Corint Media GmbH
Text
Corint Media GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zwecke der Interessenvertretung führt Corint Media Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien. Diese beziehen sich auf eine Vielzahl von Themenfeldern und richten sich auf Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten bestehender und zukünftiger Gesetze, die als Rahmenbedingungen für die Rechtewahrnehmung als Verwertungsgesellschaft (unternehmerische Tätigkeit) von großer Bedeutung sind.
Dabei geht es unter anderem um Medienrecht und Medienpolitik, den freien Wettbewerb und das Urheberrecht. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis der Rechteverwertung zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der Situation der Nutzung und vor allem einer adäquaten Vergütung im Interesse der Inhaber urheberrechtlich geschützter Inhalte zu geben.
Im Zuge dieser Tätigkeit werden auch parlamentarische Abende und
Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder,
Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen
werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und
Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Kultur; Politisches Leben, Parteien; Digitalisierung; Rechtspolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Meinungs- und Pressefreiheit; Internetpolitik; EU-Binnenmarkt; Urheberrecht; Zivilrecht; Kommunikations- und Informationstechnik; Wettbewerbsrecht; EU-Gesetzgebung; Massenmedien
Regelungsvorhaben:
- Änderung § 87 Abs. 1 Nr. 3 UrhG, Recht des Sendeunternehmens an der eigenen Sendung: Corint Media setzt sich dafür ein, das Erfordernis der "Zahlung eines Eintrittsgeldes" in § 87 Abs. 1 Nr. 3 UrhG zu streichen. Diese Formulierung ist technisch und auch im Hinblick auf die Nutzungsrealität überholt. Zudem bedeutet die aktuelle Regelung für die Sendeunternhemen bei der Verwertung ihrer Rechte einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand, da sie die Rechte der an den Sendungen Beteiligten im Einzelnen nachweisen müssen. Auch aus diesem Grund sollte den Sendeunternehmen die Wahrnehmung "aus eigenem Recht" ermöglicht werden.
- Gesetz über künstliche Intelligenz: Corint Media setzt sich dafür ein, den AI-Act dahingehend zu ergänzen, dass die Position und der Schutz der Inhaber von urhberrechtlich geschützten Inhalten bei Nutzung durch KI-Systeme verbessert wird. Ziel muss ein umfassender Schutz gegen jede durch KI ermöglichte Nutzung sein.
- DSM-Richtlinie überarbeiten und auch KI-Nutzungen berücksichtigen: Die EU-Kommission hat angekündigt, ab 2026 die sog. DSM-Richtlinie zu evaluieren. Corint Media setzt sich dafür ein, diese Evaluierung zu nutzen, um die Defizite der inzwischen in Deutschland umsgesetzten Richtlinie zu beheben. Ziel ist hier eine möglichst effiziente Monetarisierung urheberrechtlich geschützter Inhalte gegenüber den marktdominanten Plattformunternehmen.
Im Weiteren ist auch eine Rechtsanpassung erforderlich, um der massiven Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Anbieter entgegenzutreten. Erforderlich sind ein robust ausgestaltetes Verfügungsrecht, die Absicherung voller Transparenz über die konkrete Nutzung geschützter Inhalte und ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Relationen
Keine Relationen.