ARGE AGDW-Die Waldeigentümer/Familienbetriebe Land und Forst e.V. GbR
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ARGE AGDW-Die Waldeigentümer/Familienbetriebe Land und Forst e.V. GbR
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die ARGE AGDW/FABLF GbR ist eine Gesellschaft der Bundesverbände AGDW-Die Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst, um unter dem gemeinsamen Dach "Wald ist Klimaschützer" über die Klimaschutzwirkungen des Waldes und die Notwendigkeit einer Vergütung dieser Leistung für die einzelnen Waldbesitzer zu informieren.
Die ARGE AGDW/FABLF GbR unterhält eine Geschäftsstelle in Berlin, um mit Bundesregierung und Bundestag in Kontakt zu treten.
Die ARGE AGDW/FABLF GbR nutzt für die Politikbegleitung des gesamte Spektrum üblicher Verbandskommunikation, also insbesondere persönliche Gespräche, Telefonate, E-Mails, förmliche Stellungnahmen und Positionierungen, Unterhalt einer Homepage und von Social-Media-Kanälen, Angebot von Veranstaltungen (parlamentarische Frühstücke, parlamentarische Abende, Tagungen, Seminare, etc.) sowie Teilnahme an Veranstaltungen Dritter. Alle Formate werden durchgängig periodisch bespielt.
Die ARGE AGDW/FABLF GbR betreibt keine Mitgliederberatung und keine eigene Forschungstätigkeit.
Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
Regelungsvorhaben:
- Verhinderung der Novellierung des Bundeswaldgesetzes: Verhinderung der Novellierung des Bundeswaldgesetzes. Das bestehende Bundeswaldgesetz in seiner aktuellen Fassung wird für ausreichend erachtet.
- Herbeiführung eines Rechtsrahmens für den Handel von CO2-Bindungszertifikaten: Herbeiführung eines Rechtsrahmens für den Handel von CO2-Bindungszertifikaten. Der Gesetzgeber wird allgemein zum Handeln und zur Vorlage möglicher Modelle aufgefordert. Es gibt verbandsseitig keine Präferenz für ein spezifisches Modell.
- Nature Restauration Law (Verordnung EU 2024/1991 vom 24. Juni 2024): Mit der Verordnung wird darauf abgezielt, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen. Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden. Die ARGE setzt sich dafür ein, dass die entsprechenden nationalen Wiederherstellungspläne unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts einer stabilen Agrar- und Forstwirtschaft, der Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion sowie unter Wahrung der grundrechtlich geschützten Eigentumsrechte erstellt werden.
- Nationaler Wiederherstellungsplan im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1991: Das Bundesumweltministerium hat im April 2026 den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zur Bürgerbeteiligung vorgelegt, um geschädigte Ökosysteme zu renaturieren und die Biodiversität zu sichern. Die ARGE sieht erhebliche Risiken für Bewirtschaftung, Eigentum und Planungssicherheit, insbesondere durch das Verschlechterungsverbot, die flächenhafte Ausweitung naturschutzrechtlicher Vorgaben und fehlende Berücksichtigung klimabedingter Veränderungen. Gefordert werden freiwillige und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen, rechtssichere Rahmenbedingungen, eine belastbare Folgenabschätzung sowie eine ausreichende Finanzierung und stärkere Beteiligung der betroffenen Akteure.
- EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) (Verordnung (EU) 2023/1115 vom 31. Mai 2023): Der ARGE setzt sich für eine praxisgerechte, nationale Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) mit Blick auf den aufkommenden, immensen Bürokratiemehraufwand (Berichtspflichten) vor dem Hintergrund, dass aufgrund geltender Bundes- und Landesgesetze kein unmittelbares Entwaldungsrisiko gegeben ist. Die Ziele der Verordnung werden durch geltendes, nationales Recht in Deutschland bereits erfüllt. Die mit der Verordnung einhergehenden Berichtpflichten bedeuten daher einen nicht zu rechtfertigenden, bürokratischen Mehraufwand.
Relationen
Keine Relationen.