Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V.
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Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Die 1993 gegründete Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e. V. ist die unabhängige berufsständische Vertretung der als Aktuarinnen und Aktuare in Deutschland tätigen Versicherungs-, Vorsorge-, Bauspar- und Finanzmathematikerinnen und -mathematiker mit Sitz in Köln. Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung der fachkundigen Tätigkeit und berufsständischen Belange der Aktuarinnen und Aktuare. Sein Ziel ist die Durchsetzung eines einheitlichen Berufsbildes und die Zusammenfassung aller entsprechend qualifizierten Aktuarinnen und Aktuare in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Mitglieder der DAV sind wissenschaftlich ausgebildete Experten, die sich auf der Basis mathematisch-statistischer Methoden mit der Modellierung, Bewertung und Steuerung von Risiken auseinandersetzen. Im Rahmen einer anspruchsvollen, berufsbegleitenden Ausbildung haben sie den Titel „Aktuar DAV“ bzw. „Aktuarin DAV“ erworben. Sie bearbeiten vorrangig Fragestellungen im Versicherungs- und Finanzbereich, in der Altersversorgung oder im Bausparwesen und entwickeln langfristige Lösungen für die finanzielle Absicherung von ungewissen Ereignissen in der Zukunft.
Die DAV hat als Expertenorganisation stets die Vermittlung und Erläuterung von aktuariellen Sachverhalten im Blick. Sie formuliert ihre Anliegen durch eine eigenständige, fachlich fundierte und unabhängige Positionierung in der Öffentlichkeit. Der Wissenstransfer zur interessierten Öffentlichkeit, zu politischen Entscheidern und den Medien erfolgt über Schreiben, Stellungnahmen, Positionspapiere sowie das vereinseigene Magazin „Aktuar Aktuell“, in dem aktuarielle Fachfragen diskutiert, Positionen erklärt und Hintergründe erläutert werden.
Die DAV steht im ständigen Dialog mit allen relevanten nationalen und internationalen Institutionen und bringt ihren Sachverstand zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen ein, indem sie den gesellschaftlichen Diskurs durch faktenbasierte Erklärungen von Sachverhalten unterstützt. Hierzu führt sie Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages (inklusive deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) sowie Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien, vorrangig auf der Fachebene. Die DAV bezieht Stellung zu Gesetz-, Richtlinien- und Verordnungsentwürfen und nimmt an Anhörungen von Ausschüssen des Deutschen Bundestags teil. Teilweise werden auch Fachveranstaltungen organisiert, zu denen Mitglieder des Deutschen Bundestages und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Bundesministerien eingeladen werden.
Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Unfallversicherung; Krankenversicherung; Bank- und Finanzwesen; Rente/Alterssicherung; Versicherungswesen
Regelungsvorhaben:
- Aktualisierung der Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen gemäß DeckRV: Die DAV gibt jährlich einen Zinsbericht mit einer Empfehlung für die Festlegung des Höchstrechnungszinses für ab dem i.d.R. übernächsten Kalenderjahr neu abgeschlossene Verträge in der Lebensversicherung heraus. Diese Festlegung wird in der DeckRV getroffen.
- Sicherung der Stabilität kollektiver Altersvorsorgesysteme: Die Sicherung des Lebensstandards im Alter gelingt nur über eine lebenslange Rentenzahlung. Diese lässt sich nur im Kollektiv im Rahmen einer versicherungsförmigen Absicherung organisieren; die einzelnen Bundesbürgerinnen und -bürger können dies nicht leisten. Die DAV setzt sich daher für die Stabilität der drei Säulen der Altersvorsorge, insbesondere aber der zweiten und dritten Säule ein. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Entwicklung der Lebenserwartung. Echte Sicherung des Lebensstandards und Schutz vor Altersarmut gelingen nur mit lebenslangen Zahlungsströmen. Dafür braucht es kollektive Systeme, in denen die bestehenden Risiken ausgeglichen werden können.
- Reformen in der Privaten Krankenversicherung im Interesse der Versicherten: Sprunghafte Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung sind für die PKV-Versicherten oftmals mit erheblichen finanziellen Mehraufwänden verbunden. Die DAV hat daher konkrete Maßnahmen für eine stetigere Beitragsentwicklung in der PKV erarbeitet und möchte auf entsprechende Änderungen der gesetzlichen Grundlagen hinwirken.
- Erhöhung der Verbreitung der Elementarschadenversicherung: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken befasst sich weiterhin im Auftrag des Bundes und der Länder mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen zur Erhöhung der Verbreitung der Elementarschadenversicherung einschließlich einer etwaigen Versicherungspflicht. Aus Sicht der DAV sind neben den rechtlichen, verwaltungstechnischen und gesamtwirtschaftlichen Fragen auch wichtige versicherungstechnische Aspekte zu betrachten, um geeignete Lösungen zur verbesserten Versicherbarkeit von Naturgefahren zu entwickeln.
- Reform nicht länger benötigter Aufsichtsregeln: Die handelsrechtlichen Vorschriften, die für Versicherungsunternehmen anzuwenden sind, wurden im Jahr 1994 eingeführt und seither insbesondere bei den Vorschriften zu Ansatz und Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nicht wesentlich geändert. Das VAG wurde zuletzt im Jahr 2015 aufgrund der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 grundlegend überarbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung blieben viele Regelungen aus dem alten VAG einschließlich der nachgelagerten Rechtsverordnungen unverändert in Kraft.
Vor diesem Hintergrund möchte sich die DAV für eine Prüfung einsetzen, welche aufsichts- und handelsrechtlichen Regelungen nicht mehr aktuell sind und entweder entfallen können oder modifiziert werden sollten. Die DAV wird hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten.
- Umsetzung Solvency II Review: Die DAV begleitet die Umsetzung des Review zum europäischen Aufsichtsregime Solvency II in deutsches Recht und wird sich mit ihrer Expertise in die anstehenden Konsultationen einbringen.
- Nachhaltig finanzierte Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in ihren Ursprüngen bis heute als Teilkaskoversicherung angelegt. Sukzessive Leistungsausweitungen überfordern die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung. Die DAV setzt sich für mehr Vorsorge durch eine nachhaltig finanzierte private Pflegeversicherung ein, da diese mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert. Sie schafft damit eine Art Ausgleichsmechanismus zur reinen Umlage-Systematik, die für sich genommen nicht das gewünschte Level an Versorgung tragen kann. Schon heute existiert eine Vielzahl von kapitalgedeckten ergänzenden privaten Pflegeprodukten, die bedarfsgerecht erweitert werden könnten.
- Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen: Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Recht auf Vergessenwerden: Die Umsetzung von RTBF-Regeln ("Right to be forgotten"), also der Forderung, dass Versicherer bei der Prämienberechnung keine länger zurückliegenden, erfolgreich behandelten Krebserkrankungen berücksichtigen dürfen, soll im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht erfolgen. Ein Vergessen von Vorerkrankungen ist aber nur begrenzt möglich, weil es die Solidarität der Versichertengemeinschaft und letztlich die Risikoausgleichsmechanismen des Versicherungsmarktes überfordern könnte. Daher wird die DAV das Thema fachlich begleiten, um sicherzustellen, dass Festlegungen möglichst evidenzbasiert getroffen werden.
- IRRD / Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz: Die DAV begleitet die Umsetzung der Insurance Resolution and Recovery Directive in deutsches Recht und wird sich mit ihrer Expertise in die anstehenden Konsultationen einbringen.
Relationen
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