Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V.
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Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Sie wurde am 18. Juni 1975 in Bonn als bundesweite Interessenvertretung der Werkstätten gegründet. Ihr Sitz ist seit 2022 in Berlin. Die Mitglieder der BAG WfbM sind Träger von Eingliederungseinrichtungen, insbesondere von Werkstätten, Förderstätten und Inklusionsbetrieben.
Die BAG WfbM ist der freiwillige und selbstlose bundesweite Zusammenschluss der Träger aller Einrichtungen, die den Menschen die Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft ermöglichen, welche sich ihr Leben aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder durch Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sichern können. Der Verband dient seinen Mitgliedern als Berater und Interessenvertretung in allen fachlichen und politischen Angelegenheiten.
Derzeit sind rund 310.000 Erwachsene mit Behinderungen in den Mitgliedswerkstätten der BAG WfbM beschäftigt, knapp 26.000 zu ihrer Beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich und fast 260.000 zu ihrer Arbeits- und Berufsförderung im sogenannten Arbeitsbereich. Etwa 20.000 sind so schwer behindert, dass sie einer besonderen Betreuung, Förderung und Pflege bedürfen.
Die politische Interessenvertretung der BAG WfbM findet in Form von Positionierungen und Stellungnahmen zu geplanten und aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sowie auf Eigeninitiative der BAG WfbM zu relevanten Themen ihrer Mitgliedschaft statt. In diesem Zusammenhang gibt es einen regelmäßigen Austausch mit Mitgliedern des Bundestages sowie Vertretern von Bundesministerien, Verwaltungsträgern, Leistungsträgern der Eingliederungshilfe und anderen Verbänden. Des Weiteren gibt es im Rahmen von Verbandsveranstaltungen öffentliche Diskussionen zu unterschiedlichen Themen mit verschiedenen politischen Akteuren. Außerdem stellt die BAG WfbM politischen Vertretern Informationen mittels ihres Verbandsmagazins zur Verfügung.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Rente/Alterssicherung; Berufliche Bildung; Digitalisierung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG): Berücksichtigung von Werkstattbeschäftigten beim Gesetzgebungsverfahren.
- Geplantes Gesetzgebungsverfahren zu Werkstätten für behinderte Menschen und somit Änderungen im SGB IX, WVO und weiteren SGB: Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- 29. Gesetz zur Änderung des BAföG: Das Kabinett hat am 05.06.2024 eine Formulierungshilfe zum 29. Gesetz zur Änderung des BAföG beschlossen und vorgelegt. Mit dieser Formulierungshilfe wird es nun doch zu einer Erhöhung der Grundbedarfsätze des BAföG und somit des Ausbildungsgeldes im Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen kommen. Dies führt wiederum zu einer Erhöhung des Grundbetrags des Entgelts der Werkstattbeschäftigten.
- Geplantes Gesetzgebungsverfahren zu Werkstätten für behinderte Menschen und somit Änderungen im SGB IX, WVO und weiteren SGB: Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Stellungnahme der BAG WfbM zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: Am 9. April 2025 haben CDU, CSU und SPD einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die BAG WfbM reagiert mit einer Stellungnahme auf die vereinbarten Vorhaben und verdeutlicht ihre zentralen Forderungen für eine zukunftsfähige und inklusive Gestaltung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen. Im Koalitionsvertrag bekräftigen CDU, CSU und SPD ihr Ziel, sich für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Entsprechend den Forderungen der BAG WfbM steht dabei auch die Werkstattleistung im Fokus und wird im Koalitionsvertrag ausführlich behandelt.
Relationen
Keine Relationen.