Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk
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Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Interessenvertretung des privaten Rundfunks geführt, die die Rahmenbedingungen der Mitglieder in vielerlei Hinsicht verbessern sollen. Dies ist für die Mitglieder von großer Bedeutung.
Interessenbereiche: Internetpolitik; Urheberrecht; Kommunikations- und Informationstechnik; Meinungs- und Pressefreiheit; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Werbung; Massenmedien; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit
Regelungsvorhaben:
- Änderungen an der 12. GWB-Novelle, Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 des BMWE: Es ist notwendig, die besonderen Herausforderungen des prv. Rundfunks bei der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fokus zu nehmen. Im vorliegenden Entwurf ist das unberücksichtigt geblieben. Es wird gebeten, den Beschluss der RuFu-Komm. vom 4.3.26 zu berücksichtigen. Argumente: Regelung der Umsatzerlöse, Die für § 30 Abs. 2b GWB geltenden Argumente im Printbereich sind auf Radio (Audio) und Lokal-TV übertragbar. Die audiovisuellen Medien müssen hier gleichbehandelt werden, d.h. die Norm in § 30 UWG ist entsprechend auch auf den Rundfunk bzw. audiovisuelle Dienste anzuwenden. Berücksichtigung von: Kooperationen, Berücksichtigung der Marktbedingungen regionaler Medien, Rahmenbedingungen f. Rufu-Veranst. wie für Presseverlage.
Relationen
Keine Relationen.