Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland)
Text
Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland)
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Ziel von Reporter ohne Grenzen e.V. (RSF) ist die Verteidigung des Menschenrechts der Pressefreiheit. Zu diesem Zweck verfolgt RSF folgende Tätigkeiten im Sinne einer Interessenvertretung nach § 1 Absatz 3 LobbyRG:
- Politische Gespräche mit Gremien, Mitgliedern, Fraktionen und Gruppen des Bundestags und deren Mitarbeitenden, mit der Bundesregierung und ihren Mitarbeitenden, konkret dem Bundeskanzler, Bundesminister*innen, parlamentarischen Staatssekretär*innen, Staatssekretär*innen, Abteilungs-, Unterabteilungs-, und Referatsleiter*innen zu konkreten Gesetzgebungsvorhaben, Strategieprozessen, aus Anlass konkreter Reisen und Veranstaltungen oder politischer Ereignisse mit Bezug zum Thema Pressefreiheit, allein oder gemeinsam mit anderen Organisationen.
- In diesem Zusammenhang: Zustellung von Briefings, Berichten und Stellungnahmen.
- Ausrichtung von oder Teilnahme an politischen Veranstaltungen wie z.B. parlamentarischen Frühstücken und Abenden.
- Ausübung der Funktion als Sachverständige im Rahmen von Anhörungen.
- Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren und Berichten mit Bezug zu Pressefreiheit, z.B. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung.
Interessenbereiche: Digitalisierung; Rüstungsangelegenheiten; Zivilrecht; Außenpolitik; Datenschutz und Informationssicherheit; Verwaltungstransparenz/Open Government; Menschenrechte; Meinungs- und Pressefreiheit; Rechtspolitik; Strafrecht; Cybersicherheit; EU-Gesetzgebung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Internetpolitik
Regelungsvorhaben:
- Europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie auf innerstaatliche Fälle ausweiten: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
- Begleitung der nationalen Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA): Sicherstellung von Medienfreiheit und redaktioneller Unabhängigkeit in Europa.
- Verbesserungen im Schutz für Journalist*innen vor digitaler Gewalt: Das Digitale Dienste Gesetz sollte Medienschaffende als zu schützende Berufsgruppe berücksichtigen. Dafür sind Verbesserungen beim Verständnis von digitaler Gewalt, der Sicherung von Anonymität im Internet sowie der richterlich angeordneten Accountsperren vonnöten. RSF setzt sich für die effektive Umsetzung der Rolle des inländischen Zustellungsbevollmächtigten ein.
- Überwachung der Nachrichtendienste verfassungsskonform ausgestalten & Journalist*innen schützen: Ausräumen von verfassungsrechtlichen Risiken und unrechtmäßigem Eingriff in Grundrechte, insbesondere der Pressefreiheit im Rahmen der Datenübermittlung zwischen u.a. Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden. Datenübermittlung muss den Vorgaben des Gerichtsurteils entsprechen.
- Einführung eines Bundestransparenzgesetz: Einführung eines Bundestransparenzgesetzes zur Stärkung des Rechts auf Zugang zu Informationen.
- Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern; "Chatkontrolle" der EU: Illegitime Überwachungsbefugnisse und Eingriffe in vertrauliche Kommunikation verhindern; Verschlüsselung nicht aushöhlen.
- Forderungen zur Bundestagswahl 2025: Zur Bundestagswahl 2025 fordert Reporter ohne Grenzen (RSF) umfassende Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit. Journalistinnen und Journalisten sollen wirksam vor Gewalt, Überwachung und Einschüchterung geschützt werden. Dazu zählt der bessere Schutz bei Demonstrationen, die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie und stärkere Kontrolle von Sicherheitsbehörden. RSF verlangt zudem ein Recht auf sichere Kommunikation, eine transparente Medienförderung, Reformen im Medienkonzentrationsrecht und die konsequente Anwendung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes. Exiljournalistinnen und Exiljournalisten sollen durch humanitäre Visa, Schutzprogramme und gezielte Förderung unterstützt werden. Pressefreiheit müsse auch in der Digital- und Sicherheitspolitik oberstes Gebot sein.
- Einführung einer Digitalabgabe: Einen stabilen und zukunftsfähigen Finanzierungsmechanismus für Medien aufbauen und die Medienvielfalt in Deutschland dauerhaft absichern; die Mittelvergabe muss an neutrale und nachvollziehbare Kriterien gebunden werden, um staatliche Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte auszuschließen, die Unabhängigkeit der Presse zu wahren und demokratiefördernd zu wirken.
- Die Gemeinnützigkeit von Non-Profit Journalismus anerkennen: Non-Profit-Journalismus als eigenständiger gemeinnütziger Zweck in § 52 Abgabenordnung verankern
- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit: Änderungen in § 99 StGB sowie den neuen Straftatbestand der Ausübung fremder Einflussnahme und der darauf gerichteten Agententätigkeit (§ 87a StGB) auf seine Wirksamkeit zur Bekämpfung transnationaler Repression in Deutschland prüfen; Journalist*innen und Medienschaffende besser vor geheimdienstlicher Agententätigkeit und ausländischer (staatlicher) Verfolgung/ Bedrohung/ Überwachung schützen
- Journalistische Schutzrechte im Zuge der Einführung einer IP-Adressdatenspeicherung wahren: Wirksamer Schutz von und Ausnahmeregelungen für Journalist*innen vor Überwachung durch Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung durchsetzen
- Änderung des Gesetzes über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung: Schutz von Medienhäusern nud Redaktionen vor zu weitreichenden Befugnissen hinsichtlich Durchsuchungen und Beschlagnahmungen
Relationen
Keine Relationen.