WerteInitiative e.V.
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WerteInitiative e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Durch direkte Anschreiben, Positions- und Hintergrundpapiere, Dossiers und Studien wird unmittelbar der Kontakt zu Politikerinnen und Politikern – insbesondere den Mitgliedern des Deutschen Bundestags – gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessensvertretung ausgeübt, um die Perspektive jüdischer Deutscher zu unseren Kernthemen „Stärkung der Demokratie und des Rechtsstaates“ zu erläutern und die politischen Entscheidungsträger für Themen jüdischen Lebens zu sensibilisieren. Wir führen regelmäßig politische Austausch- und Diskussionsformate durch und bieten mit unseren Veranstaltungen ein Forum zum Austausch von Politik und Zivilgesellschaft, um auch Mitglieder des Deutschen Bundestags über unsere Positionen zu allen Themen rund um das jüdische Leben zu informieren und sie so darin zu unterstützen, die gewonnenen Erkenntnisse in ihre politische Arbeit einfließen zu lassen.
Interessenbereiche: Kultur; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Extremismusbekämpfung; Religion/Weltanschauung; Außenpolitik; Sonstige Interessenbereiche; Terrorismusbekämpfung; Strafrecht; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Integration
Regelungsvorhaben:
- Änderung des StGB zur besseren Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland: Im §130 StGB sind zurzeit die zu
schützenden Personengruppen auf „Teile der Bevölkerung“ beschränkt. Dies wird in der Rechtsprechung als „Teile der deutschen Bevölkerung“ verstanden. Das entspricht nicht mehr den Realitäten einer globalisierten Welt, in der Konflikte anderer Regionen auch in Deutschland ausgetragen werden. Eine Änderung des Gesetzestexts erscheint vor diesem Hintergrund angemessen.
- Förderrichtlinien des Bundes anpassen: Förderrichtlinien so anpassen, dass Antisemitismus und Missbrauch durch weitere FDGO-Gegner reduziert wird
- Umsetzung des Beschlusses zum Schutz jüdischen Lebens in konkretes politisches Handeln: Ziel ist die Umsetzung politischer Maßnahmen, die sich aus dem Beschluss ableiten, um jüdisches Leben in Deutschland zu schützen. Dazu können Maßnahmen der Extremismusbekämpfung zählen, aber auch Anpassungen des öffentlichen Rechts und des Strafrechts.
- Umsetzung des Beschlusses in Regierungshandeln: Die Inhalte des Beschlusses sollen in konkretes Regierungshandeln umgesetzt werden. Dazu führen wir Gespräche mit den Abgeordneten der demokratischen Fraktionen.
- Sympathiewerbung für Terrorismus ins StGB aufnehmen: Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden:
Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden:
Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
- Einführung eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts Israels: Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen.
Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
- Befugnis zur Onlinedurchsuchung für das BfV: Befugnis zur Online-Durchsuchung informationstechnischer Systeme für das BfV.
Gesetzliche Grundlage für aktive digitale Abwehr: Schwächung der Informationsbasis und der Tatmittel angreifender feindlicher Akteure. Die Eingriffsbefugnisse sind entsprechend der Intensität des Eingriffs und der Dringlichkeit der Gefahrenlage zu staffeln, insbesondere unter Berücksichtigung von Richtervorbehalt und parlamentarischer Kontrolle (PKGr).
- Änderung des GG zum Schutz jüdischen Lebens: Das Grundgesetz, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.03.2025 I Nr. 94, soll in Art. 3 wie folgt geändert werden:
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
„(4) Der Staat fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur. Er tritt Antisemitismus entgegen.“
- Änderung des LuftVG zum Schutz israelischer Reisender im Luftverkehr: § 21 Abs. 2 LuftVG so zu ergänzen, dass sich staatseigene Luftfahrtunternehmen, deren Hauptanteilseigner einen nach § 7 AWV unzulässigen Boykott mitträgt, nicht mehr auf eine Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB berufen können, um die Beförderung zu verweigern. Ergänzend soll § 1 AGG um das Merkmal der Staatsangehörigkeit erweitert werden.
Relationen
Keine Relationen.