DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
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DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Schwerpunkte des Verbandsengagements sind die politische Interessenvertretung, der wirtschaftliche und politische Informationsaustausch, die Vernetzung der Mitglieder mit Vertretern aus der Wirtschaft, Wissenschaft und der Politik, die Qualitätssicherung und Nachwuchsförderung. Im DDV sind Auftraggeber von Dialogmarketing und ihre Dienstleister vertreten, u. a. Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, E-Mail-Dienstleister, Customer Services- und Contact-Center, Direct-Mail-Unternehmen sowie Werbungstreibende aus verschiedenen Wirtschaftszweigen. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale des Dialogmarketings, machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung eines ausgewogenen Datenschutz-, Verbraucherschutz und Wettbewerbsrechts. Der Verband pflegt den interfraktionellen Gedankenaustausch, um die Rahmenbedingungen der Freiheit der Kommunikation zu erhalten und die Möglichkeiten des Dialogmarketings einsetzen zu können. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Datenschutz und Informationssicherheit; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Parlamentarisches Verfahren; Digitalisierung; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Internetpolitik; Werbung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Recht"
Regelungsvorhaben:
- Paragraf 34 I BDSG für Auskunftsanfragen und Paragraf 20 III zur Vermeidung paralleler Verfahren: Der DDV setzt sich für eine gesetzliche Regelungen auf Basis aktueller Rechtsprechung des EuGH zur Speicherfrist für Auskunftsanfragen hinsichtlich der Empfänger von Daten ein. Im Weiteren gäbe das Änderungsgesetz die Möglichkeit, das Problem der doppelten Rechtswege (Zivil- und Verwaltungsrechtsweg) zu lösen, indem ein Rechtsweg ausgesetzt würde unter Priorisierung des Zivilrechtsweges. Nicht zuletzt weist der DDV auf werberechtliche Missverständnisse im Zusammenhang mit dem so genannten Lettershop-Verfahren hin.
- Gesetzl. Klarstellung für Spendenwerbung durch NGOs und Unternehmen; Rechtssicherer Rahmen.: Der DDV setzt sich für eine klare wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Spendenwerbung ein. Ziel ist es, eine Gesetzesänderung zu erwirken, die klarstellt, dass
Spendenwerbung durch gemeinnützige Organisationen nicht dem UWG unterfällt und
Spendenwerbung durch wirtschaftlich tätige Unternehmen keine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG darstellt, sofern der altruistische Zweck im Vordergrund steht und insbesondere kein Bezug zu Produkten oder Leistungen des Unternehmens hergestellt wird.
- Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge: Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).
- Beachtung der traditionell tarifungebundenen Branchen beim Tariftreuegesetz: Es geht um das geplante Bundestariftreuegesetz. Laut Koalitiionsvertrag gilt es für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro.
- Überlegungen der EU-Kommission, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln: Die EU-Kommission prüft derzeit, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln. Dies ist aus Sicht des ZAW weder erforderlich noch sachgerecht und führt zu erheblichen praktischen Problemen für die Rechtsanwender. Die UCP-Richtlinie verfolgt als Vollharmonisierungsinstrument im Bereich B2C bereits heute das Ziel eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens. Gleichzeitig hat sie sich in ihrer bisherigen Form als hinreichend flexibel erwiesen, um den unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen und Durchsetzungsmechanismen Rechnung zu tragen. Gerade diese systemische Einbettung in die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ihre effektive Anwendung.
Relationen
Keine Relationen.