Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"
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Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" ist ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen mit dem Ziel, Rechtssicherheit für die selbstlose Beteiligung an der politischen Willensbildung zu schaffen und so Demokratie und Menschenrechte zu stärken.
Sie beschäftigt sich dazu insbesondere mit dem Gemeinnützigkeitsrecht.
Hierzu führt die Allianz einen kontinuierlichen Dialog mit Mitgliedern des Bundestages, Fraktionen und Ministerien. Sie wirkt auf konkrete Gesetzesvorhaben ein, übermittelt Stellungnahmen und nimmt an Anhörungen teil.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Recht"; Politisches Leben, Parteien; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts I: Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit dem Jahressteuergesetz 2023 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts umzusetzen. Daraus wurde das Jahressteuergesetz 2024. Im vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist dies noch nicht enthalten. Ein weiterer Regierungsentwurf ist angekündigt. (Siehe: Steuerfortentwicklungsgesetz - STeFeG)
Unser Ziel ist, dass ein geändertes Gemeinnützigkeitsrecht die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichert, insbesondere durch zusätzliche Zwecke und Klarstellungen zu politischen Mitteln. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien und Wahlgemeinschaften zu unterscheiden, aber nicht etwa gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Zustandekommen eines Demokratieförderungsgesetz/Demokratiefördergesetz: Wir setzen uns dafür ein, dass ein entsprechendes Fördergesetz beschlossen wird und dass dabei die Vielfalt und Diversität der Zivilgesellschaft abgebildet wird.
- Modernisierung des Lobbyregister-Gesetzes: Wir arbeiten dafür, dass die Spezifität zivilgesellschaftlicher Organisationen angemessen berücksichtigt wird. Dies Organisationen sind weder Auftragnehmerinnen wie eine Agentur (auch nicht Auftragnehmerin von Spender:innen) noch handeln sie wie For-Profit-Organisationen im eigenen Interesse. Typischerweise werden sie durch Spenden/Mitgliedsbeiträge und Fördermittel finanziert. Die nötige Transparenz der Mittehlherkunft muss das öffentliche Interesse mit einem Schutz-Interesse von Privatspender:innen abwägen.
- Engagementstrategie des Bundes: Die Bundesregierung plant, bis Ende 2024 eine Engagement-Strategie zu verabschieden. Wir haben dazu Stellungnahmen abgegeben.
- Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II: Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln.
Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Berücksichtigung gemeinnütziger Regelungen im Stiftungsfinanzierungsgesetz: Mit einem Gesetz über die Finanzierung der so genannten parteinahen Stiftungen sollen bisherige Verfahren in ein Gesetz überführt werden. Es geht in erster Linie um staatliche Fördermittel, aber auch eine Abgrenzung zu Demokratie-Feinden und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Hier gibt es Parallelen zum Gemeinnützigkeitsrecht. Zudem könnte die Steuerbegünstigung dieser Stiftungen/Vereine hier unabhängig vom Gemeinnützigkeitsrecht geregelt werden.
- Bürokratie-Entlastung für Ehrenamt, Vereine, Zivilgesellschaft: Zivilgesellschaftliches Engagement soll einfach sein. Die Freiheit der Zivilgesellschaft darf nicht durch überbordende Regeln beschränkt werden. Ein Verdacht, dass der Staat durch Regeln den Raum der Zivilgesellschaft beschränkt (shrinking spaces), darf nicht entstehen. Die verschiedenen Rechtsgebiete bzw. Ressorts müssen zusammen gedacht werden. Engagement muss einfach sein. Eine Unterscheidung nach Organisationsgrößen bzw. Grad der Professionalisierung ist sinnvoll.
- Schutz des Freiraums der Zivilgesellschaft: Bundesregierung oder Bundestag sollten ein Konzept zum nachhaltigen Schutz und zur Stärkung von zivilgesellschaftlicher Beteiligung in einer modernen Demokratie vorlegen. Ziele sollten sein, das Ranking im Civicus-Monitor wieder auf "unbeschränkt" herzustellen sowie den Hinweisen und Rügen im Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission nachzukommen.
- Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts III: Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Stärkung einer lebendigen Zivilgesellschaft verpflichtet, sie will den Katalog der gemeinnützigen Zwecke modernisieren und das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfachen.
Um gemeinnützige Vereine angesichts von „Shrinking Spaces“ besser vor antidemokratischen Angriffen zu schützen, muss ein modernisiertes Gemeinnützigkeitsrecht die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern, insbesondere durch zusätzliche Zwecke und Klarstellungen zu politischen Mitteln. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien und Wahlgemeinschaften zu unterscheiden, aber nicht etwa gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
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