Deutscher Factoring-Verband e.V.
Text
Deutscher Factoring-Verband e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich für den Schutz und die Förderung des Factoring-Geschäfts in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland ein. Dabei nimmt er die gemeinsamen Interessen der Factoring-Institute wahr und verschafft den durch den Factoring-Verband vertretenen Factoring-Instituten die ihnen gebührende Stellung im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben.
Dazu nimmt der Deutsche Factoring-Verband zu allen das Factoring-Geschäft betreffende Fragen in Verwaltung, Gesetzgebung und Wirtschaft Stellung. Dies geschieht insbesondere gegenüber den Finanzaufsichtsbehörden, aber auch gegenüber der Bundesregierung/Ministerien und Bundestag/Abgeordneten zu Gesetzgebungs- und Verordnungsinitiativen des deutschen Gesetzgebers (inkl. der nationalen Umsetzung europäischer Vorgaben), sofern sie die Finanzdienstleistung Factoring betreffen. Diese Interessenvertretung geschieht regelmäßig schriftlich (z.B. durch Stellungnahmen, Positionspapiere, direkte Anschreiben) oder mündlich (z.B. durch Teilnahme an Anhörungen/Expertenbefragungen und bilaterale Gespräche).
Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Bank- und Finanzwesen; Zivilrecht
Regelungsvorhaben:
- Beibehaltung der Zahlungsverzugregelungen in der bestehenden EU-Zahlungsverzugsrichtlinie: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt, u.a. mit Neuregelungen zu Zahlungsfristen. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen zum Zahlungsverzug in der bestehenden EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ein.
- Geplante nationale Umsetzung der CSDD-Richtlinie: Forderung eines weiten Verständnisses des Begriffs "beaufsichtichtigtes Finanzunternehmen": Geplante nationale Umsetzung der CSDD-Richtlinie: Forderung eines weiten Verständnisses des Begriffs "beaufsichtichtigtes Finanzunternehmen", um so auch nur nach nationalem Recht beaufsichtigte und ggf. von Anforderungen der CRR ausgenommene Institute (z.B. Factoring-Finanzdienstleistungsinstitute) im Finanzsektor zu erfassen, so dass CSDD-Sorgfaltspflichten nur für den vorgelagerten Teil der Aktivitätskette dieser Institute gelten.
- Umsetzung der EU-Richtlinie 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts: Ausnahmen/Klarstellungen zum Prepack-Verfahren: Im Rahmen des in der Richtlinie (EU) 2026/799 vorgesehenen sog. Prepack-Verfahrens sollen bestimmte noch zu erfüllende Verträge quasi automatisch übertragen werden. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich im Kontext der nationalen Umsetzung dieser EU-Richtlinie dafür ein, dass Factoringverträge nicht zu diesen Verträgen zu zählen sind oder dass Factoringinstituten aufgrund der bestehenden aufsichtlichen und Compliance-Anforderungen eine Zustimmungs- und/oder Kündigungsmöglichkeit im Rahmen der nationalen Umsetzung eingeräumt wird.
Relationen
Keine Relationen.