Gesellschaft für bedrohte Völker
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Gesellschaft für bedrohte Völker
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der Verein führt zum Zweck der Interessenvertretung direkte Gespräche sowie schriftliche Kontakte mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und relevanter Bundesministerien. Durch Hintergrundinformationen, Positionspapiere und Teilnahme an parlamentarischen Fachgesprächen setzt sich der Verein dafür ein, auf Bedrohungen von Völkern, ethnischen und religiösen Gemeinschaften sowie Minderheiten aufmerksam zu machen und politische Maßnahmen zur Prävention von Genozid, Ethnozid und Vertreibung zu fördern. Zusätzlich organisiert der Verein öffentlichkeitswirksame Aktionen wie Mahnwachen oder Gedenkveranstaltungen, die auch von politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern besucht werden, um diese auf aktuelle Risiken und menschenrechtliche Anliegen aufmerksam zu machen und für die Positionen des Vereins zu sensibilisieren
Interessenbereiche: Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"
Regelungsvorhaben:
- Genozid-Prävention und Schutzverantwortung: Es wird darauf hingewirkt, dass Deutschland und die EU konsequenter Maßnahmen gegen die Unterwanderung demokratischer Systeme durch autokratische Staaten ergreifen. Ziel ist eine werte- und regelbasierte Ordnung sowie der Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Dazu soll die politische Einflussnahme autokratischer Regime eingedämmt, Desinformation entgegengewirkt und die europäische Zivilgesellschaft gestärkt werden, u. a. durch klare Konditionalitäten für EU-Mittel und mehr Investitionen in Sicherheit und Unabhängigkeit.
- Indigene Völker: Es wird darauf hingewirkt, dass Deutschland und die EU menschenrechtliche Prinzipien gegenüber Regierungen im Globalen Süden konsequenter vertreten und die Handlungsspielräume zivilgesellschaftlicher Akteur*innen schützen. Ziel ist, politische Rahmenbedingungen zu stärken, die die Beteiligung indigener und marginalisierter Gemeinschaften an Entscheidungen zu Ressourcen, Entwicklung und Klimaschutz sichern und die Einschränkung von NGOs durch staatliche Kontrolle und Repression verhindern.
- Genozid-Prävention und Schutzverantwortung - China-Arbeit: Es wird darauf hingewirkt, dass Deutschland und die EU ihre Menschenrechts- und Außenpolitik gegenüber China konsequenter an rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards ausrichten. Ziel ist, Repressionen gegen Tibetern, Uiguren, Mongolen sowie demokratische Rechte in Hongkong und Taiwan klar zu adressieren, Einflussnahmen Chinas in internationalen Institutionen entgegenzutreten und eine geschlossene europäische Haltung zu fördern, die Menschenrechte gegenüber wirtschaftlichen Interessen nicht nachrangig behandelt.
- Schutz bedrohter Minderheiten in Konfliktregionen stärken: Es wird darauf hingewirkt, dass Deutschland und die EU bei Konflikten und schweren Menschenrechtsverletzungen – u. a. in der Ukraine, im Sudan und im Südkaukasus – den Schutz ethnischer und religiöser Minderheiten konsequenter priorisieren. Ziele sind die Anerkennung und Dokumentation von Verbrechen, die Sicherung humanitärer Zugänge, die politische Unterstützung betroffener Communities sowie wirksame Sanktionen gegen Verantwortliche staatlicher Repression, Vertreibung und Völkermord.
- Ethnische und religiöse Minderheiten: Es wird darauf hingewirkt, dass Deutschland und die EU Kriegsverbrechen und systematische Menschenrechtsverletzungen durch die Türkei und verbündete islamistische Gruppen in Syrien und im Irak klar benennen und strafrechtlich verfolgen. Ziel ist, den Schutz betroffener Minderheiten wie Kurd*innen, Assyrer*innen/Aramäer*innen/Chaldäer*innen, Armenier*innen, Yezid*innen sowie weiterer religiöser Gruppen zu stärken und politische wie rechtliche Maßnahmen zu fördern, die Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen.
- Postkoloniale Verantwortung Deutschlands in Afrika stärken: Es wird darauf hingewirkt, dass Deutschland und die EU koloniale Kontinuitäten in Afrika konsequent adressieren und Maßnahmen zum Schutz indigener und marginalisierter Bevölkerungsgruppen unterstützen. Ziel ist insbesondere, gerechte Beteiligungsprozesse, völkerrechtskonforme Ressourcennutzung, die Anerkennung kolonialen Unrechts sowie wirksame Schritte gegen Enteignung, Vertreibung und Diskriminierung zu fördern – etwa in Namibia, Tansania, der Westsahara und der DR Kongo.
- Schutz indigener Gemeinschaften im Amazonas vor Gewalt und Landraub stärken: Es wird darauf hingewirkt, dass Deutschland und die EU den Schutz indigener Gemeinschaften im Amazonas stärken und schwere Menschenrechtsverletzungen durch organisierte Kriminalität, illegale Extraktion und staatliches Versagen klar adressieren. Ziel ist, sichere Handlungsräume für indigene Vertreter*innen zu schaffen, ihre Landrechte zu schützen und politische Maßnahmen zu fördern, die Gewalt, Vertreibung und die Bedrohung in freiwilliger Isolation lebender Gruppen eindämmen.
Relationen
Keine Relationen.