Deutscher Franchiseverband
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Deutscher Franchiseverband
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Deutsche Franchiseverband vertritt die Interessen der Franchisewirtschaft, indem er die für das Geschäftsmodell Franchise relevanten regulatorischen Rahmenbedingungen beobachtet, bewertet und in den politischen Dialog einbringt. Ziel ist es, die Bedeutung der Franchisewirtschaft sichtbar zu machen und ihre Anforderungen an klare, verlässliche und praxistaugliche Regulierung darzustellen.
Dazu entwickelt der Verband grundsätzliche Positionierungen, organisiert Austauschformate und bringt seine Expertise in politische Entscheidungsprozesse ein. In Einzelfällen werden auch Stellungnahmen zu regelungsbezogenen Fragestellungen erarbeitet.
Im Mittelpunkt steht das Anliegen, die Sicht der Franchisewirtschaft einzubringen und Impulse für ein leistungsfähiges wirtschaftliches Umfeld zu geben.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Handel und Dienstleistungen; Zivilrecht; Parlamentarisches Verfahren; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Handwerk; Wettbewerbsrecht; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Rechtspolitik
Regelungsvorhaben:
- Einsatz für ein Existenzgründungsförderungsgesetz: Es ist an der Zeit eine Gründerkultur nachhaltig in das gesellschaftliche Bewusstsein zu verankern und die Wichtigkeit und Ernsthaftigkeit gelebten Unternehmertums hervorzuheben. Denn Unternehmensgründungen schaffen Innovation und Wettbewerbsfortschritt. Gleichzeitig sind diese mit einem hohen existenziellen Risiko für den Gründer verbunden. Bürokratische Hürden und Intransparenz bei möglichen Förderungen schaffen Unsicherheit und werden dem wirtschaftlichen Risiko als Bürde noch mit aufgelegt. Ein Existenzgründungsförderungsgesetz schafft Klarheit. Klarheit im Bereich der Zuständigkeit, Klarheit im Bereich der Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten sowie Klarheit über die Ernsthaftigkeit die Unternehmensgründern entgegengebracht werden soll.
- Einführung der Altersvorsorgepflicht für Selbständige: Der Deutsche Franchiseverband erkennt die Notwendigkeit, auch jene Selbständigen vor Altersarmut zu schützen, die bisher nicht obligatorisch oder freiwillig für das Alter vorsorgen. Es müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, die das Risiko von Altersarmut für Selbständige mindern und gleichzeitig die besonderen Einkommensverhältnisse dieser Gruppe berücksichtigen.
- Keine Einbeziehung des Geschäftsmodells Franchise in die Richtlinie über Europäische Betriebsräte: Vor dem Hintergrund der Revision der Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, haben sowohl der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments als auch der Bundesrat beschlossen, dass auch Franchisesysteme ihrer Ansicht nach künftig unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollen. Eine Einbeziehung des Geschäftsmodelles Franchise im Rahmen einer Überarbeitung der EBR-Richtlinie widerspricht diametral den Grundsätzen der deutschen sowie europäischen Rechtsordnung.
Relationen
Keine Relationen.