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Werter GmbH

lobbyregister / register_entry 17.05.2022 · Original ↗

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Werter GmbH Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater Werter unterstützt Unternehmen dabei, ihre strategische Position in zunehmend komplexen Märkten zu finden und zu behalten. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir politische Kampagnen anhand von quantitativer und qualitativer Analysen, die den unternehmerischen Sinn und Zweck an der Schnittstelle von Gemeinwohl und Profitabilität definieren. Zu unseren Tätigkeiten gehören neben der Entwicklung politischer Kampagnen die Vor- und Nachbereitung von Terminen mit Politiker:innen, der Konzeption von dazugehörigen Dokumenten sowie der Betreuung von politischen Veranstaltungen. Interessenbereiche: Lebensmittelsicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Bank- und Finanzwesen; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsförderung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Industriepolitik; Lebens- und Genussmittelindustrie; Rüstungsangelegenheiten; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wettbewerbsrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Bundeswehrangelegenheiten; Gesundheitsversorgung; Arzneimittel; Diversitätspolitik; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Weiterentwicklung des Cannabis Gesetzes zur Bereitstellung von Arzneimitteln, Sicherung der Lieferketten bis hin zur Regulierung von Genussmitteln.: Bei der Weiterentwicklung des Cannabis Gesetzes geht es um die Bereitstellung von Arzneimitteln, um Arzneimittellieferketten und Nachhaltigkeit bis hin zur Regulierung von Genussmitteln. - Weiterentwicklung des AMNOG mit Blick auf die Nutzenbewertung innovativer Arzneimittel: Der Nutzenbewertungsprozess des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) ist dem medizinischen Fortschritt zunehmend nicht mehr gewachsen. Die Rahmenbedingungen für frühe Nutzenbewertung und Preisverhandlung sollte angepasst werden, um den Zugang zu innovativen Wirkstoffen sicherzustellen und wirksame Anreize für Forschung und Entwicklung zu setzen. - Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für innovative Therapien und Orphan Drugs im AMNOG: Der Koalitionsvertrag definiert die Pharmaindustrie als eine Leitwirtschaft für Deutschland. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde 2025 der neue Pharma- und Medizintechnikdialog ins Leben gerufen, dessen Ziel u.a. eine Weiterentwicklung des AMNOG ist. Wir setzen uns für eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Regulatorik und eine Anpassung der Evidenzanforderungen für besondere Therapiesituationen ein, damit die Versorgung mit innovativen Therapien und Orphan Drugs weiterhin sichergestellt werden kann. - Forschungsanreize für und sichere Erstattung von Reserveantibiotika: Angesichts des Problems von Antibiotikaresistenzen muss die Versorgung mit Reserveantibiotika sichergestellt werden. Es braucht wirksame Anreize zur Entwicklung neuer Reserveantibiotika. Zudem müssen die Rahmenbedingungen zur Erstattung von Reserveantibiotika im stationären Sektor verbessert werden. - Stabile Rahmenbedingungen für Gesundheitsforschung schaffen: Forschung und Entwicklung der Gesundheitswirtschaft tragen maßgeblich zur Innovationskraft der deutschen Wirtschaft bei. Es bestehen dabei noch erhebliche Hürden in Bezug auf Bürokratie und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke. Die bestehenden Rahmenbedingungen sollten weiterentwickelt werden um Planungs- und Rechtssicherheit für Industrie und Wissenschaft zu schaffen. - Effektive Präventionsmaßnahmen durch verbesserte Impfangebote: Eine konsequente Stärkung der Prävention kann das Auftreten von Erkrankungen reduzieren und gesundheitliche und wirtschaftliche Folgekosten vermeiden. Insbesondere Impfungen leisten einen zentralen Beitrag zum Bevölkerungsschutz. Um präventive Maßnahmen wirksamer zu gestalten, sollten bestehende Hürden beim Zugang zu Impfungen abgebaut, die Gesundheitskompetenz gefördert und präventive Angebote stärker in die Versorgungsstrukturen integriert werden. - Frauengesundheit gezielt verbessern: Frauen sind in Forschung, Versorgung und Präventionsangeboten häufig unzureichend berücksichtigt. Geschlechtsspezifische Unterschiede in Krankheitsbildern, Therapieverläufen und Arzneimittelwirkungen finden in der Praxis bislang zu wenig Beachtung. Um eine bedarfsgerechte und evidenzbasierte Versorgung sicherzustellen, sollten die Rahmenbedingungen in Forschung, Diagnostik und Versorgung weiterentwickelt werden, sodass frauenspezifische Gesundheitsbedarfe systematischer erfasst und adressiert werden. - Einführung eines digitalen Track-&-Trace-Systems für Cannabis entlang der Lieferkette: Mit der fortschreitenden Regulierung von Medizinalcannabis sowie möglichen Erweiterungen für neue Produktkategorien und möglichen legalen Abgabestellen im Rahmen des KCanG steigt der Bedarf an verbindlichen, digital dokumentierten Lieferketten. Ziel ist die rechtssichere Erfassung von Anbau, Verarbeitung, Transport und Abgabe, um Missbrauch, Fehlleitungen und Qualitätsprobleme zu verhindern. Ein verpflichtendes Track-&-Trace-Regime würde Transparenz schaffen und Behörden ermöglichen, Risiken frühzeitig zu erkennen. - Ausgestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen für den Konsumcannabis-Fachhandel und für den kompetitiven Medizinalcannabismarkt: Im Zuge der Legalisierungsdebatten gewinnt die Frage an Bedeutung, wie lizenzierte Handelsunternehmen künftig Produkte vertreiben, Qualitätsstandards einhalten und Verbraucher beraten sollen. Entscheidend sind klare Regeln zu Ladenlizenzen, Produktauswahl, Jugendschutz, Marketingbeschränkungen sowie digitalen Verkaufs- und Informationssystemen. Ziel ist ein sicherer, verantwortungsvoller Fachhandel, der den Schwarzmarkt zurückdrängt und Konsumentenschutz gewährleistet. - Weiterentwicklung der medizinischen Cannabisversorgung & faire Wettbewerbsbedingungen für internationale Marktakteure: Für eine hochwertige, patientenorientierte medizinische Cannabisversorgung braucht es klare, planbare und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen. Tilray setzt sich dafür ein, den medizinischen Markt – von Importregeln über Qualitätsstandards bis zur Versorgungspraxis – weiterzuentwickeln, damit Patienten verlässlich Zugang zu sicheren, standardisierten Produkten erhalten. Gleichzeitig dürfen internationale Unternehmen nicht benachteiligt werden. Beim Übergang zu einem regulierten Markt ist entscheidend, globale Marktführer gleichzustellen, Investitionshürden zu vermeiden und das wirtschaftliche Potenzial der Branche zu nutzen. Dafür braucht es transparente, verhältnismäßige und global anschlussfähige Regeln, die Innovation und Standortentwicklung fördern. - Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG): Das BStabG soll für kurzfristige Einsparungen im Gesundheitswesen für 2027 sorgen. Hierbei dürfen standortpolitische Themen und die Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag, die Pharmaindustrie als Leitindustrie zu etablieren, aber nicht aus dem Auge verloren werden. Aus diesem Grund müssen in den Bereichen des dynamischen Herstellerabschlages, der Preis-Mengen-Regulierung und der Rabattverträge Anpassungen getroffen werden, die Anreize für Innovationen und Forschung mit den Einsparungen in Ausgleich bringen. - SGB 5 (Weiterentwicklung AMNOG Orphan Drugs): Betroffene von Seltenen Erkrankungen stehen vor besonderen Herausforderungen. Aus diesem Grund sind gezielte gesundheitspolitische Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, frühzeitiger Diagnose und leitliniengerechter Versorgung notwendig. Hierfür sind stabile regulatorische Rahmenbedingungen, insbesondere die Anpassung der Orphan-Drug-Regelung unerlässlich. - Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVwG): ApoVWG – Stärkung Vor‑Ort‑Apotheken, Ausbau von Impf‑ und Präventionsleistungen, neue pharmazeutische Dienstleistungen, erleichterte Anschlussversorgung mit Rx‑Arzneimitteln, Entlastung bei Bürokratie und Lieferengpässen. - Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes: Das Tabaksteuergesetz regelt, welche Tabakprodukte der Tabaksteuer unterliegen und in welcher Höhe sowie die Modalitäten der Steuererhebung. - Gute Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland schaffen: Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) soll die Beitragsstabilität der GKV für 2027 sicherstellen und verlangt von allen Beteiligten in seinem Entwurf Beiträge zur Kostenreduktion. Damit die damit verbundenen Belastungen der Pharmaindustrie nicht die Ziele des Koalitionsvertrages sowie des Pharma- und Medizintechnikdialog konterkarieren, setzen wir uns politisch für Anpassungen ein. Diese betreffen insbesondere den dynamischen Herstellerabschlag, die Anpassung von Preis-Mengen Regelungen sowie Rabattverträge für patentgeschützte Produkte. - Stärkung der regulatorischen Rahmenbedingung für die vor-Ort-Apotheke: Anpassung und Kompetenzerweiterung der Rolle von vor-Ort-Apotheken als kritische Infrastruktur für den Krisenfall durch eine nachhaltig Vergütung und einem erweiterten Rollenverständnis im Rahmen der Novellierung des Primärarztsystems. - Anpassung der Rahmenbedingungen für klinische Forschung in Deutschland: Deutschland kann als Standort für klinische Studien attraktiver werden, indem bürokratische Hürden abgebaut und Prozesse gestrafft werden. Kernmaßnahme ist die Zusammenführung der bisher getrennten Genehmigungsprozesse für Strahlenschutz, Medizinprodukte und Arzneimittel in einem einzigen Zulassungsverfahren. Parallel dazu lässt sich der administrative Aufwand bis zum Studienstart durch klare, verbindliche Leitlinien minimieren. Dazu beitragen sollen eine fachspezifische Aufteilung innerhalb der Ethik-Kommissionen sowie die Etablierung einheitlicher Kostenkataloge und Vertragsvorlagen. Letztlich führt dieser beschleunigte Ablauf dazu, dass die Zahl der inländischen Studienteilnehmer potenziell deutlich gesteigert werden kann. - Gestaltung von Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens: Eine zentrale Stellschraube für die Förderung von Innovationen sowie von Effizienzen im deutschen Gesundheitswesen ist die Digitalisierung. Das GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) bietet hierfür einen ersten wichtigen Schritt der konsequent weitergeführt werden muss, um Innovationen zu ermöglichen. - Verbesserung der zivilen und militärischen Kooperation im Gesundheitswesen zur Krisenvorsorge: Deutschland und Europa sind durch eine Vielzahl von extern Krisen bedroht. Damit diesen Krisen, ob zivil oder militärisch, begegnet werden kann ist der Aufbau von Resilienz im Gesundheitswesen eine zentrale Herausforderung. Wir setzen uns im politischen Dialog für eine effiziente und kooperative Verzahnung ziviler und militärischer Akteure im Gesundheits- und Verteidigungsbereich ein und führen Gespräche mit politischen Entscheidern zum Gesundheitssicherstellungsgesetz. Zentral dabei ist die Sicherung von Lieferketten für den Krisenfall sowie die Kooperation mit globalen Partner. - Zeitgemäße Überarbeitung des Lifestyle-Paragraphen § 34 SGB V: Damit das Gesundheitswesen in Deutschland langfristig entlastet werden kann, muss die gesundheitliche Prävention einen größeren Stellenwert bekommen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Lifesyle-Paragraph § 34 SGB V zeitgemäß überarbeitet wird. - Stärkung der Investitionsmöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausreform: Die Überarbeitung der Krankenhausreform muss zum Ziel haben, dass die Bundesländer Anreize haben in die Ausstattung der Krankenhäuser vor Ort langfristig zu investieren damit ein Return on Investment (ROI) entstehen kann und die Substanz der Krankenhäuser erhalten und verbessert werden kann. - Verbesserung der Versorgung von Alzheimer-Demenz Betroffenen: Die Bewältigung der Alzheimer-Demenz erfordert ein gesamtgesellschaftliches Umdenken. Wir fordern eine ganzheitliche Strategie, die von der Prävention und Forschung bis hin zu innovativen Therapiekonzepten reicht. Um das Versorgungssystem zukunftsfest zu machen und den Zugang zu neuen Behandlungsoptionen zu sichern, adressieren wir die dafür notwendigen regulatorischen Kernbereiche. - Auslegung und Anwendung des § 31 Abs. 6 SGB V bei Cannabisextrakten: Auslegung des § 31 Abs. 6 SGB V; Erhalt der Erstattungsfähigkeit standardisierter Cannabisextrakte ohne vorgeschalteten Therapieversuch. Dazu sollen Gespräche im Ministerium und Bundestag geführt werden. - EU Life Science Strategy: Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausarbeitung einer europäischen „Life Sciences Strategy“ durch die Europäische Kommission. Gegenstand der Interessenvertretung ist es, die strategischen Leitlinien und Maßnahmen der Kommission so zu begleiten, dass die Rolle von forschungs- und produktionsnahen Dienstleistern („Contract Research, Development and Manufacturing Organizations“) angemessen berücksichtigt wird. Ziel der Einflussnahme ist es, die vorgesehenen Initiativen zu Förderung, Regulierung, Standortpolitik und Resilienz unter Einbeziehung dieser Akteure auszugestalten - European Biotech Act: Das Regelungsvorhaben betrifft die geplante Einführung eines „EU Biotech Act“ im Rahmen der Europäischen Biotechnologiestrategie. Gegenstand der Interessenvertretung ist es, die Ausgestaltung des neuen Rechtsrahmens so zu begleiten, dass die spezifischen Belange von forschungs- und produktionsnahen Dienstleistern („Contract Research, Development and Manufacturing Organizations“) berücksichtigt werden. Ziel der Einflussnahme ist es, die vorgesehenen Regelungen zu Investitionen, Zulassungsverfahren, industriepolitischer Förderung und Resilienzmechanismen mit Blick auf die Rolle dieser Akteure angemessen zu gestalten

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