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Axel Springer SE

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Axel Springer SE Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Zum Zweck der Interessenvertretung analysiert und begleitet die Axel Springer SE politische und regulatorische Entwicklungen im medien-, digital- und wettbewerbspolitischen Umfeld. Das Unternehmen bringt seine Expertise in den politischen Prozess ein und setzt sich für journalistische Unabhängigkeit, publizistischen Vielfalt, faire Wettbewerbsbedingungen sowie Refinanzierungsmöglichkeiten digitaler Inhalte ein. Die Interessenvertretung umfasst den fachlichen Austausch mit Entscheidungsträgern und -trägerinnen in Bundestag und Bundesregierung sowie Vertreter und Vertreterinnen der Ministerien, die Teilnahme an Konsultationen sowie die Einbringung von Positionen zu medien-, urheber-, wettbewerbs- und digitalpolitischen Fragestellungen. Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wettbewerbsrecht; Massenmedien; Meinungs- und Pressefreiheit; EU-Gesetzgebung; Urheberrecht; EU-Binnenmarkt; E-Commerce; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Kommunikations- und Informationstechnik; Datenschutz und Informationssicherheit; Handel und Dienstleistungen; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Internetpolitik; Werbung Regelungsvorhaben: - Weiterentwicklung der gegenwärtigen Rechtslage zu einem KI-festen Urheberrecht: Die kommerzielle Nutzung von Daten und Inhalten zum Training der generativen KI-Modelle ohne Teilhabe der Rechteinhaber an der Wertschöpfung verletzt den Grundgedanken des Urheberrechts. Eine Klärung seitens des Gesetzgebers im Urheberrecht ist nötig. - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen muss fairen Wettbewerb langfristig garantieren: In den nächsten Novellen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen muss weiterhin darauf geachtet werden, dass ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung und anderen Unternehmen durch geeignete Maßnahmen ermöglicht wird. - Schutz des Pressevertriebs im Rahmen der geplanten Regelung über eine Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge: Im Falle der Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge sollte eine Ausnahme für den Pressebereich vorgesehen werden. Andernfalls würden zusätzliche Hürden für den Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements geschaffen. Dies würde die wirtschaftliche Lage von Presseunternehmen weiter belasten und die Finanzierung journalistischer Angebote erschweren.

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