arbeitsteilung bei den Ethikkommissionen zu erreichen. Mit dem Medizinforschungsgesetz sollen die pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen mit dem GKV-SV zu vereinbaren. Dies führt zu weiteren bürokratischen Lasten und auch zu weitergehenden Fragen, was die Vertraulichkeit bei der Abrechnung im Krankenhaus angeht.
- biomedizinische Forschung weiterhin ermöglichen: Die in der Novelle des Tierschutzgesetzes angedrohte Freiheitsstrafe für das Töten eines Wirbeltieres ohne "vernünftigen Grund" stellt für Forschende eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Wenn Versuchstiere (v.a. Mäuse) gezüchtet werden, werden auch Tiere geboren, die z.B. auf Grund ihres Geschlechtes, ihres Genotyps oder ihres Alters nicht für die geplanten Versuche verwendet werden können und deshalb aus Kapazitätsgründen getötet werden müssen. Es ist damit zu befürchten, dass sich in Zukunft keine Wissenschaftler mehr dazu bereit erklären werden, entsprechende Forschungsvorhaben durchzuführen. Das hätte mittel- bis langfristig fatale Auswirkungen auf den Wissenschaftsstandort und die Gesundheitsversorgung in Deutschland.
- Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
- Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen: Krankenhausreform umsetzen und Netzwerkstrukturen ausbauen
Hochschulambulanzen stärken
Resilienz erhöhen
Wissenschaftsgetriebene Forschung unterstützen
Gesundheitsdatennutzung ermöglichen
Innovationszentren implementieren
Regulierungen verringern
Bürokratie abbauen
Akademisierung und Ausbildungsreform vorantreiben
- Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: Die Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfung gehen. Die Qualitätsstandards des (Zahn-)Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen dabei nicht unterlaufen werden und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss als höchste Priorität gewährleistet bleiben. Es dürfen keine neuen bürokratischen Hürden und Verwaltungsaufwände generiert werden.
- Genehmigungsverfahren für Klinische Prüfungen zu vereinfachen und die Arbeit der beiden Bundesoberbehörden stärker aufeinander abzustimmen: Im Rahmen der stärkeren Koordination der beiden Bundesoberbehörden ist dabei sicherzustellen, dass das Modell aus forschungsnaher Beratung und Regulierung, wie es vorbildhaft im PEI stattfindet, dauerhaft sichergestellt und auf die gesamte regulatorische Beratung, auch die im Aufgabenbereich des BfArM, ausgerollt werden.
- Nachhaltige Verbesserung der medizinischen Register in Deutschland: Wir setzen uns insbesondere für die Qualitätssicherung, Transparenz und die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für die medizinischen Register ein. Gesichert werden muss auch die Grundfinanzierungen der medizinischen Register, die sich oft an Standorten der Hochschulmedizin befinden.
- Verknüpfung von Gesundheitsdaten mit anderen Forschungsdaten sicherstellen: Bessere Nutzung von Daten für die wissenschaftliche Forschung, die bisher nicht über das GDNG abgedeckt sind. Wir setzen uns insbesondere für eine gute Verzahnung zwischen Gesundheitsdaten (die primär über das GDNG geregelt sind) und anderen Daten ein. Wichtig ist außerdem eine gute Verzahnung zwischen GDNG und dem Forschungsdatengesetz. Wichtig sind hier insbesondere Vereinheitlichungen, um die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit zu erhöhen.
Relationen
Keine Relationen.