Aluminium Deutschland e.V.
Text
Aluminium Deutschland e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Aluminium Deutschland e.V. ist eine Vereinigung von Aluminiumunternehmen, die Rohaluminium oder Aluminiumprodukte auch im Verbund mit anderen Werkstoffen herstellen. Als Branchenverband vertritt er die Interessen einer leistungsfähigen Aluminiumindustrie. Grundlagen der Arbeit des Verbands sind der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern. Wir kommunizieren die ökologischen, ökonomischen und technischen Vorteile des Werkstoffes Aluminium auch im Wettbewerb mit anderen Materialien, um so den Gebrauch von Aluminium zu erhöhen. Wir setzen die ökologischen, ökonomischen und sozialen Vorstellungen der Aluminiumindustrie im Sinne der Nachhaltigkeit um. Wir machen Vorschläge zur Verwirklichung einer nachhaltigen und zukunftsgerechten Entwicklung in der Aluminiumindustrie und gehen dafür zielstrebig in den Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Hierfür beteiligen wir uns an Positionspapieren, Stellungnahmen und Gutachten sowie Fachveranstaltungen.
Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; Allgemeine Energiepolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Außenwirtschaft; Wettbewerbsrecht; Immissionsschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Gesetzgebung; Menschenrechte; Lebens- und Genussmittelindustrie; Automobilwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Erneuerbare Energien; Parlamentarisches Verfahren; Industriepolitik; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Energienetze
Regelungsvorhaben:
- Wiederbelebung der Finanzierung des Technologie Transferprogramms Leichtbau: Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt wurde das o. g. Forschungsförderungsprogramm komplett gestoppt. Im Jahr 2025 bemühten wir uns gemeinsam mit anderen Vertretern des Strategiebeirats der Initiative Leichtbau durch Kontaktaufnahme und Gespräche mit den Fraktionen (CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, Linke, z. B. Fraktionsgeschäftsführer, wirtschaftspolitische Sprecher) eine erneute Finanzierung zu erreichen. Dies ist trotz intensiver Gespräche für 2025 und 2026 nicht gelungen. Die Gespräche werden fortgesetzt, um eine Förderung im Haushalt 2027 zu erwirken.
- Interessensvertretung im Bereich Verpackungsgesetzgebung: Interessenvertretung im Zusammenhang mit der nationalen Positionierung Deutschlands zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sowie einer erwarteten Anpassung des Verpackungsgesetzes.
- Verdeutlichung des Beitrages von Aluminiumverpackungen hinsichtlich des Erreichens der Nachhaltigkeitsziele durch eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft.
- Diskussionen mit Umweltbundesamt zum Thema ökologische Vorteile von Einwegverpackungen und Teilnahme in Begleitkreisen (z.B. Projekt „Ökobilanzielle Analyse von Optimierungspotentialen bei Getränkeverpackungen (FKZ 3721 31 302 0)“
- Teilnahme im Beirat der Zentrale Stelle Verpackungsregister
- Teilnahme Runde Tische Dialogplattform Recyclingrohstoffe (BMWK) und nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (BMUV)
- Einführung von Sanktionen auf Primäraluminium aus der Russischen Föderation sowie indirekten Importen aus Drittländern: Regelmäßiger Kontakt zu BMWK und Auswärtigem Amt zur Durchsetzung der Punkte:
- Aufnahme von Primäraluminium aus Russland in das Sanktionsregime der EU, insbesondere die Umgehung über Drittstaaten durch Weiterverarbeitung und anschließenden Export als (Halb-)Fertigwaren.
- Russland ist einer der weltweit größten Primäraluminiumproduzenten und -exporteure. Die Exporte finanzieren den Krieg in der Ukraine mit. Seit Kriegsbeginn hat Russland Primäraluminium im Wert von mehr als 3 Mrd. Euro in die EU exportiert.
- Die Unternehmen der deutschen Aluminiumindustrie haben sich seit Kriegsbeginn weitestgehend unabhängig von russischem Aluminium gemacht.
- Eine Sanktionierung würde zu keinerlei Engpässen bei der Versorgung in Europa führen.
- Diskussion über Überarbeitung der Altauto Verordnung: Diskussionen zum Thema Überarbeitung der Altauto-Richtlinie und Überführung in eine Verordnung
(Circularity requirements for vehicle design and on management of end-of-life vehicles (16276/24))
- Bewertung Luftschadstoffemissionen industrieller Prozesse am Beispiel von Stickstoffoxidemissionen bei der Verbrennung von Wasserstoff: ) Auf Basis eines geringeren Abgasvolumens werden sich durch den Einsatz von H2 Konzentrationen ändern, wenn Grenzwerte wie bisher durch BImSchG gefordert, in [Masse]/[Volumen] ausgedrückt werden. Daher wird diskutiert, ob es Alternativen zu bisheriger Darstellung gibt (bezogen auf Produkt oder Leistung).
- Bewertung von Luftschadstoffemissionen am Beispiel von POP: Bewertung von Dioxinen und Furanen im Hinblick auf deren Entstehungsmöglichkeiten
- Keine Absenkung der Fallback-Benchmarks im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS): Kontaktaufnahme mit BMWE und BMU; Zweck: Verhindung des Abfalls der Fallback-Benchmarks für 2026 bis 2030 in der zur Zeit von der Europ. Kommission vorzubereitenden Durchführungsverordnung
- Beschränkung von PFAS in Materialien und industriellen Anwendungen: Deutscher Bundestag (21. Wahlperiode): Fragen und Antworten zur nationalen und EU-weiten PFAS-Beschränkungspolitik, einschließlich der Frage, ob Deutschland nationale PFAS-Beschränkungen parallel zur EU-Arbeit unter REACH plant.
Interessenvertretung im Zusammenhang mit der geplanten PFAS-Beschränkung unter REACH. Austausch mit BMUV, BMWK und Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur nationalen Positionierung Deutschlands sowie zu Fragen der technischen Umsetzbarkeit und möglicher Übergangsregelungen.
- Beschränkung von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien: Interessenvertretung im Zusammenhang mit der geplanten Beschränkung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien auf EU-Ebene. Austausch mit BMEL (Referat 313 – Rückstände und Kontaminanten in Lebensmitteln, Lebensmittelbedarfsgegenstände), BMUV und Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur nationalen Positionierung Deutschlands sowie zu Fragen der praktischen Umsetzbarkeit.
- Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Lebensmittelkontaktmaterialien: Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Lebensmittelkontaktmaterialien. Austausch mit BMEL (Referat 313 – Rückstände und Kontaminanten in Lebensmitteln, Lebensmittelbedarfsgegenstände) und Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur nationalen Positionierung Deutschlands, insbesondere zu Stoffbewertung und Konformitätsanforderungen.
- Einführung DIWASS (Digital Waste Shipment System: Im Rahmen der Abfallverbringungsverordnung sollen alle Abfälle beim Import in EU und Export aus der EU systematisch digital erfasst werden.
AD begleitet die Umsetzung im Hinblick auf eine Praxisorientierte Umsetzung des Vorhabens.
- Überarbeitung des CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM): Aluminium Deutschland setzte sich für eine Überarbeitung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus ein. Der Fokus liegt insbes. auf einer Ausweitung des Geltungsbereichs, der Einbeziehung von Exporten und der Verhinderung von Umgehungstatbeständen. Selbst wenn alle Forderungen umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass sich CBAM negativ auf die gesamte Aluminium-Wertschöpfungskette auswirken wird. Daher setzt Aluminium Deutschland sich dafür ein, die Anwendung des CBAM für Aluminium und die schrittweise Reduzierung der kostenlosen Zuteilung für die Aluminiumindustrie zu stoppen.
- Sicherung von Aluminiumschrotten in Europa: Aluminium Deutschland setzt sich für geeignete handelspolitische Rahmenbedingungen auf EU-Ebene ein, um die Verfügbarkeit von Aluminiumschrott als strategischem Sekundärrohstoff in Europa zu sichern, Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen und Kreislaufwirtschaft, Resilienz sowie Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Aluminiumindustrie zu stärken. Regelmäßiger Austuasch und Kontakt mit BMWE und BMF.
- Sektorspezifische Behandlung von Aluminium im Rahmen von Freihandelsabkommen: Aluminium Deutschland setzt sich für eine sektorspezifische Behandlung von Aluminium (Kapitel 76) in Freihandelsabkommen mit aluminiumintensiven Ländern, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die europäische Aluminium-Wertschöpfungskette zu sichern. Für Kapitel 76 (Aluminium) wird daher eine vollumfängliche Zollliberalisierung nicht befürwortet. Austausch mit BMWE, Auswärtigem Amt sowie Abgeordneten des Bundestages.
- Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis Abrechnungsjahre 2026 - 2028): Stellungnahme und Einschätzung von Aluminium Deutschland e.V. im Rahmen der Konsultation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aluminium Deutschland e.V. spricht sich für eine praxistaugliche und effektive Ausgestaltung des Instruments im Rahmen des europäischen Beihilferahmen CISAF.
- Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG): Aluminium Deutschland unterstützt Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten von gesicherter Leistung. Dabei ist jedoch auf Kosteneffizienz in der Ausgestaltung zu achten sowie auf in der Frage der Kostenverteilung zu berücksichtigen, dass für die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb keine weiteren Belastungen entstehen, die deren Wettbewerbsfähigkeit weiter schwächt
- Überarbeitung der CMR-Richtlinie zu Benzo(a)pyren hinsichtlich PSA-Anerkennung und Übergangsfrist: Aluminium Deutschland setzt sich dafür ein, dass bei der sechsten Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMR-Richtlinie 2004/37/EG) mit Blick auf den vorgeschlagenen Arbeitsplatzgrenzwert für Benzo(a)pyren die Schutzwirkung persönlicher Schutzausrüstung anerkannt und die Übergangsfrist verlängert werden.
- Überarbeitung der CN Codes für 7602 - Abfälle und Schrott aus Aluminium: Aluminium Deutschland setzt sich für eine detailliertere Ausgestaltung der CN-Codes unter 7602 für Aluminiumabfälle und -schrott ein, um eine bessere Nachverfolgung von Materialströmen zu gewährleisten.
- Bürokratiearme Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG): Aluminium Deutschland unterstützt den Abbau der Anforderungen hin zu einer 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben und die damit verbundenen Abbau von bürokratischen Anforderungen und Meldepflichten
- Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung: Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.
Relationen
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