Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V.
Text
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) setzt sich in Deutschland für die Förderung der Wasser- und Abfallwirtschaft ein. Sie ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband mit Mitgliedern aus den Betrieben der Wasser- und Abfallwirtschaft, aus Kommunen oder der Industrie, von Verbänden und Universitäten sowie aus Ingenieurbüros und Umweltbehörden und in ihrem Tätigkeitsbereich die Stimme der technisch wissenschaftlichen Vernunft. Sie setzt sich für einen ambitionierten und zukunftsweisenden Gewässerschutz und einen naturnahen Landschaftswasserhaushalt ein und versteht sich als Fürsprecher für die wasserwirtschaftliche Infrastruktur. Die Anpassung an den Klimawandel und eine Erhöhung der Resilienz sind Kernanliegen der DWA, die sie nachdrücklich u.a. zugunsten einer flächendeckenden wasserbewussten Stadtentwicklung verfolgt.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Entwicklungspolitik; Stadtentwicklung; Berufliche Bildung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Klimaschutz; Öffentliches Recht; EU-Gesetzgebung; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"
Regelungsvorhaben:
- Nationale Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) ist auf europäischer Ebene novelliert worden (COM (2022)541) und wird die Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland im Rahmen der Richtlinienumsetzung neu ordnen. Die DWA setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie, insbesondere der erweiterten Herstellerverantwortung in deutsches Recht ein. Auch sollte die Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor im Rahmen der Umsetzung auf die europarechtlich vorgeschlagene 24-Stunden-Mischprobe auf Jahresdurchschnittswerten umgestellt werden.
- Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes: Mit dem Entwurf soll die erforderliche Anpassung an die Europäische Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung vom 25.5.2020 (ABl. L 177 vom 5.6.2020, S. 32) erfolgen. Die DWA setzt sich dafür ein, dass das Instrument der Wasserwiederverwendung in Zeiten des Klimawandels in Deutschland grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden kann, soweit hygienische und ökologische Anforderungen, insbesondere der Schutz der Trinkwasserressourcen, gewährleistet sind. Es geht der DWA darum, dass keine bürokratischen und fachlich nicht notwendigen Hürden geschaffen werden, so dass eine Wasserwiederverwendung praktisch eine Chance hat, soweit die örtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
- Rahmenbedingungen Phosphorrückgewinnungskapazitäten bis 2029 gem. Verpflichtungen der KlärschlammV, AbfklärV, DepV: Die Klärschlammverordnung bestimmt, dass ab 2029 alle kommunalen Klärschlämme einem
Phosphorrecycling zuzuführen sind. Für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung müssen bis 2029 große Kapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie für ein Recycling bzw.
die Rückgewinnung des in den Aschen enthaltenen Phosphors aufgebaut werden. Aktuelle Prognosen weisen jedoch auf eine erhebliche Kapazitätslücke für die Phosphorrückgewinnung hin. Die DWA benennt den Handlungsbedarf für den Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und Landesebene (u.a. Anpassung der Landesregelungen zu den Abwasserentgelten, Anpassung des Düngerechts, ggf. Zwischenlagermöglichkeiten) um möglichst ausreichende Kapazitäten bis 2029 aufzubauen, damit die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können.
- NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements: Zum Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, (EU) 2022/2555, Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung setzt sich die DWA für abgestufte Vorgaben zum Sicherheitsniveau zur Gewährleistung angemessener Sicherheitsmaßnahmen, eine Harmonisierung mit dem KRITIS-DachG und eine Stärkung der technischen Selbstverwaltung ein.
- Stärkung der integrierten Stadtentwicklung: Die Novellierung des Bauplanungsrechts bezieht sich insbesondere auf das Baugesetzbuch (BauGB)
und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Schwerpunkte der Novelle sind u.a. Vereinfachungen
für den Wohnungsbau, die Betonung der Klimaanpassung und des Klimaschutzes im Städtebaurecht.
Zentral ist, dass gerade nun, wo zurecht der Wohnungsmangel in Deutschland massiv angegangen werden soll, Strukturen gestaltet werden, die resilient, nachhaltig und sicher, d.h. wasserbewusst sind. Erforderlicher Zubau, Nachverdichtungen und Sanierungen dürfen nicht nach
altem Muster erfolgen, sondern müssen die vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigen und
umsetzen.
- Hochwasserschutzgesetz III: Mit diesem Referentenentwurf plant die Bundesregierung Verbesserung des Hochwasserschutzes, will Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Klimaanpassung umsetzen und außerdem Länderforderungen nach Änderung der bundesrechtlichen Regelungen nachkommen.
Die Regelungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung und greifen viele Punkte auf, welche die
DWA wiederholt gefordert hatte, wie z.B. die Einführung von Starkregenrisikokonzepten sowie deren
Berücksichtigung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Allerdings fehlen bundeseinheitliche Bewertungsstandards als konkreter Maßstab im Rahmen eines Starkregenrisikomanagements oder bei
der Ausweisung von Starkregenrisikogebieten. Nicht alle gesetzlichen Lücken für eine sachgerechte Hochwasservorsorge werden aber geschlossen.
- Position Dürre und Trockenheit - Für einen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt: Schaffung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalts und Schaffung von Resilienz gegen Dürre und Trockenheit durch Maßnahmen der Klimaanpassung, wie:
- Intensivierung v. Klimaschutzmaßnahmen
- Entwicklung Kommunikationsstrategie für achtsamen Umgang mit Wasserressourcen
- Sicherung notwendiger Finanzausstattung für Klimaanpassung durch Aufnahme Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz
- Erleichterung Zugang u. Abrufbarkeit u. regelmäßige Evaluierung von Förderprogrammen
- Bereitstellung Flächen für Anpassungsmaßnahmen
- Red. des Wasserverbrauchs i. Landwirtschaft durch Förderung neuer Bewässerungstechnologien oder Züchtung dürreresistenter Pflanzen
- Klimaangepasste Flächennutzung
- Förderung Maßnahmen z. Verbesserung d. Wasserspeicherfähigkeit v. Böden
- Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff, 1 zu 1 Umsetzung EU-KARL: Die Anfang Januar 2025 in Kraft getretene EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 ist bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die DWA fordert die von der Richtlinie vorgeschlagene Überwachungsmethodik und Umsetzung der europäischen Vorgaben für die Nährstoff-Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) im Jahresmittel auf Basis von 24h-Mischproben und damit eine Abkehr von der bislang vorgenommenen qualifizierten Stichprobe bzw. einer 2h-Mischprobe
und eine Beendigung des nur in Deutschland praktizierten Sonderwegs. Vorteile ergeben sich u.a. durch europäische Vergleichbarkeit, die Angleichung an die bestehende Gewässerüberwachungsmethodik
oder beim Bau und der Dimensionierung von Belebungsbecken sowie der Dosierung von Fällmittel-Chemikalien.
- Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung: Die DWA sieht die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung kritisch. Nach Auffassung der DWA stellt die Nitratbelastung in Deutschland weiterhin ein Problem für den
Grundwasserschutz dar. Es braucht deshalb ein angepasstes Düngerecht mit einem konsequenten Monitoring, um die Nitrateinträge weiter zu senken. Die Stoffstrombilanz sollte in einer
weiterentwickelten, dynamisierten Form mindestens so lange Bestand haben, bis eine wirksame
und weniger aufwendige Alternative zur Verfügung steht.
Die DWA setzt sich nachdrücklich für die Berücksichtigung betrieblicher Nährstoffbilanzen in einem künftigen Wirkungsmonitoring in Verbindung mit dynamischen Kontrollwerten auf Basis des
Vorschlags von Taube/Bach (BT-Drs. 20/411 vom 29.12.2021) ein.
- Effektiver Klimaschutz und vorausschauende Klimawandel-Anpassung, Notwendige Strategien aus Sicht der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Es gilt, die politischen Ziele hin zur Klimaneutralität und Klimaresilienz zu erreichen. Dazu ist wichtig, dass Vorsorge- und Verursacherprinzip wirksam umzusetzen, beispielsweise durch effektive Steuerung im Rahmen der Stoffzulassung über REACH, durch Vermeidung von kritischen Stoffeinträgen an der Quelle
und mit der erweiterten Herstellerverantwortung in der neuen Kommunalabwasserrichtlinie. Beim notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien werden zusätzliche Flächen benötigt. Die Abwasserentsorger treiben den erneuerbaren Energieeinsatz auf Betriebsflächen und zugehörigen Liegenschaften voran. Es ist notwendig, die steuerlichen Benachteiligungen im Stromsteuergesetz für eigengenutzte Energie zum Beispiel aus der Klärschlammfaulung sowie genehmigungsrechtliche Hemmnisse abzubauen.
- Änderung des Düngegesetz, Reduzierung der Nitratbelastung im Grund- und Oberflächenwasser und Umsetzung eines nationalen Aktionsprogramms: Die Nitratbelastung stellt in Deutschland weiterhin ein großes Problem für den Grundwasserschutz dar. Neben einem angepassten Düngerecht mit einem zielgerichteten und effektiven
Monitoring ist die Umsetzung eines nationalen Aktionsprogramms unerlässlich, um die Nitrateinträge in das Grund- und Oberflächenwasser weiter zu senken. Dazu sind geeignete
Instrumente im Düngerecht zu implementieren. Um die Ziele der EU-Nitratrichtlinie zu erreichen, ist ein Bilanzierungsinstrument vorzugeben mit dem Ziel, die Nährstoffeffizienz in den Betrieben zu steigern und Verluste zu minimieren. Umfangreichen Datenerhebungen für das Wirkungsmonitoring in der vorgesehenen Ausgestaltung sind kritisch zu prüfen. Es brauch einfache aber verbindliche Regelungen.
- Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Es gilt die Erfordernisse zur klimaresilienten, blaugrünen Stadtentwicklung rechtlich zu verankern, insbesondere mit Änderungen des Bundesbaugesetzbuchs. Die DWA setzt sich intensiv dafür ein, die Klimaanpassung mit einer blau-grünen Infrastruktur als Leitbild einer modernen Planung urbaner Räume umzusetzen und eine wasserbewusste Stadtentwicklung flächendeckend zu integrieren. Dazu sind den Kommunen die notwendigen rechtlichen und planerischen Instrumente an die Hand zu geben, um dies strategisch zu entwickeln und dann auch durchsetzen zu können. Ziel muss es u.a. sein, die Investitionen, die auch durch den sog. "Bauturbo" mobilisiert werden, zukunftsfest und langfristig gut, d.h. klimaangepasst anzulegen.
- Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit: Kommentierung des Entwurfs der „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“, die im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie erarbeitet wurden und vom BMUKN zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Die DWA unterstützt den Umsetzungsprozess für die Nationale Wasserstrategie (NWS) nachdrücklich und sieht darin gute Chancen für langfristige Erfolge beim Umgang mit den zentralen Herausforderungen für die Wasserwirtschaft, u.a. im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dem Umwelt- und Ressourcenschutz. Dazu sollten die Leitlinien sachgerechte Definitionen und ein transparentes Indikatoren- und Einstufungssystem vorgeben, um für den Vollzug eine Hilfestellung zu bieten.
- KRITIS-DachG, BSIG, KritisV und Bestimmung kritischer Anlagen: Die KritisV bestimmt zukünftig den Anwendungsbereich von KRITIS-DachG und BSIG in Bezug auf kritische Anlagen und kritische Dienstleistungen. Dabei wird ein Schwellenwert von 500 000 zu versorgenden Einwohnern als Regelschwellenwert vorgegeben. Im Rahmen der Länderbeteiligung und nach Rückmeldungen anderer Ressorts soll dieser Schwellenwert zukünftig abgesenkt und damit mehr Anlagen erfasst werden. Die DWA verfolgt das Ziel die Resilienz kritischer Anlagen zu steigern und begrüßt die Bestrebungen für eine Absenkung unter der Voraussetzung, dass die Kommunen und Anlagenbetreiber personell und finanziell in die Lage versetzt werden, die neuen Verpflichtungen auch umzusetzen. Insbesondere die Finanzierung für die Aufgabenerfüllung ist zu sichern.
- Föderale Modernisierungsagenda, Umgang mit Verweisen auf technische Normen: In der föderalen Modernisierungsagenda und den Beschlüssen von Bundeskanzler, Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 4.12.2025 legen diese die grds. Streichung von Verweisen auf externe Normen im deutschen Recht und bei Genehmigungen fest. Damit könnten in zahlreichen Umweltgesetzen und Verordnungen und bei der Gestattung von Vorhaben transparente technische Bezüge fehlen, die schlanke und effiziente Verfahren erst ermöglichen. Gemeinsam mit Industrie und Vollzug mahnt die DWA zu einem differenzierten und fachlich orientieren Vorgehen und rät zur sogfältigen Prüfung statt einer politisch motivierten Rasenmähermethode. Es geht um Verweise auf den S.d.T. und die a.a.R.d.T. in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, statt vieler:
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz: Stellungnahme der DWA zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, Entwurf des Bundesumweltministeriums vom 6. August 2026, Die DWA unterstützt die Priorisierung natürlicher Klimaschutzmaßnahmen und regt insbesondere eine stärkere Berücksichtigung des Landschaftswasserhaushalts, den Abbau von Umsetzungshemmnissen, ein systematisches Wirkungsmonitoring sowie die Stärkung von Umsetzungs- und Planungskapazitäten an.
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