komm.passion GmbH
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komm.passion GmbH
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Politische Analysen; Kontaktaufnahme und Ansprache von Politikern und Politikerinnen in Bundestag und in Ministerien, Recherche und Vorbereitung von Positionspapieren, Argumentarien und Anschreiben zu Regulierungsvorhaben; allgemeine Kommunikationsmaßnahmen zur Ansprache von Politik im Bund wie Social Media, Pressemeldungen, Infodienste etc.; Recherchen und inhaltliche Vorbereitungen; redaktionelle Arbeiten, Informationsmedien zu Themen, die Gegenstand von Regulierungsvorhaben sind oder sein können
Interessenbereiche: Rente/Alterssicherung; Klimaschutz; Versicherungswesen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Land- und Forstwirtschaft; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Erneuerbare Energien; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals: Ablehnung des Festschreibens des Rentenniveaus bei 48%; Befürwortung der stärkeren Berücksichtigung der Komponente "Kapitaldeckung"; Realisierung der Kapitaldeckung über die Altersvorsorge-Säulen 2 (bAV) und 3 (privat), nicht über Säule 1 (gesetzliche Rente).
- Finmadig - Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes: Eindämmung der Regulierungsflut, um Überregulierung der Pensionskassen und kontraproduktive Effekte zu verhindern; Anwendung des Grundsatzes der Proportionalität auf die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen; Anerkennung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Größen und Geschäftsmodelle in dem Sektor bAV; Anpassen des Regulierungstempos, so dass Regulierungen auch mit der gebotenen Sorgfalt umgesetzt werden können; EU Vorgaben müssen pragmatisch umgesetzt werden, die Anforderungen dürfen nicht zusätzlich durch übermäßige nationale Vorgaben erhöht werden.
- Zukunftsprogramm Pflanzenschutz: Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz". Wir unterstützen unseren Kunden bei seinem Einsatz für den Erhalt des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für den Zuckerrübenanbau.
- Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU)2023/2413: Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse.
Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze.
Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung.
- Pflanzenschutz generell: Der Klimawandel konfrontiert Ackerfrüchte wie die Zuckerrüben mit größeren und neuen Schädlingspopulationen. Neue Technologien können in Zukunft den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren. Aber Landwirtschaft braucht auch künftig Pflanzenschutzmittel. Statt pauschaler Verbote müssen neue Technologien gefördert werden.
- Ernährungspolitik, Maßnahmen zur Regulierung von Zucker: Die Interessenvertretung wendet sich gegen die Diskriminierung von Zucker durch staatliche Regulierungsmaßnahmen. Sie informiert zudem über die Kalorienbilanz als wissenschaftlich bestätigte Ursache von Übergewicht und über die Notwendigkeit, für die Bedeutung des Zusammenhangs von von Gesamternährung und Bewegung zu sensibilisieren.
- 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
- Zukunftsfinanzierungsgesetz - Gesetz zur Finanzierung zukunftssichernder Investitionen: Eintreten für Regelungen, die einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz): Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Positionierung zur Stärkung der bAV: Einführung eines Obligatoriums mit Opting-Out, Entlastung bei Steuern, Sozialabgaben und Bürokratie: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch eine gesetzgeberische Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für regulierte Pensionskassen in Deutschland. Ziel ist insbesondere die Förderung eines bAV-Obligatoriums mit Opting-Out, die Ermöglichung renditestärkerer Kapitalanlagen durch Anpassung der Anlageverordnung, die Entlastung der Versorgungsberechtigten durch Abschaffung der Doppelverbeitragung sowie der Abbau bürokratischer Hürden durch eine verhältnismäßige und abgestimmte Regulierung.
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz): Im Auftrag des Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) haben wir einen Kommentar zum Referentenentwurf mit-erstellt und eingereicht. Dieser setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
Relationen
Keine Relationen.