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Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. Tätigkeit: Berufsverband Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. mit Sitz in Köln verfolgt seit seiner Gründung im Jahre 1980 das Ziel, die berufsständischen Belange seiner Mitglieder zu fördern und sich für die öffentliche Anerkennung des Berufsstandes einzusetzen. Das IVS ist ein Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV, Registernummer R000811) und fügt sich somit in die umfassenderen Zwecke der DAV ein. Alle Mitglieder des IVS sind gleichzeitig Mitglieder der DAV und haben somit die Ausbildung zum „Aktuar DAV“ bzw. zur „Aktuarin DAV“ absolviert. Darüber hinaus haben sie zusätzliche Prüfungen in Pensionsversicherungsmathematik, in Arbeits- und Steuerrecht sowie in der Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung abgelegt. Damit haben IVS-geprüfte versicherungsmathematische Sachverständige für Altersversorgung ein breit gefächertes Fachwissen und sind wegen ihrer hohen fachlichen Qualifikation gefragte Expertinnen und Experten in allen Belangen der betrieblichen Altersversorgung. Als unabhängige berufsständische Vertretung begleitet das IVS sachkundig politische Reformprozesse zum Aufbau und Sicherung einer auf Dauer angemessenen und generationsübergreifend zuverlässigen Altersversorgung. Hierzu steht das IVS in Kontakt mit den politischen Institutionen in Deutschland, sei es als Ansprechpartner von Ministerien und Mitgliedern des Deutschen Bundestages, bei Anhörungen von Ausschüssen des Bundestags oder in Expertenkommissionen. Das IVS vertritt seine Positionen durch die Eingabe von Schreiben, Stellungnahmen und Positionspapieren. Interessenbereiche: Versicherungswesen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verbraucherschutz; Rente/Alterssicherung Regelungsvorhaben: - Reform des HGB-Diskontierungszinssatzes für Pensionsrückstellungen: Die betriebliche Altersversorgung ist wesentlicher Teil des deutschen Alterssicherungssystems. Für Direktzusagen müssen Unternehmen Pensionsrückstellungen bilden, die oftmals einen erheblichen Teil der Bilanzsumme ausmachen. Das Handelsrecht regelt, mit welchem Zins diese Pensionsrückstellungen zu bewerten sind. Das IVS sieht grundlegenden und nachhaltigen Reformbedarf an dieser Zinsfestlegungsmethodik und hat daher einen Vorschlag für die Festlegung eines sachgerechten Diskontzinses unterbreitet. - Anpassungsprüfungspflicht in der bAV: Höhere Startrenten könnten die Attraktivität der bAV steigern, wenn Überschussanteile ab Rentenbeginn in eine variable Zusatzrente fließen, ohne die garantierte Mindestleistung zu gefährden. Das IVS schlägt hierfür eine Ergänzung vor, um diesen Ansatz auch bei Direktversicherungen und Pensionskassen zu ermöglichen. - Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht harmonisieren: Arbeitsrechtlich Eingriffe in zukünftige Anwartschaftszuwächse (Future Service) sollten ermöglicht werden, wenn sie aufsichtsrechtlich zulässig sind – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers. Nur so lassen sich tarifliche Anpassungen etwa bei Pensionskassen rechtssicher in bestehenden Zusagen nachvollziehen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. - Weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung: Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit. - Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge: IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut. - Kapitalausstattung von Rentnergesellschaften: Das IVS setzt sich für eine ökonomisch und versicherungsmathematisch angemessene finanzielle Ausstattung von sogenannten Rentnergesellschaften ein. - Sicherstellen eines angemessenen Versorgungsausgleichs: Das IVS verfolgt das Ziel, zu den im Zuge des Versorgungsausgleichs auftretenden aktuariellen Fragen sachgerechte Antworten zu geben. Angesprochen werden insbesondere Fragen zur Ermittlung, Teilung und Bewertung von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung in allen Durchführungswegen. - Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen: Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.

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