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Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V.

lobbyregister / register_entry 21.04.2022 · Original ↗

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Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung, Bildung und Ausbildung der Pharmaziestudierenden. Er tritt somit für die studentischen und sozialen Interessen der Studierenden der Pharmazie in Deutschland und für eine stete Verbesserung des Studiengangs Pharmazie ein. Der Verein unterstützt die Arbeit seiner Mitglieder und die Verwirklichung studentischer Mitsprache an den Universitäten. Er ist der Vertreter seiner Mitglieder gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen, die für die Interessenwahrung von Belang sind, insbesondere universitären und berufspolitischen Gremien und Organen. Der Verein arbeitet parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Der Zweck des Vereins wird insbesondere durch folgende Aufgaben realisiert: a. Koordinierung der Arbeit der Mitglieder, insbesondere zur Aktivierung und Effektivierung derselben, b. Überprüfung der Ausbildungsinhalte des Hochschulstudiums und deren Umsetzung an den einzelnen Universitäten, c. Führung von Verhandlungen mit dem Ziel einheitlicher Ausbildungsbedingungen im Praktischen Jahr d. Erarbeitung von Reformvorschlägen für die Ausbildung der Pharmazeut*innen und Apotheker*innen in sämtlichen Bereichen: Hochschulstudium, Praktisches Jahr, Aufbaustudium inkl. Promotion und Habilitation sowie Fort- und Weiterbildung, e. Meinungsbildung zum Berufsbild der Pharmazeut*innen und Apotheker*innen; Mitarbeit an der Lösung allgemeiner gesundheits- und hochschulpolitischer Aufgaben und f. Förderung der Kommunikation, Abstimmung und Zusammenarbeit von Pharmaziestudierenden in internationalen Bereichen, z. B. durch Schaffung und Vermittlung von Studien- und Praktikumsmöglichkeiten Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere, persönlichen Treffen und Teilnahme an politischen Veranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Diese werden ebenfalls zu gegebenen Anlässen zu Veranstaltungen des Vereins eingeladen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Handel und Dienstleistungen; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Berufliche Bildung; Sonstige Interessenbereiche; Arzneimittel; Verbraucherschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Krankenversicherung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Arbeitsmarkt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Hochschulbildung; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" Regelungsvorhaben: - Weitere Impfangebote in Apotheken: Bei, ggf. für die Durchführung der Impfangebote in Apotheken nötigen, Umbaumaßnahmen sollte der Staat unterstützen. - Reduktion der Retaxation auf das sachlich gebotene Maß: Auch beim eRezept muss die Retaxation auf das sachlich gebotene Maß bei nicht eigenverschuldetem Fehlern reduziert werden. - Teilzeit im Praktischen Jahr: Pharmazeut*innnen im Praktikum soll es möglich sein, das Praktische Jahr, unter entsprechender Verlängerung, in Teilzeit absolvieren zu können. - Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr: Pharmazeut*innen im Praktikum soll es möglich sein, das Praktische Jahr in allen Bereichen zu absolvieren, in denen nach BApO § 2 Abs. 3 pharmazeutische Tätigkeiten stattfinden und von einem*r Apotheker*in betreut wird. - Krankheitstage im Praktischen Jahr: Pharmazeut*innen im Praktikum sollen krankheitsbedingte Ausfallzeiten von bis zu zwei Wochen eingeräumt werden, ohne die Anerkennung des Praktischen Jahres zu gefährden. - Drug-checking in Apotheken: Drug-Checking (Substanzanalyse mit Beratungsgespräch) soll als pharmazeutische Dienstleistung von Apotheker*innen anbeboten werden dürfen. Dafür sollen diese entsprechend entlohnt werden und vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt werden. - Ausweitung der Botendienstpauschale: Die Botendienstpauschale soll auch auf erstattungsfähige Mittel, welche auf einem Kassenrezept verschrieben wurden, ausgeweitet werden. - Stärkung von Prävention in der Apotheke: Präventionsmaßnahmen sollen finanziell und strukturell gefördert werden wobei Apotheken eingebunden und angemessen honoriert werden sollen. Sie sollen auch in nationale, internationale und lokale Gesundheitsstrategien eingebunden werden. - Stabilisierung der Arzneimittelversorgung: Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung muss kurz- wie langfristig durch geeignete Maßnahmen stabilisiert werden. - Gegen Liberalisierung des Fremd- und Mehrbesitzverbots: Das Fremd- und Mehrbesitzverbot soll nicht weiter liberalisiert werden. Die Strukturelle Arzneimittelversorgung sollte durch geeignete Maßnahmen vor der Monopolysierung geschützt werden. - Kompetenznutzung von Apotherker*innen: Der Apotheke sollte es ermöglicht werden, durch bspw. geeignete neue pharmazeutische Dienstleistungen, das öffentliche Gesundheitswesen adäquat zu entlasten. - Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung: Anpassung der Lehr- und Prüfungsthemen des Praktischen Jahres, die in den Anlagen 8 und 15 der AAppO festgehalten sind, um ein abgeleistetes nichtoffizinelles PJ-Halbjahr, im Rahmen der aktuellen AAppO, im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung berücksichtigen zu können und klarer auszugestalten. Ein nichtoffizinelles PJ-Halbjahr soll dabei je ein Drittel der Prüfungszeit zu Praxis und Recht umfassen. - Geschlechtergerechtigkeit in der Pharmazie: Infrastrukturelle Rahmenbedingungen und Kinderbetreuung sollen geschaffen werden um Beruf und Familie miteinander zu vereinen. Frauen in pharmazeutischen Führungspositionen sollen insgesamt gefördert werden. - Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel: Die Gleichpreisigkeit von verordneten Arzneimitteln soll auch für Privatversicherte und Selbstzahlende gelten. - Änderung der Gesetzeslage zum Arzneimittelversand: Für den Arzneimittelversan sollen bundeseinheitliche Anforderungen, zum Beispiel an die Kühlketten, festgelet werden und entsprechend strenge Kontrollen etabliert werden. - Interprofessionelle Zusammenarbeit: Ein verstärkter Kompetenz- und Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Studiengängen im Gesundheitswesen u.A. durch interprofessionelle Lehrangebote wird angestrebt. - Nachhaltigkeitslabel für OTC-Arzneimittel und Rabattverträge zugunsten Umweltfreundlicher Arzneimittel: In Anlehnung an das schwedische Beispiel Label Välvad soll ein einhaltliches Nachhaltigkeitslabel für nachhaltig produzierte OTC-Arzneimittel festgelegt werden. Bei gleichwertiger Theapie sollen in Rabattverträgen umweltfreundliche Arzneimittel bevorzugt werden. - Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit: Langfristige Veränderung der AAppO, bei der die Themengewichtug verädnert wird, um dem sich ständig änderden Berufsbild der Apotheker*innen gerecht zu werden. Sowie idealerweise eine Verlängerung des Studiums um 2 Semester. - Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium): Verstärkertes Lehren von wissenschaftlichem Arbeiten und der klinischen Pharmazie an allen Standorten. Das 2. STEX soll aber weiterhin mündlich bleiben, Vergleichbarkeit soll hier über Erwartungshorizonte gewährleistet werden. - Aussetzung der Erstattungsfähigkeit der Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen: Die Erstattungsfähigkeit der Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen nach §2 Abs. 1 des SGB V soll ausgeschlossen und alle damit verbundenen Änderungen entsprechend umgesetzt werden. - Warnhinweis auf Präparaten ungesicherter Therapierichtungen: Auf Präparaten ungesicherter Therapierichtungen soll ein Warnhinweis angebracht werden mit dem Inhalt: "Dieses Präparat hat keine erwiesene Wirkung über den Placeboeffekt hinaus". - Aufhebung der Apothekenpflicht für Homöopathika: Die Apothekenpflicht für Homöopathika soll aufgehoben werden. - Aberkennung des Status als Arzneimittel für Homöopathika: Homöopathika soll der Status als Arzneimittel aberkannt werden. - geregelte Sterbebegleitung: Eine einheitliche Regelung für Sterbebegleitung und Distribution der Arzneimittel soll festgelegt werden. - Erhöhung der Studienplatze: Bis 2026 soll die Anzahl an Studienplätzen für die Pharmazie um mindestens 30 % erhöht werden. - Weitere pharmazeutische Dienstleistungen: Neue pharmazeutische Dienstleistungen (bspw. Beratungsgespräche zu diversen pharmazeutisch/medizinischen Themen, Adhärenzfördernde Kurse/Einweisungen, MiniDiagnostiken) sollen als neue pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt und entsprechend entlohnt werden. - Aufnahme weiterer Modellstudiengänge: Um die Inovationskraft des Pharmaziestudium auszubauen, sollen die Möglichkeiten für Modellstudiengänge für das Pharmaziestudium erweitert werden. - Änderung der Rechtlichen Lage zur Organspende: Aufforderung, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Bemühungen zur Verbesserung der Organspende-Situation nicht nur auf die Widerspruchslösung begrenzt, sondern kontinuierlich und umfassend ausbaut, beispielsweise durch Förderung weiterer Investitionen für öffentliche Kampagnen Befürwortung des Vorhabens der Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende als Teilschritt zu einer Verbesserung der Organspende-Situation in Deutschland - Änderung der Famulaturanforderungen: Vollständiger Erlass der Famulatur für Studierende mit in der Apotheke absolvierter pharmazeutischer Ausbildung. Erlass des Teils der Famulatur außerhalb der öffentlichen Apotheke für Studierende mit absolvierter pharmazienaher Ausbildung. Ermöglichung der Famulatur in jedem Zeitraum zwischen Immatrikulation und Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. - Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen: Zwischen den Prüfungen des ersten Prüfungsabschnitts soll eine angemessene Unterbrechung liegen. Zwischen den Prüfungen in den einzelnen Fächern des zweiten Prüfungsabschnitts soll eine Unterbrechung von mindestens fünf Tagen liegen. - Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker: Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit - Digitale Prüfungen: Rechtssichere und faire digitale Prüfungen im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung sollen ermöglicht und eingeführt werden. - Erhöhung des Elternfreibetrags: Ausweitung der BAföG-berechtigten Personen durch Erhöhung des Elternfreibetrags. - Erhöhung des Bedarfssatzes und Zuschläge: Erhöhung des BAföG-Bedarfssatzes und flexible Zuschläge für studiumsspezifische Bedarfskosten wie bspw. Laborkosten. - Abschaffung von Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen: Abschaffung von Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen, insbesondere Gebühren für Zweitstudierende und Langzeitstudierende. - Zugang für Apotheker*innen auf für die Verschreibung relevante Informationen in der elektronischen Patient*innenakte: Zugang für Apotheker*innen zu den für die Verschreibung relevanten Informationen sofern möglich aus der elektronischen Patient*innenakte unter Berücksichtigung der Datensicherheit erhalten. - Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie in der Approbationsordnung für Apotheker: Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie in der Approbationsordnung für Apotheker, um weitere wichtige Kompetenzen zu Prescribing Pharmacists erlernen zu können - Im Studium als auch im Berufsalltag mehr Implementierung von interprofessioneller Zusammenarbeit: In Bezug auf Prescribing Pharmacists sowohl im Studium als auch im Berufsalltag mehr Implementierung von interprofessioneller Zusammenarbeit. - Eine angemessene Vergütung bei Verschreibungen durch Apotheker*innen: Forderung einer angemessenen Vergütung bei Verschreibungen durch Apotheker*innen. - Angemessene Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen: Gewährleistung einer adäquaten Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen. Angemessene Honorierung der Vor-Ort-Apotheken für pharmazeutische Dienstleistungen und bei jeder geplanten Umwidmung des Zuschlags auf Arzneimittelabgaben, eine genau Erörterung, ob diese noch gewährleistet ist. - Stärkung der heilberuflichen Aspekte des Apotheker*innenberufs durch pharmazeutische Dienstleistungen: Unterstützung der Stärkung der heilberuflichen Aspekte des Apotheker*innenberufs durch pharmazeutische Dienstleistungen - Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie in der Approbationsordnung für Apotheker: Forderung des Ausbaus der Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie, um eine noch bessere Ausführung der pharmazeutischen Dienstleistungen zu gewährleisten - Ausbau der interprofessionellen Lehre und einer Verknüpfung der Studienfächer Pharmazie und Medizin: Forderung nach einem Ausbau der interprofessionellen Lehre und einer Verknüpfung der Studienfächer Pharmazie und Medizin in Bezug auf pharmazeutische Dienstleistungen - Implementierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen: Unterstützung der Implementierung der im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit genannten pharmazeutischen Dienstleistungen. - Implementierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen: Unterstützung der Implementierung weiterer pharmazeutischer Dienstleistungen und einer daraus resultierenden Stärkung der heilberuflichen Kompetenzen der Apotheker*innen. Dies könnten die spezielle Beratungen in den Apotheken in Beratungssprechstunden zu beratungsintensiven gesundheitlichen Themen, die Präventionsförderung oder auch Adhärenzförderung sein. - Anpassung BApO, AAppO & ApBetrO: Umsetzung der geplanten Anpassungen der Apothekenbetriebsordnung, der Bundes-Apothekerordnung und der Approbationsordnung für Apotheker bezüglich vereinfachter Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen - Bürokratische Vereinfachung & Vereinheitlichung: Bürokratische Vereinfachung sowie Vereinheitlichung von Verfahren zur Anerkennung von heilberuflichen Berufsqualifikationen aus dem Ausland - Unterstützende Infrastruktur für ausländische Fachkräfte: Bereitstellung von unterstützender Infrastruktur für pharmazeutische Fachkräfte aus dem Ausland beispielsweise durch BAföG-ähnliche Modelle, verbesserte Angebote an Sprachkursen sowie digitale Anerkennungsportale - Erhöhung der Studienplätze & Schaffung neuer Studienstandorte: Erhöhung der Studienplätze und Schaffung neuer Studienstandorte - Bereitstellung finanzieller Mittel zum Studienplatzausbau: Bereitstellung finanzieller Mittel zur Gewährleistung des Ausbaus der Studienplätze und der Schaffung neuer Studienstandorte - Konzept zur Nachwuchsgewinnung & -förderung: Erarbeitung eines Konzepts zur Nachwuchsgewinnung & -förderung - Verkürzung der praktischen Ausbildung im Pharmaziestudium für pharmazeutisch-technische Assistent*innen: Anpassung der Approbationsordnung für Apotheker[*innen] dahingehend, dass pharmazeutisch-technische Assistent*innen die praktische Ausbildung in der öffentlichen Apotheke zeitlich verkürzen können. - Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für pharmazeutisch-technische Assistent*innen: Forderung Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für pharmazeutisch-technische Assistent*innen zu fördern und für eine damit einhergehende höhere Gehaltsmöglichkeit zu sorgen. - Weiterqualifikation für pharmazeutisch-technischen Assistent*innen: Forderung pharmazeutisch-technischen Assistent*innen eine Weiterqualifikation für eine Kompetenzerweiterung zu ermöglichen und diese auch entsprechend zu honorieren. - Krankheitstage im Praktischen Jahr: Pharmazeut*innen im Praktikum sollen krankheitsbedingte Ausfallzeiten von bis zu zwei Wochen eingeräumt werden, ohne die Anerkennung des Praktischen Jahres zu gefährden. - Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr: Pharmazeut*innen im Praktikum soll es möglich sein, das Praktische Jahr in allen Bereichen zu absolvieren, in denen nach BApO § 2 Abs. 3 pharmazeutische Tätigkeiten stattfinden und von einem*r Apotheker*in betreut wird. - Teilzeit im Praktischen Jahr: Pharmazeut*innnen im Praktikum soll es möglich sein, das Praktische Jahr, unter entsprechender Verlängerung, in Teilzeit absolvieren zu können. - Übergangszeitraum zwischen PJ und Approbation: Der Übergangszeitraum zwischen Ende des PJs und dem Erhalt der Approbation soll so geregelt werden, dass angehende Absolvent*innen nach dem PJ weiterhin pharmazeutisch Tätig sein können. - Stärkung Suizidprävention: Bundesweit bedarf es Suizidpräventionsmaßnahmen. Anfallende Kosten sollen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen werden. - Ausbildungs- und Schulungsangebote zu Suizidprävention: Pharmazeut*innen jedes Ausbildungs- oder Berufsstatuses benötigen einen regelmäßiges und aktuelles Weiterbildungsangebot im Bereich der Suizidprävention. - Ausbau Palliativpharmazie, Distributionsregelung: Pharmazeut*innen treten im Rahmen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe im Zuge der Palliativmedizin und Distribution auf. Hier bedarf es eindeutiger Regelungen bezüglich des Erwerbs und der Strafbarkeit. Im Rahmen der Lehre bedarf es Ausbildungsangebote, die Pharmazeut*innen auf die Beratung zu indiziert todbringenden Arzneimitteln vorbereiten. - Ausbau Weiterbildung Fachapotheker*innen "Öffentliches Gesundheitswesen": Um Sozialpharmazie fest in die Gesundheitsversorgung einzubinden, bedarf es einer geeigneten Ausbildung und einem definierten Rahmen der Berufsausübung. Dieser kann gesetzt werden durch die Einführung von "Amtsapotheker*innen" nach dem Vorbild der Amtsapotheker*innen in Nordrhein-Westfalen. - Förderung und Ausbau Sozialpharmazie: Durch den engen Kontakt zur Bevölkerung, ihrer fachlichen Expertise und der Niedrigschwelligkeit der öffentlichen Apotheken tragen Pharmazeut*innen zur Verbesserung der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsberatung bei.  Modellprojekte, wie "Social Prescribing" aus Großbritannien kann durch eine sozialpharmazeutische Perspektive ergänzt werden. - Ausbau von Strukturen der öffentlichen Apotheke zu Implementierung sozialpharmazeutischer Ansätze: Zur Unterstützung und Gesundheitsförderung insbesondere marginalisierter Gruppen bedarf es dem Ausbau digitaler Angebote (z.B. Telepharmazie), um eine adäquate und kontinuierliche Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Pharmazeut*innen sollen hierfür  angemessen geschult und ausgebildet werden. Ebenfalls sollen Pharmazeut*innen so ausgebildet werden, dass sie optimal Gesundheitsinformationen kommunizieren können und somit zur Steigerung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung beitragen können. - Sozialpharmazie im Studium: Pharmaziestudierende sollen sozialpharmazeutisch im Studium ausgebildet werden, sodass sie mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten Versorgungslücken in der Gesundheitsversorgung im späteren Berufsalltag erkennen, abdecken oder auf diese aufmerksam machen können.

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