polradar

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG versteht sich als transparenter Partner der Politik, der sein Expertenwissen und seine praktische Expertise in den politischen Diskurs einbringt. Dazu werden Gespräche u. a. mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung sowie Vertretern der verschiedenen Bundesministerien geführt und vereinzelt Veranstaltungen ausgerichtet, zu denen auch relevante Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Stellungnahmen und Positionspapiere erarbeitet und eingebracht. Interessenbereiche: Digitalisierung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Energie"; Erneuerbare Energien; E-Commerce; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Migration; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Allgemeine Energiepolitik; Bauwesen und Bauwirtschaft; Arbeitsmarkt; Energienetze; EU-Gesetzgebung; Integration Regelungsvorhaben: - Änderung zum TierHaltKennzG: Ausweitung auf weitere Vertriebskanäle, Erhöhung der Praktikabilität mögl. Downgrades und Stärkung der Landwirtschaft: Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung. Zielsetzung ist die Realisierung eines identischen Transparenzniveaus in der Außer-Haus-Verpflegung, wie es im Lebensmitteleinzelhandel vorgesehen ist; Hinwirken auf praktikable Downgrading-Optionen, ohne die Erforderlichkeit der Kennzeichnung des Rohstoffanteils aus höherer Haltungsform; Hinwirken auf einheitliche Auslegung und Stärkung der deutschen Landwirtschaft durch Verbindung von Haltung und Herkunft. - Finanzierung Transformation Tierhaltung: Plädoyer für nachhaltige öffentliche Finanzierung: Plädoyer für nachhaltige öffentliche Finanzierung der Transformation der Tierhaltung in Deutschland. - AgrarOLkG: Beibehaltung in der jetzigen Fassung: Beibehaltung des Status quo des gegenwärtig gültigen und über die UTP-Richtlinie bereits in weiten Teilen hinausgehenden Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes. - Änderung EU-RL 2014/31/EU (i.R. BEG IV): eBon ermöglichen, auch bei Wiegevorgang Obst und Gemüse: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält. - Verankerung einer positiven ökol. Lenkungswirkung bei möglicher Umlage der EU-Plastikabgabe in DE: Verankerung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei der Ausgestaltung einer möglichen Umlage der EU-Plastikabgabe in Deutschland mit dem Ziel die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten nicht zu gefährden. - Schaffung eines Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG: Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch Schaffung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. - Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR: Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). - Verhältnismäßige und praxistaugliche Rücknahme-/Informationspflichten bei Elektroaltgeräten: Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der Rücknahme- und Verbraucherinformationspflichten bei Elektroaltgeräten für Handelsunternehmen. Darüber hinaus Hinwirken auf eine Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung, eine Eindämmung des Brandrisikos durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und eine sachgerechte Einbeziehung des Onlinehandels. - Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien. - Verhältnismäßige und bürokratiearme Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung: Verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung mit dem Ziel, die Getrenntsammlung und Recyclingquote von gewerblichen Abfällen zu verbessern. Beibehaltung der bisherigen Ausnahmeregelung bei der Vorbehandlungspflicht und der Zulässigkeit der Kaskadenvorbehandlung. - Optimierung Sammlung, Sortierung & Verwertung Alttextilien sowie Umgang mit (Ultra-)Fast-Fashion durch Einführung erweiterter Herstellerverantwortung: Begleitung der nationalen Umsetzung und Ausgestaltung von EPR-Systemen zur Optimierung der Erfassung und Verwertung von Alttextilien im Einklang mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Adressierung von Positionen an die Bundesregierung zur aktiven Mitgestaltung der delegierten Rechtsakte unter der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR). Begleitung von Diskussionen zur sachgerechten Handhabung von kurzlebigen Textilprodukten (Fast und Ultra Fast Fashion) innerhalb von Verwertungssystemen. - Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels: Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden. - Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte.: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften. - Praxisnahe Lösungen bei der nationalen Umsetzung der EUDR und Verschiebung um 12 Monate: Verschiebung der nationalen Umsetzung um 12 Monate sowie Schaffung praxistauglicherer Schnittstellen, die handelsgerecht große Anzahlen verarbeiten können und Kleinbauern befähigen, die geforderten Informationen bereitzustellen. - Anpassung der Fütterungsvorschriften für die Black Soldier Fly: Umfassende Zulassung von Lebensmittelabfällen als Futtermittel für Insekten wie die Black Soldier Fly - Etablierung einer verpflichtenden einheitlichen Nachhaltigkeitskennzeichnung für Lebensmittel: Etablierung einer Nachhaltigkeitskennzeichnung für Lebensmittel, damit Kundinnen und Kunden die Klimawirkung ihres Einkaufs erkennen können. - Ermöglichung mehrgleisiger Kennzeichnung von Mineralwasser bei klarer Auslobung: Zulässiger Vertrieb von Mineralwasser aus einer Quelle unter verschiedenen Markennamen, bei namentlicher Nennung der betreffenden Quelle. - Hinwirkung auf eine beschleunigte Zulassung von Smart Proteins: Beschleunigung der Zulassungsverfahren und stärkere Unterstützung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die auf Smart Proteins basieren. - Wettbewerb auf Online-Plattformen fair gestalten: Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften. - Beschleunigung von Netzanschlüssen: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen. - Mitgestaltung der sekundären und delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die Bundesregierung soll bewogen werden, ggü. der EU-Kommission darauf hinzuwirken, bei der Gestaltung der delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung folgende Punkte zu berücksichtigen: bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen. - Mitgestaltung der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht: Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – insbesondere bei den Artikeln 29 und 47 – in Deutschland, folgende Punkte zu berücksichtigen: minimalinvasive Ausgestaltung von Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung inbs. für Transportverpackungen, bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen - Digitalisierbarkeit steuerlicher Prozesse, Steuerbescheide in digitaler Form: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten. - Schaffung von Rechtssicherheit für die Besonderheiten einer Kundenanlage im Energiewirtschaftsrecht: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können. - Praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetz: Im Rahmen eines Änderungsgesetzes streben wir eine praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an, um die Berichts-, Dokumentations- und Umsetzungspflichten sowie die Regelungen für Rechenzentren praxistauglicher auszugestalten. Dazu gehören Umsetzungspflichten gemäß § 9, Abwärmenutzungspflichten in §11 (3), Änderungen der PUE-Vorgaben in §11 (1), (2), Berichtspflichten gemäß § 13, Abwärmemeldungen nach § 17 sowie eine Klarstellung der Definition von Rechenzentren § 3 Nr. 24. - Umsetzung der EU Entgelttransparenz-Richtlinie: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen. - Umsatzsteuerliche Änderungen i.R.d. Jahressteuergesetzes 2026: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG - Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich - Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich

Relationen

Keine Relationen.